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   OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05   

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https://dejure.org/2005,12478
OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.02.2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 9 W 38/05 (https://dejure.org/2005,12478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten beziehungsweise fiktiver Reisekosten des Hauptbevollmächtigten bei Auftrag an Anwalt am dritten Ort ; Rechtmäßigkeit einer Verneinung der Erstattungsfähigkeit in Höhe der fiktiven Terminsreisekosten ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten bzw. fiktiver Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Erstattung der vollen Kosten der von ihren Prozessbevollmächtigten (Bremen) beauftragten Unterbevollmächtigten (Itzehoe) kann die Klägerin schon deswegen nicht verlangen, weil diese Kosten fiktive Terminsreisekosten der Prozessbevollmächtigten um weit mehr als 10% übersteigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.09.2004, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93 m.w.Nachw.).

    Anerkanntermaßen können Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Anwalts als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sein, soweit sie sich nämlich im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Anwalt am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93; NJW-RR 2004, 858 = VersR 2005, 93).

  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Anerkanntermaßen können Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Anwalts als notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen sein, soweit sie sich nämlich im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Anwalt am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, BGH-Report 2005, 201 = JurBüro 2005, 93; NJW-RR 2004, 858 = VersR 2005, 93).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
  • BGH, 17.02.2004 - XI ZB 37/03

    Erstattung von Reisekosten des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt das nur in wenigen Konstellationen grundsätzlich in Betracht (z.B.: sachbearbeitende Rechtsabteilung [NJW-RR 2004, 1724] in Routinefällen [BGH-Report 2004, 780], Auftrag durch anwaltlichen Insolvenzverwalter [NJW 2004, 3187], UWG-Verband [NJW-RR 2004, 856]).
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