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   OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02   

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https://dejure.org/2002,5764
OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.06.2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 9 W 53/02 (https://dejure.org/2002,5764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigkeitsverbot eines Anwalts ; Wirkungen auf den Sozius; Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages; Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten; Kostengrundentscheidungen ; Kostenerstattungsanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 91 I Satz 1; ; ZPO § 104 III; ; BGB § 134; ; BRAO § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkungen des Tätigkeitsverbots eines Anwalts auf dessen Sozius

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1459
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97

    Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung durch gleichzeitige Vertretung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.06.2002 - 9 W 53/02
    An Letzterem fehlt es, wenn mit dem Anwalt kein wirksamer Geschäftsbesorgungsvertrag zustande gekommen ist (vgl. nur OLG Stuttgart JurBüro 1999, 314 m.w.N.) oder wenn der Vertrag zwar wirksam ist, die Geltendmachung der Kosten jedoch mit dem das gesamte Zivil- und Zivilprozessrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar ist.
  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

    Die Erstreckung des Tätigkeitsverbots auf einen Sozius setzt allerdings voraus, dass dieser die tatsächlichen Umstände kennt, die das Tätigkeitsverbot begründen, oder sich trotz evidenter Anhaltspunkte der Kenntnisnahme solcher Umstände verschließt (OLG Schleswig, MDR 2002, 1459, 1460; Böhnlein, aaO § 45 Rn. 38).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Sie ist von der materiell-rechtlichen Beurteilung zu unterscheiden, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet (OLG Hamm JurBüro 2000, 655; anders SchlHOLG MDR 2002, 1459 und Stuttgart OLGR 1999, 383); letztere gehört nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren.
  • OVG Sachsen, 10.07.2003 - 2 E 98/02

    Vertretungsverbot, Kostenerstattungsausspruch, Angehöriger des öffentlichen

    a) Wird ein Rechtsanwalt unter Verstoß gegen eines der Tätigkeits- bzw. Vertretungsverbote der §§ 45, 46 BRAO tätig, ist der dieser Tätigkeit zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig, was zum Verlust seines Vergütungsanspruchs und demzufolge auch zum Verlust eines entsprechenden Erstattungsanspruchs gegen den Prozessgegner führt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 18.6.2002 - 9 W 53/02 - zitiert nach Juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.1999 - 8 W 488/97 -, MDR 1999, 1530 f.).
  • KG, 25.02.2008 - 2 W 152/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit

    Zwar hat die Rechtsprechung es teilweise zugelassen, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren materielle Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis geltend gemacht werden können (OVG Sachsen, NJW 2003, 3504; OLG Schleswig Holstein, OLGR 2002, 355; OLG Stuttgart, OLGR1999, 383).
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