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OLG Schleswig, 10.10.2014 - 1 U 88/12 |
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Volltextveröffentlichung
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Gilt auch für "Altfälle": Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie angefallen ist!
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 04.06.2012 - 4 O 427/02
- OLG Schleswig, 10.10.2014 - 1 U 88/12
- BGH, 11.03.2015 - VII ZR 270/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 09.06.2011 - 9 U 502/11
Baumängelhaftung bei VOB-Vertrag: Bemessung des Vermögensschadens des …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2014 - 1 U 88/12
Im Gegensatz dazu ist das OLG München (NJW-RR 2011, 1312) der Auffassung, der allgemeine Grundsatz zur Vermeidung von Überkompensation zu Gunsten des Geschädigten müsse auch bei Sachverhalten unter Geltung des alten Rechts gelten, weshalb auch bei Altfällen die Mehrwertsteuer nur ersetzt verlangt werden könne, wenn sie auch tatsächlich angefallen sei. - OLG Frankfurt, 27.10.2008 - 1 U 120/08
Schadensersatzanspruch bei Baumängeln: Ersatz der Mehrwertsteuer nach altem …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2014 - 1 U 88/12
Nach Auffassung des OLG Frankfurt (IBR 2009, 268), des OLG Düsseldorf (BauR 2012, 516) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (IBR -, 736) kann die Mehrwertsteuer bei Sachverhalten unter Geltung des § 635 BGB alte Fassung unabhängig von ihrem tatsächlichen Anfall als Schadenersatzposition verlangt werden, da nach dem alten Recht die Freiheit des Geschädigten bei der Verwendung des Schadensbetrages maßgeblich gewesen sei. - BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09
BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2014 - 1 U 88/12
Seit der Änderung der werkvertraglichen Vorschriften zum 01. Januar 2002 kann die Mehrwertsteuer jedoch nur noch dann als Schadensersatz verlangt werden, wenn sie in Folge der Ausführung von Mängelbeseitigungsarbeiten tatsächlich angefallen ist (dazu BGH NJW 2010 3085). - OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 5 U 17/10
Schadensabrechnung gemäß Schätzung trotz Mangelbeseitigung?
Auszug aus OLG Schleswig, 10.10.2014 - 1 U 88/12
Nach Auffassung des OLG Frankfurt (IBR 2009, 268), des OLG Düsseldorf (BauR 2012, 516) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (IBR -, 736) kann die Mehrwertsteuer bei Sachverhalten unter Geltung des § 635 BGB alte Fassung unabhängig von ihrem tatsächlichen Anfall als Schadenersatzposition verlangt werden, da nach dem alten Recht die Freiheit des Geschädigten bei der Verwendung des Schadensbetrages maßgeblich gewesen sei.