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   OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98   

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https://dejure.org/2000,9262
OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98 (https://dejure.org/2000,9262)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.04.2000 - 11 U 129/98 (https://dejure.org/2000,9262)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. April 2000 - 11 U 129/98 (https://dejure.org/2000,9262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn gegenüber Arbeitnehmern eines Werkunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn für Unfall bei Dacharbeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 974
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 81/86

    Gesamtschuldnerausgleich bei teilweiser Haftungsfreistellung aufgrund

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Es sei auf die Entscheidung des BGH in NJW 1987, 2669 ff. zum gestörten Gesamtschuldnerausgleich zu verweisen.

    Vielmehr ist bereits in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgesprochen worden, dass derartige Haftungsausschlüsse in Subunternehmerverträgen durchaus üblich sind und ein Unternehmer mit ihnen rechnen muss (vgl. BGH, NJW 1987, 2669 ff. und BGHZ 56, 269, 272).

    Ist der Zweitschädiger im Innenverhältnis der Schädiger zueinander durch eine vertragliche Vereinbarung von der Haftung freigestellt, so entfällt deshalb grundsätzlich ein Anspruch des Geschädigten gegen ihn (BGH, NJW 1987, 2669 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 17.04.1998 - 22 U 168/97

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherren im Verhältnis zu den von ihm beauftragten

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Unfallverhütungsvorschriften wenden sich nämlich nur an den Unternehmer und nicht an den Bauherren (BGH NJW 1977, 898, 899; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 318 und Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., 1997, § 32 Rdn. 14-16).

    Insbesondere ist der Unternehmer selbst gegenüber seinen Mitarbeitern für die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 318 ).

    Auch der Bauleiter ist aber nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Koordinierungspflicht die .auf dem Bauvorhaben tätigen Fachunternehmen ohne konkreten Anlass zur Einhaltung der allein ihnen obliegenden Vorkehrungen zur Unfallverhütung anzuhalten (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 318 und OLG Hamm, NJW-RR 1999, 319 ).

  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Allerdings ist anerkannt, dass den Besteller im Rahmen eines Werkvertrages in entsprechender Anwendung des § 618 BGB eine Fürsorgepflicht trifft und in diese Fürsorgepflicht über § 328 BGB auch Arbeitnehmer des Werkunternehmers einbezogen sein können (BGHZ 26, 364 ff. und 56, 269 ff.).

    Vielmehr ist bereits in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgesprochen worden, dass derartige Haftungsausschlüsse in Subunternehmerverträgen durchaus üblich sind und ein Unternehmer mit ihnen rechnen muss (vgl. BGH, NJW 1987, 2669 ff. und BGHZ 56, 269, 272).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Zu bedenken ist aber, dass ein Subunternehmer, der von einem Generalunternehmer zur Durchführung der diesem vom Bauherrn übertragenen Arbeiten eingeschaltet wird, im Allgemeinen selbständig bleibt und insbesondere auch nicht als Verrichtungsgehilfe des Generalunternehmers anzusehen ist (BGH, NJW 1994, 2556 m.w.N.).

    Die Beklagte zu 2) hat auch nicht die ihr als Generalunternehmerin im Verhältnis zu der Subunternehmerin noch verbleibenden Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt, die allerdings um so eher eingreifen, je mehr sich die dem Subunternehmer übertragene Arbeit durch besondere Gefährlichkeit auszeichnet (vgl. dazu BGH, NJW 1994, 2556 und OLG Frankfurt, VersR 1992 760 f.).

  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Diese Pflichtenstellung des Bauherrn verkürzt sich aber, soweit er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen Fachleuten - nämlich insbesondere Fachunternehmen oder Architekten - übertragen hat (vgl. BGH, MDR 1976, 1010; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1362 und Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., 1999, Rdn. 1852 f.).

    Der Bauherr ist auch stets zu persönlichem Eingreifen verpflichtet, wenn er selbst besondere Gefahren gerade veranlasst oder hervorgerufen hat oder wenn er Gefahren erkannt hat, die er durch eigene Anweisungen leicht abstellen kann (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1362 und Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., 1999, Rdn. 1852 f).

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 76/57

    Übergang vertraglicher Schadensersatzansprüche nach § 1542 RVO

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Es ist anerkannt, dass Räume im Sinne dieser Vorschrift auch nicht in einem Gebäude befindliche offene Arbeitsstellen sein können (BGHZ 26, 365).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1990 - 13 U 15/89

    Gerüstbau: Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Die Beklagte zu 2) hat auch nicht die ihr als Generalunternehmerin im Verhältnis zu der Subunternehmerin noch verbleibenden Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt, die allerdings um so eher eingreifen, je mehr sich die dem Subunternehmer übertragene Arbeit durch besondere Gefährlichkeit auszeichnet (vgl. dazu BGH, NJW 1994, 2556 und OLG Frankfurt, VersR 1992 760 f.).
  • BGH, 29.11.1960 - VI ZR 35/60

    Ansprüche auf Ersatz der durch einen Unfall entstandenen Schäden aus Vertrag und

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Zudem sind die Unfallverhütungsvorschriften auch keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH, VersR 61, 160 und Geigel/Kolb, aaO., § 32 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 09.06.1998 - 21 U 185/97

    Koordinierungspflicht des Bauherrn bei Absprache der Handwerker?

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Auch der Bauleiter ist aber nicht verpflichtet, im Rahmen seiner Koordinierungspflicht die .auf dem Bauvorhaben tätigen Fachunternehmen ohne konkreten Anlass zur Einhaltung der allein ihnen obliegenden Vorkehrungen zur Unfallverhütung anzuhalten (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 318 und OLG Hamm, NJW-RR 1999, 319 ).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2000 - 11 U 129/98
    Unfallverhütungsvorschriften wenden sich nämlich nur an den Unternehmer und nicht an den Bauherren (BGH NJW 1977, 898, 899; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 318 und Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., 1997, § 32 Rdn. 14-16).
  • OLG Celle, 06.02.1991 - 9 U 52/90

    Abdeckungsmaßnahmen an Dachöffnungen; Verkehrssicherungspflicht

  • BGH, 11.05.1976 - VI ZR 210/73

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Beauftragung eines Architekten

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10

    Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Ein Bauherr ist - unabhängig von der grundsätzlichen Verantwortung des Werkunternehmers - dann zu persönlichem Eingreifen verpflichtet, wenn er bei Tätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, diese von ihm erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.09.2002, 1 U 248/01, BauR 2003, 1742; SchlHOLG, Urteil vom 13.04.2000, BauR 2001, 974; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.1982, VI ZR 220/80, BauR 1982, 399; BGH, Urteil vom 11.05.1976, VI ZR 210/73, BauR 1976, 441; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1852 ff., insbes. 1855 mwN).
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 19 Sa 1891/06

    Haftungsausschluss bei einem Arbeitsunfall auf einer gemeinsamen Betriebsstätte

    Gegenüber seinen Mitarbeitern ist der Unternehmer selbst für die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften als Ausdruck der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und hat primär für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 13.04.2000, 11 U 129/98, BauR 2001, 974 f).
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