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   OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02   

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https://dejure.org/2004,9011
OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02 (https://dejure.org/2004,9011)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.03.2004 - 11 U 27/02 (https://dejure.org/2004,9011)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. März 2004 - 11 U 27/02 (https://dejure.org/2004,9011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen fehlerhafter anwaltlicher Vertretung; Verjährung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich; Verjährung des vollständigen Anspruchs bei Teilklage; Umfang einer rechtlichen Mandatierung; Beratungsumfang bei Verjährungsrisiken

  • Judicialis

    BGB § 675

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 675; BRAO § 43
    Anwaltshaftung bei unzureichender Belehrung über drohende Verjährung bei Erhebung einer Teilklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzureichende Belehrung über drohende Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02
    Der BGH führt hinsichtlich dieser Pflicht in BGH NJW 1993, 1779 aus:.

    Die Kontrolle der für die Verjährung maßgebenden Fristen ist auch eine der Kernaufgaben der anwaltlichen Pflichten (sh. z. B. BGH NJW 1992, 820; BGH NJW 1993, 1779).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.1988 - 8 U 188/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02
    Selbst wenn es nur ein beschränktes Mandat "Teilklage" gegeben hätte, bestünde im Übrigen eine anwaltliche Pflicht zur Beratung hinsichtlich der Verjährungsrisiken (sh. z. B. OLG Düsseldorf in VersR 1989, 850).

    Schon in der Funktion als Verkehrsanwalt hatte primär er die Pflicht zur Beratung der Mandantin (sh. z. B. OLG Düsseldorf VersR 1989, 850).

  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02
    Diesem allgemeinen Grundsatz folgt die vom Beklagten bezogene BGH-Entscheidung FamRZ 1994, 751 = NJW-RR 1994, 514, wenn sie ausführt:.
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02
    Die Kontrolle der für die Verjährung maßgebenden Fristen ist auch eine der Kernaufgaben der anwaltlichen Pflichten (sh. z. B. BGH NJW 1992, 820; BGH NJW 1993, 1779).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02
    Die Motive für diese Norm beschreibt der BGH z. B. in BGH NJW-RR 1990, 68, sie machen deutlich, dass hier die Besonderheiten der traditionellen Landwirtschaft die maßgebende Rolle spielen.
  • BGH, 23.06.1993 - XII ZR 12/92

    Verjährung des Zahlungsanspruches auf Zugewinnausgleich auch bei Klage wegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02
    Maßgebend für die Verjährungsunterbrechung gem. § 209 BGB ist der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand, der nicht allein durch den Klageantrag bestimmt wird, in dem sich die vom Kl. beanspruchte Rechtsfolge konkretisiert, sondern durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (vgl. die Nachw. in Senat, BGHRBGBB § 209 - Zugewinnausgleich 1 = FamRZ 1993, 1181 (1182) u. II 2b)).
  • BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 42/85

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2004 - 11 U 27/02
    Der BGH überlässt die "sachverhaltsspezifische Auswahl" der richtigen Bewertungskriterien dem sachverständig beratenen Tatrichter (BGH FamRZ 1986, 776).
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