Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4994
OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01 (https://dejure.org/2002,4994)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.07.2002 - 5 U 116/01 (https://dejure.org/2002,4994)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 5 U 116/01 (https://dejure.org/2002,4994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 254, 249 ff
    Informationspflicht einer Direktbank über die für die Fassung von Kundenaufträgen bedeutsamen Geschäftsabläufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 2 § 276 § 675
    Informationspflichten im Rahmen der Geschäftsabwicklung, insbesondere bei Bearbeitung von Börsenaufträgen; Schadensminderung durch Deckungskauf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1840
  • WM 2002, 2103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00

    Ausführung eines Wertpapierverkaufsauftrags nach Ablauf der Geltungsdauer

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
    Auch bei der unzulässigen Veräußerung von Wertpapieren durch eine Bank wurde daher eine Verpflichtung des Kunden zur Wiederbeschaffung im Sinne eines Deckungskaufs dann angenommen, wenn ein derartiger Deckungskauf dem Geschädigten nach seinen individuellen Möglichkeiten zuzumuten war (BGH WM 2001, 1716, 1717; Senatsurteil vom 4. Mai 2000 - 5 U 227/98 -, ZIP 2001, 1721;1723; OLG Köln WM 1989, 1529, 1532).

    Anderes folgt auch nicht aus einer im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der konkreten Verursachungs- und Verschuldensbeiträge (zu deren Erforderlichkeit BGH WM 2001, 1716, 1717).

  • OLG Nürnberg, 06.12.2000 - 12 U 2953/00

    Anspruch bei schuldhafter Nichtausführung eines befristeten Aktienkaufauftrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
    Vergleichbar muss es sich aber auch bei der - vorliegend zu beurteilenden - Nichtausführung eines Wertpapierkaufs verhalten (ebenso bereits OLG Nürnberg BB 2001, 380, 381), weil dem Kläger ein Deckungskauf möglich und für ihn zumutbar war.
  • OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 171/00

    Abwicklung einer Reklamationsorder durch Direktbank

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
    Zudem hatte der Kläger jedenfalls am 21. März 2000 noch keinesfalls zu befürchten, in die Bearbeitung eines Reklamationsvorganges "hineinzuhandeln" und damit von der Beklagten bereits eingeleitete Maßnahmen zu konterkarieren (so lag es im dem Senatsurteil vom 23. Mai 2002 - 5 U 171/00 - zugrunde liegenden und ebenfalls die Beklagte betreffenden Sachverhalt).
  • OLG Schleswig, 04.05.2000 - 5 U 227/98

    Ausführung einer Börsenorder "bestens, tagesgültig"

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
    Auch bei der unzulässigen Veräußerung von Wertpapieren durch eine Bank wurde daher eine Verpflichtung des Kunden zur Wiederbeschaffung im Sinne eines Deckungskaufs dann angenommen, wenn ein derartiger Deckungskauf dem Geschädigten nach seinen individuellen Möglichkeiten zuzumuten war (BGH WM 2001, 1716, 1717; Senatsurteil vom 4. Mai 2000 - 5 U 227/98 -, ZIP 2001, 1721;1723; OLG Köln WM 1989, 1529, 1532).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZR 160/91

    Entgangener Gewinn bei Ersatzanspruch des Rücktrittsberechtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
    Gleichwohl hat die Rechtsprechung schon von je her Ausnahmen zugelassen, wenn Marktpreise sich erkennbar rasch verändern und ein Deckungskauf für den Betroffenen zumutbar war (RGZ 101, 90, 93 f.; BGH WM 1965, 102, 104; BGH WM 1993, 1155, 1156).
  • RG, 11.12.1920 - I 217/20

    Zeit der Eindeckung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
    Gleichwohl hat die Rechtsprechung schon von je her Ausnahmen zugelassen, wenn Marktpreise sich erkennbar rasch verändern und ein Deckungskauf für den Betroffenen zumutbar war (RGZ 101, 90, 93 f.; BGH WM 1965, 102, 104; BGH WM 1993, 1155, 1156).
  • BGH, 23.11.1964 - VIII ZR 117/63
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
    Gleichwohl hat die Rechtsprechung schon von je her Ausnahmen zugelassen, wenn Marktpreise sich erkennbar rasch verändern und ein Deckungskauf für den Betroffenen zumutbar war (RGZ 101, 90, 93 f.; BGH WM 1965, 102, 104; BGH WM 1993, 1155, 1156).
  • LG Bonn, 15.09.1999 - 5 S 103/99

    Zur Frage der Verpflichtung einer Direktbank, im Überweisungsverkehr auf eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
    Denn auch eine Direktbank ist nach Treu und Glauben zur Information über diejenigen Umstände und Abläufe verpflichtet, die aus ihrer Sicht für den Kunden von erkennbarem Interesse sind und über deren Kenntnis letztlich allein sie als Bankinstitut verfügt (LG Bonn WM 1999, 2214, 2215).
  • OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03

    Kein Mitverschulden des wegen Nichtausführung einer Online-Order

    Bei der vom Kläger gewählten konkreten Schadensberechnung hat der Geschädigte vorzutragen, dass und wann er die Wertpapiere, zu deren Erwerb es infolge schuldhaften Verhaltens der Beklagten nicht gekommen ist, gewinnbringend verkauft hätte (OLG Schleswig ZIP 2002, 1840, 1841 , dazu EWiR 2003, 55 (Pamp) ).

    Kann ein bestimmter Veräußerungstermin nicht als wahrscheinlich fixiert werden, wäre deshalb auf den Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen; jedenfalls kann nicht aufgrund der nunmehr gegebenen Kenntnis der Kursentwicklung des betreffenden Wertpapieres in der Vergangenheit der zwischen dem Zeitpunkt der schädigenden Handlung und der letzten Tatsachenverhandlung erreichte höchste Kursstand als Grundlage der Schadensermittlung herangezogen werden (OLG Schleswig ZIP 2002, 1840, 1841), denn dies käme der Zulassung einer Spekulation des Geschädigten auf Kosten des Schädigers gleich, die aber nicht innerhalb des Schutzzweckes der gegenüber dem Geschädigten bestehenden Schadensersatzverpflichtung des Schädigers läge.

    Auch wenn man trotz der Unwägbarkeit der Kursentwicklung dem nicht belieferten Wertpapierkäufer einen Deckungskauf grundsätzlich zumutet (so OLG Schleswig ZIP 2002, 1840; OLG Nürnberg BB 2001, 380; für den umgekehrten Fall des pflichtwidrigen Verkaufs von Wertpapieren auch OLG Köln ZIP 1990, 90 = ZBB 1990, 140 ; wohl auch BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716 , dazu EWiR 2001, 1131 (Hammen) ), kann dies nicht dazu führen, dem Kläger einen Schadensersatzanpruch vollständig zu versagen, auch wenn der gesamte Schaden durch einen Deckungskauf hätte vermieden werden können (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).

  • OLG Bamberg, 25.07.2007 - 8 U 28/07
    In der Regel ist jedoch eine Ersatzbeschaffung zu höheren Preisen nicht zuzumuten, weil die spätere Kursentwicklung nicht vorherzusehen ist (BGH Urt. v. 24.7.2001 NJW 2001, 3257 [BGH 24.07.2001 - XI ZR 164/00]; OLG Schleswig Urteil vom 18.7.2002 WM 2002, 2103; OLG Nürnberg, Urteil vom 24.11.2003, ZIP 2004, 846).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht