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   OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49459
OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11 (https://dejure.org/2011,49459)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.11.2011 - 2 W 48/11 (https://dejure.org/2011,49459)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. November 2011 - 2 W 48/11 (https://dejure.org/2011,49459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 37; GmbHG § 35; HGB §§ 15, 108, 161
    Keine Abweichung von Sitz und inländischer Geschäftsanschriftbei Personenhandelsgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 124
  • NZG 2012, 775
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 206/10

    Wohnraummiete: Anspruch des Grundstückserwerbers auf erneute Leistung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11
    Rechtsprechung in Leitsätzen 1. Liegenschaftsrecht - Zum Anspruch des Erwerbers gegenüber dem Mieter auf erneute Zahlung der Kaution (BGH, Urteil vom 7.12.2011 - VIII ZR 206/10) 2. Zur Verpflichtung eines Mieters aus Treu und Glauben ( § 242 BGB ), die vom Voreigentümer an den Mieter zurückgegebene Kaution an den Erwerber als neuen Vermieter zu leisten.

    BGB §§ 242; 566 a 1. Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im RNotZ, 07-08/2011 #5842 S:/3d/Notarkam/nz_12_07-08/rnotz_12_07-08.3d (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; DNotI-Online-Plus; NJW-RR 2012, 214 ) 26.06.2012, 14:33 Uhr - b.b./st - [S. 351/358] 5842_rnotz_12_07-.

  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11
    Die Betroffene und ihre Komplementärin werden vorsorglich - ohne dass dies hier Beschwerdegegenstand ist - darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren ebenso wie im Parallelverfahren 2 W 49/11 (HRA 6010 Pl) die Anmeldung durch alle Gesellschafter und nicht nur durch die Komplementärin zu bewirken ist ( §§ 108, 161 Abs. 2 HGB ).
  • OLG München, 23.01.2012 - 31 Wx 457/11

    GmbH-Modernisierung: Regelungszweck des Instituts des genehmigten Kapitals;

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11
    Insoweit kann ohne weiteres auf eine durch die analoge Anwendung aktienrechtlicher Bestimmung vorliegenden Lücke ausgegangen werden (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 23.1. 2012, 31 Wx 457/11, sub II.2 a).
  • BGH, 07.06.2011 - II ZB 24/10

    Ausschlussgrund für die Bestellung des GmbH-Geschäftsführers: Versicherung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11
    Ausnahmen gelten dann, wenn sich aus der analogen Anwendung des Aktienrechts für die GmbH nicht typische Rechtszustände ergeben würden (vgl. BGH RNotZ 2011, 508 = MittBayNot 2011, 515 ).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11

    Prozessvergleich im Verfügungsverfahren: Erforderlichkeit einer nachträglichen

    Allerdings muss bei einem wesentlichen Verfahrensmangel nicht zurückverwiesen werden (Senat MDR 2003, 110 [juris Tz. 6]; Ball a.a.O. § 572, 16); dies gilt insbesondere, wenn die Sache entscheidungsreif ist (Ball a.a.O. 16; Lipp a.a.O. 27) oder der Beschleunigung bedarf, wie dies im Verfügungsverfahren der Fall ist (Senat B. v. 29.11.2011 - 2 W 48/11; 22.09.2010 - 2 W 55/10; Frankfurt OLG-Report 2002, 234 [juris Tz. 21]; Heßler a.a.O. § 572, 27; Lipp a.a.O. 14; krit. zu dieser Einschränkung überhaupt: Wulf a.a.O. 3).

    Allerdings sieht der Senat trotz einer unzureichenden Nichtabhilfeentscheidung davon ab - wie schon im Beschluss vom 29.11.2011 - 2 W 48/11 -, die Sache an die Kammer des Landgerichts zur Beseitigung dieses Verfahrensmangels zurückzugeben, zumal es sich vorliegend um ein Verfügungsverfahren handelt, zwar nicht im Titel schaffenden Stadium selbst, aber doch um die sich daran anschließende Vollstreckung, die auch vor einem unangemessenen Aufschub geschützt werden muss.

  • LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11

    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Vergemeinschaftung von

    Bei dem Anspruch auf Unterlassung baulicher Maßnahmen bemisst sich der Streitwert wie bei dem Anspruch auf Beseitigung baulicher Maßnahmen regelmäßig nach der Beeinträchtigung durch den beanstandeten Zustand, aber auch durch das Abwehrinteresse des Gegners (HansOLG, Beschluss vom 25.7.2011, Az.: 2 W 48/11).
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