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   OLG Schleswig, 16.06.2011 - 5 U 131/10   

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https://dejure.org/2011,25496
OLG Schleswig, 16.06.2011 - 5 U 131/10 (https://dejure.org/2011,25496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.06.2011 - 5 U 131/10 (https://dejure.org/2011,25496)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 5 U 131/10 (https://dejure.org/2011,25496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung werkvertraglicher Sorgfaltspflichten durch Installation einer SAT-Antennenanlage unter Verwendung eines Halogenstrahlers in einem Reetdachhaus und anschließenden Brandes

  • RA Kotz

    Reetdach in Brand gesetzt - Verletzung werkvertraglicher Sorgfaltspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 286
    Verletzung werkvertraglicher Sorgfaltspflichten durch Installation einer SAT-Antennenanlage unter Verwendung eines Halogenstrahlers in einem Reetdachhaus und anschließenden Brandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Halogenstrahler setzt Reetdach in Brand: TV-Monteur haftet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei der Sat-Anlagen-Installation Reetdach in Brand gesetzt ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reetdach in Brand gesetzt - Antennenbauer ließ auf dem Dachboden Halogenstrahler unbeaufsichtigt brennen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Halogenstrahler setzt Reetdach in Brand: TV-Monteur haftet! (IBR 2012, 85)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 545
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.06.2011 - 5 U 131/10
    Die anzuwendenden Erfahrungssätze müssen deshalb geeignet sein, die volle Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit einer Tatsachenbehauptung zu begründen (BGH NJW 1998, 79 , Rz. 12 bei [...]).

    Der Bundesgerichtshof lässt in solchen Fällen Beweiserleichterungen zu, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (vgl. BGH NJW 1998, 79 , Rz.14 bei [...]).

    Zu Unrecht aber sucht der Beklagte unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 79 der Klägerin und deren Versicherungsnehmer laut Sachverständigem erhebliche Unzulänglichkeiten bei der Erhebung und Dokumentation des objektiven Brandbefundes mit der Folge einer nach Abriss des Gebäudes nicht mehr möglichen Stellungnahme des Sachverständigen zu alternativen Brandursachen im Sinne eines fahrlässigen Unterlassens weiterer (eigener) Aufklärungen anzulasten.

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.06.2011 - 5 U 131/10
    Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (BGHZ 163, 209, 212; nachfolgend BGH NJW 2010, 1072 , Rz. 8 bei [...]).

    Typizität bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der Kausalverlauf so häufig vorkommen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH NJW 2010, 1072 , Rz. 8 bei [...]).

  • BGH, 28.02.1980 - VI ZR 104/79

    Anscheinsbeweis - Ursächlichkeit - Pflichtverletzung - Brandverhütungspflicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.06.2011 - 5 U 131/10
    Er kommt nach der ständigen höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen in Betracht (BGH VersR 1974, 750; VersR 1984, 63 f.; VersR 1978, 74, 75; VersR 1980, 532; VersR 1993, 1351 ; VersR 1991, 460, 461; OLG Düsseldorf, r+s 1993, 138 f.; OLG Hamm, VersR 2000, 55, 56 f.; OLG Köln, VersR 1994, 1420; OLG Rostock, OLGR 2008, 736 f.).
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