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   OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10   

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OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10 (https://dejure.org/2011,134)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.09.2011 - 16 U 140/10 (https://dejure.org/2011,134)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. September 2011 - 16 U 140/10 (https://dejure.org/2011,134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 242, 611 BGB
    Mobilfunkvertrag; Verletzung der Nebenpflichten durch Verkauf eines Handys, das im Rahmen einer Navigationssoftware-Installation eine automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah

  • webshoprecht.de

    Zur Belehrungspflicht des Mobilfunkbetreibers über die Traffic-Kosten bei automatischem Nachladen von Navigationssoftware

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Mobilfunkanbieters zur Kostendämpfung i.R.d. einer automatisch startenden Kartenaktualisierung der auf einem Mobiltelefon installierten Navigationssoftware

  • Betriebs-Berater

    Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters auf erhöhte Internetkosten durch automatische Aktualisierung von Navigationssoftware

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 242
    Pflichten eines Mobilfunkanbieters hinsichtlich der Kosten einer automatisch startenden Kartenaktualisierung der auf einem Mobiltelefon installierten Navigationssoftware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 242 BGB
    Kauf von Handy mit Navigationssoftware darf nicht unangekündigt zu Update-Kosten von 11.500,00 EUR führen

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu hohe Handy-Rechnung: Zum Zahlungsanspruch

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk-Kostenfallen

  • heise.de (Pressebericht, 26.09.2011)

    Mobilfunkanbieter muss vor hohen Kosten warnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handy-Datentransfer für über 11.000 EUR

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handyrechnung - Kostenfalle bei automatischer Softwareaktualisierung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Mobilfunk-Urteile zugunsten des Verbrauchers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Handyrechnung muss bei automatischer Softwareaktualisierung nicht bezahlt werden

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Kunde muss Handyrechnung über Internetkosten iHv 11.500,00 Euro nicht zahlen, wenn er beim Kauf des Geräts nicht auf die Kostenfalle Software-Aktualisierung hingewiesen wurde - Mobilfunkunternehmen verstößt gegen vertragliche Nebenpflicht, Schäden vom anderen ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter muss Verbraucher auf Internetkosten für Aktualisierung der Navigationssoftware des Handys hinweisen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkunternehmen muss über gesondert anfallende hohe Internet-Kosten informieren

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.09.2011)

    Ohne Kostenwarnung kein Geld für teure Datenverbindung // Mobilfunkanbieter scheitert mit Klage gegen Kunden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kostenfalle durch Navigationssoftware im Handy

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Mobilfunkanbieter muss vor Kostenfalle durch Navigationssoftware im Handy warnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohe Handyrechnung wegen Navigationssoftware

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überhöhte Handyrechnungen erhalten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung - Kunde muss nicht zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyrechnung über 11.500 Euro wegen automatischer und kostenpflichtiger Aktualisierung der Navigationssoftware muss nicht bezahlt werden - Käufer darf davon ausgehen, dass Navigationssoftware auf aktuellem Stand ist und eine eventuell notwendige Aktualisierung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 12
  • MMR 2011, 836
  • BB 2011, 2772
  • K&R 2011, 741
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 32 C 1949/07

    Anspruch des Telefonanbieters auf Zahlung der Verbindungsentgelte bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10
    Die Verletzung von Nebenpflichten kann dazu führen, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegen steht (LG Münster, Urteil vom 18. Januar 2011 - 6 S 93/10 -, K&R 2011, 359, zitiert nach juris; AG Frankfurt, Urteil vom 2. November 2007 - 32 C 1949/07 -, CR 2008, 225, zitiert nach juris).
  • LG Münster, 18.01.2011 - 6 S 93/10

    Beratungspflicht von Mobilfunkprovidern bei Tarifauswahl

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10
    Die Verletzung von Nebenpflichten kann dazu führen, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegen steht (LG Münster, Urteil vom 18. Januar 2011 - 6 S 93/10 -, K&R 2011, 359, zitiert nach juris; AG Frankfurt, Urteil vom 2. November 2007 - 32 C 1949/07 -, CR 2008, 225, zitiert nach juris).
  • LG Kiel, 09.01.2003 - 11 O 433/02

    0190-Dialer

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10
    b) Es kann offen bleiben, ob hier die Rechtsprechung greift, nach der Diensteanbieter Hinweispflichten haben, wenn ein auffälliges Nutzerverhalten vorliegt, das auf technische Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Kunden hinweist (LG Kiel, Urteil vom 9. Januar 2003 - 11 O 433/02 -, CR 2003, 684).
  • BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11

    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf

    Rechtlich nicht zu beanstanden ist ferner die weitgehend dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung des Berufungsgerichts, der Preis von 0, 19 EUR für je zehn KB sei zumindest 2008 nicht sittenwidrig überhöht gewesen (siehe zu einem solchen Preis im Jahr 2008 jedoch auch Schmidt MMR 2011, 838 f in der Anmerkung zu OLG Schleswig MMR 2011, 836).

    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung werden Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden zur Vermeidung unerwartet hoher Rechnungen für unterschiedliche Konstellationen angenommen (OLG Schleswig MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät; LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Bonn K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 zur ständigen Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif; LG Kiel MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet).

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    Vielmehr schließt sich der Senat - unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung standen - der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Gegenauffassung an, nach der der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten (wie hier: ständige Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif), das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet ist, den Kunden zu warnen und den Internetzugang gegebenenfalls kurzfristig zu sperren (LG Bonn, K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 f; siehe auch LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Kiel, MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet; siehe ferner OLG Schleswig, MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster, K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 219 C 21/19

    Informations- und Warnpflichten eines Mobilfunkanbieters vor einer

    "Es ist allgemein anerkannt, dass in einem Dauerschuldverhältnis, in dem regelmäßig kurzfristig Leistungen und Geldzahlungen ausgetauscht werden, die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner besteht, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen (OLG Schleswig, MMR 2011, 836).

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).".

  • LG Hildesheim, 09.07.2019 - 3 T 13/19

    Mobilfunkvertrag - Höhe des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung

    Die vorliegende Konstellation ist den von dem Beklagten angeführten Entscheidungen (OLG Schleswig, MMR 2011, 836 und LG Bonn, MMR 2010, 749) nicht vergleichbar.
  • LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend

    Es ist allgemein anerkannt, dass in einem Dauerschuldverhältnis, in dem regelmäßig kurzfristig Leistungen und Geldzahlungen ausgetauscht werden, die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner besteht, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen (OLG Schleswig-Holstein, MMR 11, 836 - zitiert nach juris; m.w.N.).
  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Es ist allgemein anerkannt, dass in einem Dauerschuldverhältnis, in dem regelmäßig kurzfristig Leistungen und Geldzahlungen ausgetauscht werden, die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner besteht, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen (OLG Schleswig, MMR 2011, 836).

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

  • KG, 28.06.2012 - 22 U 207/11

    Mobilfunkanbieter muss Kunden auf das Risiko außerordentlich hoher Kosten bei

    Denn in diesem Falle hätte der Beklagte gegen die Klägerin einen Schadensersatzanspruch auf Freistellung von den durch die Internetverbindungen möglicherweise ausgelösten Kosten aus § 280 Abs. 1 BGB, weil die Klägerin vertragliche Nebenpflichten (vgl. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB) in Form von Hinweis- und Informationspflichten vor allem beim Vertragsschluss, aber auch während des laufenden Vertrages gegenüber dem Beklagten verletzt hat (vgl. zu Informationsund Hinweispflichten bei Telekommunikationsdienstleistungsverträgen BGH, Urteil vom 15. März 2012 -III ZR 190/11, insbesondere juris Rn. 10 und 13 ff mit Anmerkung von Höhne, jurisPR-ITR 11/2012 Anm. 4; ferner, für den Fall einer automatischen Internetnutzung durch eine mit verkaufte Navigationssoftware OLG Schleswig, Urteil vom 15. September 2011 - 16 U 140/10 - SchlHA 2012, 91 f).
  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Es ist allgemein anerkannt, dass in einem Dauerschuldverhältnis, in dem regelmäßig kurzfristig Leistungen und Geldzahlungen ausgetauscht werden, die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner besteht, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen (OLG Schleswig, MMR 2011, 836).

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

  • AG Schleswig, 20.12.2011 - 1 AR -6- 34

    Zum öffentlichen Interesse i.R.d. JVKostO; openJur hat keinen Anspruch auf

    Unter dem 27. September 2011 beantragte der Erinnerungsführer bei der Erinnerungsgegnerin die Übersendung der Entscheidung 16 U 140/10 vom 15.09.2011.
  • OLG Schleswig, 07.11.2016 - 9 W 84/16
    Mit Email vom 27. September 2011 bat der Beschwerdeführer um Übersendung der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zum Aktenzeichen 16 U 140/10 vom 15. September 2011.
  • LG Trier, 17.07.2013 - 1 S 99/13

    Handy, fremdes - Nutzung - Kosten, hohe

  • LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14

    Gericht muss eine Entscheidung, die auch zur gewerblichen Nutzung bereitgestellt

  • LG Flensburg, 18.06.2012 - 5 T 25/12

    Keine kostenlosen Entscheidungen für openjur.de

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