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   OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03   

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https://dejure.org/2004,5154
OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03 (https://dejure.org/2004,5154)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.01.2004 - 2 W 134/03 (https://dejure.org/2004,5154)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 2 W 134/03 (https://dejure.org/2004,5154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung des Vergütungsanspruchs eines Berufsbetreuers ; Ausschlussfrist für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs für eine Betreuungstätigkeit beim Vormundschaftsgericht; Zuordnung der geltend gemachten Vergütung zu einem konkreten Lebenssachverhalt als ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinreichend erläuterte Zeitansätze für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908i Abs. 1; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 4
    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruches iSd §§ 1908 i Abs. 1 , 1836 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeitansätze müssen erkennbar sein!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 944
  • MDR 2004, 945
  • FGPrax 2004, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03
    Denn auch für den Fall, daß ein Rechtsanwalt Betreuer und der Betreute vermögend ist, ist anerkannt, daß die in BVormVG geregelten Vergütungssätze eine im Regelfall angemessene Vergütung darstellen (BGH BtPrax 2001, 30, 31; Senat, Beschluß vom 5.04.2001, SchlHA 2001, 292).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03
    Der Vergütungsanspruch entsteht nach § 614 Abs. 1 Satz 1 BGB jeweils mit der Ausführung der Betreuungstätigkeit (Senat, Beschluß vom 6.02.2002, FGPrax 2002, 175 m.w.Nw.), so daß die Geltendmachung für die letzte Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 Ende März 2002 hätte erfolgen müssen.
  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03
    Ob darüber hinaus nach dem Sinn und Zweck der Ausschlußfrist ein Antrag vorliegen muß, der die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Festsetzung ermöglicht, also bereits nachvollziehbare Angaben über den Zeitaufwand - oder bei Aufwendungen - deren Art und Umfang im einzelnen enthalten muß (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; RPfl 2002, 314 LS; Jürgens/Kröger/Marschner/Winter-stein, Betreuungsrecht, 5. Aufl., Rn. 272) kann hier offen bleiben.
  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Denn für die Entstehung solcher Ansprüche ist die Entfaltung der den Aufwendungsersatz oder die Vergütung (vgl. § 614 Satz 1 BGB) auslösenden Betreuertätigkeit maßgebend (Senatsbeschlüsse vom 06.02.2002 - 2 W 193/01 [NJW-RR 2002, 1227 = FGPrax 2002, 175] und vom 14.01.2004 - 2 W 134/03 [SchlHA 2004, 251 = FGPrax 2004, 281]; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rn. 22).

    Diese hat bereits mit Entstehung der Ansprüche, also mit Vornahme der in Rechnung gestellten Aufwendungen und Betreuerleistungen zu laufen begonnen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.02.2002 und 14.01.2004, a.a.O.; zum neuen Recht s. Jürgens, a.a.O., § 2 VBVG Rn. 1: Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh. zu § 1836, § 2 VBVG Rn. 2).

    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob innerhalb der Ausschlussfrist ein konkret bezifferter Antrag mit nachvollziehbaren Angaben über den Zeitaufwand sowie über Art und Umfang der Aufwendungen beim Vormundschaftsgericht eingehen muss, so dass diesem die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Festsetzung ermöglicht wird (so OLG Frankfurt OLGR 2001, 293, 294 = FamRZ 2002, 193 = BtPrax 2001, 261; OLG Dresden FamRZ 2004, 137, 138) oder ob es genügt, wenn die geltend gemachte Vergütung einem konkreten Lebenssachverhalt zugeordnet werden kann (Senatsbeschluss vom 14.01.2004 - 2 W 134/03, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2018 - 21 W 20/18

    Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft

    Mehr ist für einen nach §§ 1915, 1836 BGB sowie § 2 VBVG ordnungsgemäßen Tätigkeitsnachweis nicht zu verlangen oder erforderlich (vgl. OLG Schleswig vom 14.01.2004, - 2 W 134/03 -, juris, Rn. 15; Pammler-Klein/Pammler, in: jurisPK-BGB, 3. Aufl. 2008, § 1836 BGB Rn. 55).
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