Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,69496
OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03 (https://dejure.org/2004,69496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.03.2004 - 14 U 9/03 (https://dejure.org/2004,69496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. März 2004 - 14 U 9/03 (https://dejure.org/2004,69496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,69496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer kontradiktorischen Entscheidung; Säumnis einer Partei bei mündlicher Verhandlung; Entscheidung nach Lage der Akten; Arglistige Täuschung wegen Offensichtlichkeit und Schwere von Mängeln; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 638

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 638
    Gewährleistung für Sachmangel im Rahmen eines Bauvertrags - Voraussetzungen einer der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen Organisationsverschuldens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Organisationsverschulden als arglistiges Verschweigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Wärmedämmung: Kein Organisationsverschulden! (IBR 2004, 308)

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 442
  • BauR 2004, 1349 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.2001 - III ZR 43/01

    Entscheidung nach Lage der Akten bei Säumnis einer Partei

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03
    Dazu gehört aber auch die mündliche Anhörung des Sachverständigen gemäß § 411 Abs. 3 ZPO vor Eintritt in die mündliche Verhandlung (BGH NJW 2002, 301, 302).
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03
    Die nochmalige Vernehmung von Zeugen kann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung der Aussage auf solche Umstände stützt, die die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen, die Wahrheitsliebe des Zeugen und die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Aussage nicht betreffen (BGH NJW 1998, 2222, 2223).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03
    Der Unternehmer hat wegen eines der Arglist gleichzustellenden Verhaltens einzustehen, wenn er die Überwachung und Prüfung des Werkes nicht oder nicht richtig organisiert hat und der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (BGH NJW 1992, 1754, 1755).
  • OLG Schleswig, 26.08.2015 - 1 U 154/14

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Errichtung einer

    Dabei kann allein aus dem Vorliegen eines gravierenden Mangels, der bei einer Kontrolle entdeckt worden wäre, nicht auf das notwendige Bewusstsein geschlossen werden, weil die Frage, ob sich jemand arglistig verhält, einer typisierten Beurteilung nicht zugänglich ist, sondern von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängt, und solange ein unsorgfältiges, auch grob fahrlässiges Verhalten in Betracht kommt (BGH NZBau 2007, 96, 97; OLG Hamm NJW-RR 1999, 171, 172; OLG Schleswig, Urteil vom 12. März 2004, 14 U 9/03, juris).
  • OLG Dresden, 25.06.2009 - 10 U 1559/07

    Architekten & Ingenieure: Verjährung und Arglisthaftung

    Denn die Sicherheit und Bewohnbarkeit der Kindertagesstätte als solche werden von der teilweise mangelhaften Dämmung des Dachs nicht berührt (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 12. März 2004 - 14 U 9/03, NZBau 2004, S. 442 ff).
  • OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12

    Abdichtungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!

    Bei der vorliegenden Fallgestaltung spricht nämlich zu Gunsten der vortrags- und beweisbelasteten Klägerin der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte, dem die Umstände seiner besonderen Überwachungspflicht (Dachsanierung) bekannt waren, bei sachgerechter Bauüberwachung die grob mangelhafte Bauausführung erkennen und zutreffend einordnen musste (vgl. OLG Schleswig NZBau 2004, 442 Tz. 28; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 Tz. 21; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht [Stand 25. Februar 2013], § 648a Rn. 55 m.w.N.; s. auch BGH NJW 1992, 1754 Tz. 14).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 12 U 52/06

    Verjährungsdurchbrechung für Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln:

    Für ein solches arglistiges Verhalten ist es insbesondere nicht ausreichend, dass die Mängel möglicherweise Folge unsorgfältiger Arbeit waren, selbst wenn sie grob fahrlässig herbeigeführt oder verkannt wurden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG AktZ 14 U 9/03 vom 14.03.04, zit. nach Juris; Korbion-Frank, Baurecht 2005, Teil 20 Rz 358).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht