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   OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06   

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https://dejure.org/2007,4003
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zustellung an einen Prozessbevollmächtigten im Wohnungseigentumsverfahren; Ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln des Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht als Voraussetzung für eine Bestellung des Prozessbevollmächtigten; Rechtsanwalt ohne ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Konkludente Bestellung eines Rechtsanwaltes durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses §§ 172 Abs. 1 S 1 ZPO, 174 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 172; ; ZPO § 174

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 172 § 174
    Zustellungsvollmacht im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustellung an Prozessbevollmächtigte (IMR 2007, 1044)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1187
  • ZMR 2007, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86

    Rechtsanwalt - Prozessvollmacht - Gerichtsentscheidung - Rechtsmittels -

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).

    Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322; Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen).

  • KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86

    Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322; Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Dazu reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, aus, wenn der Prozessbevollmächtigte in der Antragsschrift als solcher benannt wurde und durch die Entgegennahme der Zustellung sowie die Ausstellung und Rücksendung der Empfangsbescheinigung nach § 174 Abs. 1 ZPO an das Amtsgericht seine Bestellung erkennbar werden lässt (BGH NJW-RR 1986, 286, 287).
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