Rechtsprechung
OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 106/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Hinblick eines Wertpapiergeschäftes; Mitteilung von Kursentwicklung und Gewinnerwartungen
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675
Pflichtverletzung bei Anlagevermittlung
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Geldanlage - Anlageberater muss Zeitung lesen
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Der Pflichtenkatalog bei der Anlageberatung ist groß
- IWW (Kurzinformation)
Anlagevermittlung - Der Pflichtenkatalog bei der Anlageberatung ist groß
- ra-felsmann.de (Kurzinformation und Zusammenfassung)
Schadensersatz für Anleger
Verfahrensgang
- LG Kiel, 20.02.2004 - 4 O 142/03
- OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 106/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 106/04
Von einem Anlageberatungsverhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits geht der Senat deshalb aus, weil im Nachgang zur unstreitig von dem Beklagten am 27. Januar 1998 durchgeführten Informationsveranstaltung der Beklagte dem Kläger tatsächlich Beratungsdienstleistungen gewährt hat, ein Anlageberatungsverhältnis aber bereits durch die tatsächliche Gewährung von Beratungsdienstleistungen stillschweigend zustande kommt (vgl. bereits BGHZ 100, 117, 118 f.; BGHZ 123, 126, 127).Ist damit von einem Anlageberatungsverhältnis auszugehen, so genügten die tatsächlich gewährten Informationen den zu erfordernden Standards einer "anlegergerechten" und "objektgerechten" Beratung (BGHZ 123, 126 ff.) ersichtlich nicht.
- BGH, 22.01.1991 - XI ZR 151/89
Aufklärungspflichten des Vermittlers von sog. Penny Stocks
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 106/04
Hiermit wird allenfalls ein spekulativ gesondert erfahrener Anleger ohne weiteres rechnen; der Durchschnittsanleger ist über dieses spezifische Risiko nicht nur bei der Anlageberatung gesteigert aufzuklären (OLG Oldenburg, NVwZ-RR 2003, 179 f.), sondern auch bei bloßer Anlagevermittlung ebenso gesondert zu informieren (LG Berlin VuR 2004, 20, 22), wie dies die Rechtsprechung von jeher etwa auch beim Erwerb von "Penny-Stocks" fordert (BGH NJW 1991, 1108 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051). - BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 106/04
Von einem Anlageberatungsverhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits geht der Senat deshalb aus, weil im Nachgang zur unstreitig von dem Beklagten am 27. Januar 1998 durchgeführten Informationsveranstaltung der Beklagte dem Kläger tatsächlich Beratungsdienstleistungen gewährt hat, ein Anlageberatungsverhältnis aber bereits durch die tatsächliche Gewährung von Beratungsdienstleistungen stillschweigend zustande kommt (vgl. bereits BGHZ 100, 117, 118 f.; BGHZ 123, 126, 127). - LG Berlin, 15.10.2003 - 28 O 588/02
Haftung des Anlagevermittlers aus Auskunfts- und Beratungsvertrag wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 106/04
Hiermit wird allenfalls ein spekulativ gesondert erfahrener Anleger ohne weiteres rechnen; der Durchschnittsanleger ist über dieses spezifische Risiko nicht nur bei der Anlageberatung gesteigert aufzuklären (OLG Oldenburg, NVwZ-RR 2003, 179 f.), sondern auch bei bloßer Anlagevermittlung ebenso gesondert zu informieren (LG Berlin VuR 2004, 20, 22), wie dies die Rechtsprechung von jeher etwa auch beim Erwerb von "Penny-Stocks" fordert (BGH NJW 1991, 1108 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051). - OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01
Erhöhte Aufklärungspflicht des Vermittlers beim Verkauf von Penny Stocks …
Auszug aus OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 106/04
Hiermit wird allenfalls ein spekulativ gesondert erfahrener Anleger ohne weiteres rechnen; der Durchschnittsanleger ist über dieses spezifische Risiko nicht nur bei der Anlageberatung gesteigert aufzuklären (OLG Oldenburg, NVwZ-RR 2003, 179 f.), sondern auch bei bloßer Anlagevermittlung ebenso gesondert zu informieren (LG Berlin VuR 2004, 20, 22), wie dies die Rechtsprechung von jeher etwa auch beim Erwerb von "Penny-Stocks" fordert (BGH NJW 1991, 1108 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051).