Rechtsprechung
OLG Schleswig, 11.04.2003 - 4 U 160/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung für gegenwärtige und künftige materielle sowie etwaige weitere, noch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden; Vorliegen eines orthopädischen Behandlungsfehlers; Pflicht zur Abklärung einer sich aufdrängenden Verdachtsdiagnose; Unterlassen erforderlicher ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; BGB § 847
Grober Behandlungsfehler bei Hüftgelenksbehandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 24.09.2001 - 2 O 69/00
- OLG Schleswig, 11.04.2003 - 4 U 160/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2003 - 4 U 160/01
Die Rechtsprechung (BGH, VersR 1992, 1263 m. w. N.) stellt dabei auf ein Fehlverhalten ab, das nicht aus in der Person des behandelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht gemessen an dem für den Behandler maßgeblichen Standard nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht passieren darf und sein Verhalten eindeutig gegen gesicherte und bewährte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstößt. - BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93
Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2003 - 4 U 160/01
Die Beweislastumkehr entfällt hingegen nur dann, wenn es "gänzlich unwahrscheinlich" (BGH NJW 1995, 1611) bzw. "äußerst unwahrscheinlich" (…Frahm/Nixdorf, a. a. O., Rdnr 119) ist, dass der (grobe) Fehler zum Schadenseintritt beigetragen hat. - BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88
Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2003 - 4 U 160/01
Nur wenn feststeht, dass der durch den Erstbehandelnden an sich schon angelegte Schaden erst durch ein völlig ungewöhnliches und völlig unsachgemäßes Verhalten des weiteren Arztes entscheidend ausgelöst wird, kann es sein, dass der Schaden dann dem Zweitbehandler haftungsrechtlich - wertend allein zugeordnet werden muss (BGH, VersR 1988, 1273).