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   OLG Schleswig, 11.02.2015 - 3 Wx 90/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1978
OLG Schleswig, 11.02.2015 - 3 Wx 90/14 (https://dejure.org/2015,1978)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.02.2015 - 3 Wx 90/14 (https://dejure.org/2015,1978)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 3 Wx 90/14 (https://dejure.org/2015,1978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Artt. 11 Abs. 1 Var. 2, 25 Abs. 1; BGB §§ 1945 Abs. 1, 2361; GVG § 184
    Inhaltliche und formelle Anforderungen an Ausschlagungserklärung einer in England lebenden Erbin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Adressat der Erbausschlagung durch eine in Großbritannien lebende Erbin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adressat der Erbausschlagung durch eine in Großbritannien lebende Erbin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Ausschlagungserklärung einer in England lebenden Erbin

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Muss die Erklärung der Ausschlagung einer Erbschaft in deutscher Sprache abgefasst sein?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an Ausschlagungserklärung einer in England lebenden Erbin

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an Ausschlagungserklärung einer in England lebenden Erbin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 130
  • FamRZ 2015, 1328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 09.07.2014 - 3 Wx 15/14

    Erbscheinverfahren: Auslegung eines in England nach dortigem Recht verfassten

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.02.2015 - 3 Wx 90/14
    In Großbritannien könne die Annahme der Erbschaft aber formlos gegenüber dem Personal Representative erklärt werden, also gegenüber dem Verwalter, dem der Nachlass zunächst anfalle (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 9. Juli 2014 - 3 Wx 15/14 -, [...]).
  • OLG Köln, 12.02.2014 - 2 Wx 25/14

    Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft in einer in einer fremden Sprache

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.02.2015 - 3 Wx 90/14
    Nach anderer Auffassung ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB im Fall der Erbausschlagung aber durchaus anzuwenden und kann also auch für die Form der Ausschlagungserklärung auf das Ortsrecht abgestellt werden (OLG Köln RPfleger 2014, 428, 430; Dutta in MüKo zum BGB , 6. Aufl. 2015, Art. 25 EGBGB Rnr. 243 und Dörner in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2007, Art. 25 EGBGB Rnr. 116).
  • BGH, 20.07.2016 - XII ZB 489/15

    Namensstatut: Erklärungen zum Familiennamen eines Kindes gegenüber einem

    Denn das Erfordernis des Zugangs der empfangsbedürftigen Willenserklärung i.S.d. § 1617 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist eine materiell-rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung und kein Bestandteil der Form der Willenserklärung (OLG Schleswig FamRZ 2015, 1328, 1329; MünchKommBGB/Lipp 6. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 144; Staudinger/Hepting/Hausmann BGB [2013] Art. 10 EGBGB Rn. 285; NK-BGB/Mankowski 3. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 156; Palandt/Thorn BGB 75. Aufl. Art. 11 EGBGB Rn. 7), also unabhängig hiervon zu beurteilen.
  • OLG München, 03.09.2019 - 31 Wx 313/18

    Nachlassbeschwerde

    Bei dieser Frage handelt es sich nicht um eine Frage der Form im Sinne von Art. 11 Abs. 1 EGBGB, sondern um eine inhaltliche Frage, so dass das Erbstatut maßgeblich ist (im Anschluss an OLG Schleswig FGPrax 2015, 130 ff).
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