Rechtsprechung
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Zustellung an einen Prozessbevollmächtigten im Wohnungseigentumsverfahren; Ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln des Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht als Voraussetzung für eine Bestellung des Prozessbevollmächtigten; Rechtsanwalt ohne ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Konkludente Bestellung eines Rechtsanwaltes durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses §§ 172 Abs. 1 S 1 ZPO, 174 ZPO
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 172 § 174
Zustellungsvollmacht im Wohnungseigentumsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustellung an Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zustellung an Prozessbevollmächtigte (IMR 2007, 1044)
Verfahrensgang
- AG Niebüll - 9 II 107/04
- LG Flensburg, 15.08.2006 - 5 T 384/05
- OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1187
- ZMR 2007, 564
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86
Rechtsanwalt - Prozessvollmacht - Gerichtsentscheidung - Rechtsmittels - …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994;… KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322;… Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen).
- KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6). - BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322;… Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen). - BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
Dazu reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, aus, wenn der Prozessbevollmächtigte in der Antragsschrift als solcher benannt wurde und durch die Entgegennahme der Zustellung sowie die Ausstellung und Rücksendung der Empfangsbescheinigung nach § 174 Abs. 1 ZPO an das Amtsgericht seine Bestellung erkennbar werden lässt (BGH NJW-RR 1986, 286, 287).