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   OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21   

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https://dejure.org/2022,33791
OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21 (https://dejure.org/2022,33791)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.11.2022 - 1 U 42/21 (https://dejure.org/2022,33791)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. November 2022 - 1 U 42/21 (https://dejure.org/2022,33791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Verjährung werkvertraglicher Erfüllungsanspruch im Bauträgervertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen trotz mangelnder Bauabnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Aus der Verjährung des werkvertraglichen Erfüllungsanspruchs im Bauträgervertrag folgt nicht notwendig auch eine Verjährung der Gewährleistungsansprüche, die erst mit der Abnahme beginnt. Auf das Fehlen einer den Verjährungsbeginn auslösenden Abnahme kann sich der ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des Auftraggebers eines Bauträgervertrages nach Eintritt der Verjährung des werkvertraglichen Erfüllungsanspruch Rechtsfolgen der fehlenden Abnahme Pflicht des Bauträgers zur Tragung der Kosten der Instandhaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelansprüche geltend gemacht: Keine Berufung auf fehlende Abnahme!

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Die Verjährung startet mit Ausüben der Gewährleistungsrechte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelansprüche eingeklagt: Keine Berufung auf fehlende Abnahme! (IBR 2023, 134)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21
    Soweit nämlich eine Abnahme Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten ist, ist es der Beklagten als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich mangels Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (BGH NJW 2016, 572, 574, Rn. 41; BGH NJW 2016, 2878, 2883, Rn. 57; BGH NJW-RR 2016, 1143, 1144, Rn. 24).

    Für alle mit der Errichtung des Gebäudes zusammenhängenden Leistungen gilt dagegen Werkvertragsrecht (grundlegend zum neuen Schuldrecht BGH NJW 2016, 2878, 2879 ab Rn. 20; Werner/Pastor/Dölle, Der Bauprozess, 17. Aufl. 2020, Rn. 2860).

    24 f.; BGH NJW 2016, 2878, 2883, Rnrn.

    Da es an einer Abnahme fehlte, waren die Ansprüche auch noch nicht verjährt, denn die Verjährung beginne, so der BGH, erst mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB; BGH NJW-RR 2016, 1143, 1144, Rn. 25; BGH NJW 2016, 2878, 2883, Rn. 61; BGH NJW 2016, 1572, 1574, Rn. 49).

    Damit brachte die Ingebrauchnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Erwerber keinen eigenen Abnahmewillen zum Ausdruck (BGH NJW 2016, 2878, 2882, Rn. 56; Werner/Pastor/Dölle, Rn. 2862 - S. 1971).

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21
    a) Mängelrechte nach § 634 BGB stehen dem Besteller grundsätzlich erst nach der Abnahme des Werkes zu (so zum neuen Schuldrecht grundlegend BGH NJW 2017, 1604).

    In diesen Fällen werden die beiderseitigen Ansprüche nunmehr gegeneinander abgerechnet (BGH NJW 2017, 1604, 1606, Rn. 44).

    Das Verlangen eines Kostenvorschusses zur Mangelbeseitigung führt allein noch nicht zu einem Abrechnungsverhältnis (BGH NJW 2017, 1604, 1606 f., Rn. 45; Schröder NZBau 2022, 567, 567 f).

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum:

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21
    57 f.; BGH NJW 2016, 1572, 1574, Rnrn.

    Da es an einer Abnahme fehlte, waren die Ansprüche auch noch nicht verjährt, denn die Verjährung beginne, so der BGH, erst mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB; BGH NJW-RR 2016, 1143, 1144, Rn. 25; BGH NJW 2016, 2878, 2883, Rn. 61; BGH NJW 2016, 1572, 1574, Rn. 49).

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21
    Soweit nämlich eine Abnahme Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten ist, ist es der Beklagten als Verwenderin der unwirksamen Formularklausel nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich mangels Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (BGH NJW 2016, 572, 574, Rn. 41; BGH NJW 2016, 2878, 2883, Rn. 57; BGH NJW-RR 2016, 1143, 1144, Rn. 24).
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21
    Eine solche Abnahmeregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH DNotZ 2014, 39).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21
    Es wäre dem geltenden Recht fremd, wenn die Verjährung des Erfüllungsanspruchs durch ein nachträgliches Wiederaufleben der Gewährleistungsansprüche herbeigeführt werden könnte (OLG Rostock, Urteil vom 02.02.2021 - 4 U 70/19 -, Rn. 78, juris).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 130/03

    Rechtstellung des Verwaltungsbeirats bei Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.11.2022 - 1 U 42/21
    Nach dem gesetzlichen Leitbild des Werkvertragsrechts beginne die Verjährungsfrist nicht mit der Übergabe, sondern mit der Abnahme (BGH NJW-RR 2004, 949, 951 unt. Ziff. II. 5; Basty, Der Bauträgervertrag, 8. Aufl. 2014, Rn. 1126).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2024 - 10 U 13/23

    Trotz unwirksamer Abnahmeklausel: Nach 15 Jahren ist Schluss mit der Haftung!

    Das OLG Schleswig ging in einem vergleichbaren Fall mit einer unwirksamen Abnahmeklausel davon aus, dass sich die Erwerber gem. § 242 BGB nicht auf die fehlende Abnahme berufen können, wenn sie mehrfach Mängelansprüche geltend gemacht haben und der Bauträger diese erfüllt hat; denn wer die sich aus einer Abnahme ergebenden Vorteile in Anspruch nehme, müsse auch die damit einhergehenden Nachteile tragen (OLG Schleswig, Urteil vom 18. November 2022 - 1 U 42/21 -).
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