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   OLG Schleswig, 15.06.2000 - 7 U 103/99   

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https://dejure.org/2000,4846
OLG Schleswig, 15.06.2000 - 7 U 103/99 (https://dejure.org/2000,4846)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.06.2000 - 7 U 103/99 (https://dejure.org/2000,4846)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 7 U 103/99 (https://dejure.org/2000,4846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Sachverständige; Reparaturkosten; Tatsächliche Reparaturkosten; Schadenersatzhöhe

  • Judicialis

    BGB § 249 S. 2; ; ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallregulierung - Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis trotz niedriger Werkstattrechnung

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 270
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2000 - 7 U 103/99
    Danach kommt es nicht darauf an, was gerade dieser Geschädigte für die von ihm durchgeführte Reparatur ausgegeben hat, sondern darauf, was dazu erforderlich wäre; der Ersatzanspruch ist mithin "objektiv" zu bemessen (BGH NJW 1989, 3009; NJW 1992, 1618, 1619).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2000 - 7 U 103/99
    Mithin muß der Betrag, der für die Reparatur tatsächlich aufgewendet worden ist, begrifflich von dem Betrag, der für die Herstellung "erforderlich" ist, unterschieden werden (BGHZ 54, 82, 85).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.06.2000 - 7 U 103/99
    Danach kommt es nicht darauf an, was gerade dieser Geschädigte für die von ihm durchgeführte Reparatur ausgegeben hat, sondern darauf, was dazu erforderlich wäre; der Ersatzanspruch ist mithin "objektiv" zu bemessen (BGH NJW 1989, 3009; NJW 1992, 1618, 1619).
  • AG Düsseldorf, 28.07.2011 - 54 C 2372/11

    Fiktive Schadensberechnung im Zusammenhang mit Schadensersatz nach Verkehrsunfall

    Danach kommt es aber gerade nicht darauf an, was gerade dieser Geschädigte für die von ihm durchgeführte Reparatur ausgegeben hat, sondern darauf, was dazu erforderlich wäre; der Ersatzanspruch ist mithin "objektiv" zu bemessen (vgl. BGH, Urteil vom 20.6.1989, Az. VI ZR 334/88; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.6.2000, Az. 7 U 103/99).
  • LG Aachen, 22.05.2009 - 6 S 12/09

    Schadenersatz Umfang Stundenverrechnungssätze ortsüblich

    Für das, was zur Schadensbeseitigung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist, ist ein objektivierender, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten typisierender Maßstab anzulegen, wofür das Schätzgutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen eine sachgerechte Grundlage ist, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadensfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters aus gerecht zu werden (vgl. BGH NJW 1989, 3009; OLG Schleswig MDR 2001, 270).
  • LG Lübeck, 08.01.2009 - 14 S 284/07
    Die fiktive Abrechnung bleibt sogar dann zulässig, wenn die Reparatur tatsächlich in einer Fachwerkstatt durchgeführt worden ist und der Rechnungsbetrag erheblich niedriger ist als der geschätzte Betrag ( BGH NJW 1989, 3009 [BGH 20.06.1989 - VI ZR 334/88]; OLG Schleswig MDR 2001, 270).
  • AG Kaiserslautern, 11.08.2003 - 3 C 1765/02

    Berechtigung zur Abrechnung auf Gutachtenbasis; Möglichkeit der Mitabrechnung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte auch dann auf Sachverständigengutachtenbasis abrechnen, wenn er die tatsächliche Reparatur hat durchführen lassen und diese erheblich weniger kostete (vgl. zuletzt BGH NJW 2003, 2086 ff. m.w.N.; ebenso bereits BGH NJW 1989, 3009 f.; OLG Schleswig MDR 2001, 270 f. [OLG Schleswig 15.06.2000 - 7 U 103/99] ; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 249 Rdnr. 14).
  • AG Düsseldorf, 12.04.2006 - 53 C 2361/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistung aus einer Kaskoversicherung;

    Die fiktive Schadensberechnung bleibt nach herrschender Auffassung auch dann zulässig, wenn die Reparatur tatsächlich in einer Fachwerkstatt durchgeführt worden ist und der Rechnungsbetrag erheblich niedriger ist als der vom Sachverständigen geschätzte Betrag (vgl. BGH NJW 1989, 3009; Schleswig, MDR 01, 270; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., § 249, Rdnr. 14).
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