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OLG Schleswig, 15.08.2007 - 2 W 142/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorlage zur Bestimmung des zuständigen Gerichts im Rahmen eines negativen Kompetenzkonfliktes nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 37 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Unterbrechnung des Rechtsstreits durch den Tod des früheren Antragsgegners; Verweisung eines Rechtsstreits wegen örtlicher ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 37; ; ZPO § 239; ; ZPO § 249; ; ZPO § 329 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigleitsbestimmung auch bei Tod einer Partei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mölln, 02.05.2007 - 3 C 217/07
- AG Bremen, 26.06.2007 - 5 C 261/07
- OLG Schleswig, 15.08.2007 - 2 W 142/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95
Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2007 - 2 W 142/07
Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Mölln vom 2.05.2007 stellt keine rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung dar, weil er jedenfalls nicht dem Beklagten nach § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO mitgeteilt worden ist (BGH NJW-RR 1995, 641;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 329 Rn. 22). - BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85
Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit
Auszug aus OLG Schleswig, 15.08.2007 - 2 W 142/07
Der Vorlage im Rahmen eines negativen Kompetenzkonfliktes nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO steht die Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des früheren Antragsgegners am 16.03.2006 nach §§ 239, 249 ZPO nicht entgegen, weil dem Bestimmungsverfahren nur vorbereitende Bedeutung zukommt und ein Interesse an der Klärung besteht, welches Gericht für den Fortgang des Verfahrens - etwa gemäß § 250 ZPO - zuständig ist (vgl. zum Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO BayObLGZ 1985, 314).
- OLG Schleswig, 11.02.2010 - 2 W 11/10
Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das …
Ergibt sich - wie hier - die Unzuständigkeitserklärung lediglich aus der Rückgabeverfügung, die den Beteiligten nicht bekannt gegeben worden ist, handelt es sich lediglich um einen akteninternen Vorgang, der den Parteien gegenüber rechtlich nicht wirksam ist (BGH NJW-RR 1995, 641; Senatsbeschluss vom 15. August 2007 - 2 W 142/07 - SchlHA 2008, 210; Hanseatisches OLG Hamburg OLGR 2005, 803 und 2005, 805; Brandenburgisches OLG FGPrax 2009, 211; OLG Köln ZIP 2000, 155; KGR 1999, 394 und 2008, 1001).