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   OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09   

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https://dejure.org/2009,19714
OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09 (https://dejure.org/2009,19714)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.09.2009 - 11 U 12/09 (https://dejure.org/2009,19714)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. September 2009 - 11 U 12/09 (https://dejure.org/2009,19714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Bestimmung des Klagegegners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 1; BGB § 675
    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Bestimmung des Klagegegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Anwaltes wegen eines verlorenen Prozesses (IBR 2010, 1136)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
    Nach der grundsätzlichen Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung der GbR-Gesellschafter mit Urteil vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341 ff) hätte der Beklagte prüfen müssen, ob dies auch für die Haftung der Neugesellschafter für Altverbindlichkeiten Geltung finden sollte.

    Dies gilt auch angesichts des Umstandes, dass die Mahnverfahren bereits im Dezember 2000 vor der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341 ff) beantragt worden waren.

  • OLG Schleswig, 10.05.2002 - 11 U 212/00

    Anwaltshaftung wegen Fehlern bei Prüfung der Erfolgsaussichten eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
    Damit dieser eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, hat der Anwalt ihn über Risiken und deren abschätzbares Ausmaß aufzuklären; Zweifel und Bedenken, zu denen die Rechtslage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH NJW 1988, 563, 566; OLG Schleswig, Urteil v. 10.05.2002, 11 U 212/00, SchlHA 2002, 209) und diesen sorgfältig darüber unterrichten, welche Gesichtspunkte für die eine und welche für die andere Interpretation sprechen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben können (vgl. Rinsche/Fahrendorf/Terbille, aaO., Rn. 514).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
    Damit dieser eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, hat der Anwalt ihn über Risiken und deren abschätzbares Ausmaß aufzuklären; Zweifel und Bedenken, zu denen die Rechtslage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH NJW 1988, 563, 566; OLG Schleswig, Urteil v. 10.05.2002, 11 U 212/00, SchlHA 2002, 209) und diesen sorgfältig darüber unterrichten, welche Gesichtspunkte für die eine und welche für die andere Interpretation sprechen und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben können (vgl. Rinsche/Fahrendorf/Terbille, aaO., Rn. 514).
  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85

    Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
    Bei aussichtslosen Fällen hat er von der Klagerhebung abzuraten (vgl. Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwaltes, Rn. 520 unter Hinweis auf BGHZ 97, 372 m.v.w.N.), wenn die Erfolgschancen besser stehen, hat der Anwalt seinem Auftraggeber diejenigen Schritte zu empfehlen, die zu dem erstrebten Ziel führen können.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
    Der BGH habe mit Urteil vom 12.12.2005 (NJW 2006, 765 ) seine Rechtsauffassung bestätigt.
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.09.2009 - 11 U 12/09
    Mit Schreiben vom 12.03.2004 wies das Landgericht Hamburg auf die Entscheidung des BGH vom 07.04.2003 (NJW 2003, 1803 ) hin, in der der BGH eine Haftung von Neugesellschaftern für Altverbindlichkeiten der GbR grundsätzlich bejahte, diese Haftung aber aus Gründen des Vertrauensschutzes grundsätzlich nur auf zukünftige - d.h. nach Bekanntgabe des Urteils vom 07.04.2003 auftretende - Fälle beschränkt sehen wollte.
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