Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14   

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https://dejure.org/2014,9105
OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14 (https://dejure.org/2014,9105)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.04.2014 - 2 W 25/14 (https://dejure.org/2014,9105)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. April 2014 - 2 W 25/14 (https://dejure.org/2014,9105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der männlichen Vornamen aus dem Handelsregister nach einer Geschlechtsangleichung; Reichtweite des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bei Geltendmachung der Löschung von männlichen Vornamen aus dem ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Änderung eines abgeschlossenen Handelsregistereintrags nach Geschlechtsangleichung und Vornamensänderung

Kurzfassungen/Presse (11)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Geschlechtsangleichung und Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz - Wie erfolgt der Eintrag im Handelsregister?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Handelsregister: Immer wahr, immer klar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der richtige Handelsregisterauszug bei einer Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Handelsregister - Keine Namenslöschung nach Geschlechtsumwandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschlechtsangleichung und Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz - Wie erfolgt der Eintrag im Handelsregister?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Löschung früherer Vornamen aus Handelsregister nach Geschlechtsangleichung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Eintragung einer Geschlechtsangleichung und Vornamensänderung in das Handelsregister

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Geschlechtsumwandlung - Alte Vornamen bleiben im Handelsregister

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Geschlechtsangleichung und Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz - Wie erfolgt in einem solchen Fall die nachträgliche Veränderung eines abgeschlossenen Eintrags im Handelsregister?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Transsexualität darf aus Handelsregister ersichtlich sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Löschung nicht notwendig: Neue Vornamen nach Geschlechtsangleichung dürfen im Handelsregister als Änderung vermerkt werden - OLG weist Antrag auf Löschung der zuvor geführten männlichen Vornamen der Geschäftsführerin im Handelsregister zurück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1629
  • FGPrax 2014, 178
  • Rpfleger 2014, 431
  • NZG 2014, 831
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 27.09.1989 - 2 W 82/88
    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14
    Aus dem Offenbarungsverbot für Adoptionen nach § 1758 Abs. 1 BGB kann jedenfalls folgen, dass ein Grundbuchblatt in entsprechender Anwendung des § 28 GBV umzuschreiben ist (Senat, NJW-RR 1990, S. 23).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14
    Das Offenbarungsverbot trägt dem aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG folgenden Recht der Beteiligten auf informationelle Selbstbestimmung (dazu grundlegend BVerfGE 65, 1) Rechnung.
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95

    Strafvollzug einer Transsexuellen in einem Männergefängnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14
    Die Frage der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen betrifft nämlich seinen Sexualbereich und damit seine Intimsphäre (BVerfG, NJW 1997, S. 1632 ff.).
  • VG Berlin, 04.12.2012 - 23 K 259.11

    Frage der Speicherung früherer Vornamen nach dem Transsexuellengesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14
    Insoweit ist der Fall grundlegend anders gelagert als in Bezug auf die Frage, ob die Vornamensänderung noch durch die Meldebehörde gespeichert werden darf und der Betroffene ausreichend dadurch geschützt ist, dass die Offenbarung durch eine Auskunftssperre verhindert wird (dafür VG Berlin, Urteil vom 4. Dezember 2012, 23 K 259/11, bei juris).
  • OLG Celle, 21.01.2013 - 4 W 12/13

    Rechte des Grundstückseigentümers nach Löschung einer Zwangssicherungshypothek;

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14
    Im Grundbuchverfahren ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allerdings die Anwendung der entsprechenden Vorschrift in § 28 GBV - zu Recht - für solche Fälle abgelehnt worden, in denen der Grundstückseigentümer durch die Umschreibung erreichen wollte, dass gelöschte Zwangssicherungshypotheken und Zwangsversteigerungsvermerke nicht mehr aus dem Grundbuch ersichtlich sein sollten (OLG München, NotBZ 2014, S. 117 f.; OLG Celle, FGPrax 2013, S. 146 f.).
  • OLG München, 05.11.2013 - 34 Wx 388/13

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts nach Löschung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2014 - 2 W 25/14
    Im Grundbuchverfahren ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allerdings die Anwendung der entsprechenden Vorschrift in § 28 GBV - zu Recht - für solche Fälle abgelehnt worden, in denen der Grundstückseigentümer durch die Umschreibung erreichen wollte, dass gelöschte Zwangssicherungshypotheken und Zwangsversteigerungsvermerke nicht mehr aus dem Grundbuch ersichtlich sein sollten (OLG München, NotBZ 2014, S. 117 f.; OLG Celle, FGPrax 2013, S. 146 f.).
  • BGH, 03.02.2015 - II ZB 12/14

    Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung

    Das Beschwerdegericht (OLG Schleswig, ZIP 2014, 1629) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Handelsregister würden zwar die früher geführten Vornamen der Beteiligten durch staatliche Stellen offenbart.
  • OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 11 W 556/18

    Eintragungen in Personenstandsurkunden - Offenbarungsverbot

    So bleiben im Handelsregister die früheren Vornamen von Gesellschaftern unverändert eingetragen (BGH DNotZ 2015, 780; OLG Schleswig, FamRB 2014, 340 m. Anm. Heinemann).
  • OLG Rostock, 02.05.2017 - 6 W 13/17

    Ausstellung einer Eheurkunde bei Vornamensänderung wegen Änderung der

    Die Frage der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen betrifft nämlich seinen Sexualbereich und damit seine Intimsphäre; die von der Namensänderung Betroffenen sollen vor einer grundlosen Aufdeckung der von ihnen vor der Entscheidung geführten Vornamen geschützt sowie vor Unverständnis und Diskriminierungen durch Dritte bewahrt, und ihnen soll das Auftreten in der neuen Rolle erleichtert werden (vgl. OLG Schleswig StAZ 2014, 343; OVG Berlin-Brandenburg NJW 2015, 3531, jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 20.03.2020 - 11 Wx 65/20

    Beschwerde, Offenbarung, Ehe, Grundbuch, Zustimmung, Berichtigung, Zeitpunkt,

    Da zudem frühere Vornamen bei einer Identitätsfeststellung von Belang sein können, besteht z.B. kein Anspruch auf Löschung eines früheren Vornamens im Melderegister oder im Handelsregister (zu letzterem BGH NJW 2015, 2116; OLG Schleswig NZG 2014, 831).
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