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   OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14   

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https://dejure.org/2015,5752
OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14 (https://dejure.org/2015,5752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.03.2015 - 2 U 6/14 (https://dejure.org/2015,5752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. März 2015 - 2 U 6/14 (https://dejure.org/2015,5752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Einbehaltung eines Pfandes bei Nichtrückgabe der SIM-Karte nach Ende des zugrunde liegenden Mobilfunkvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 10
    Formularmäßige Vereinbarung der Einbehaltung eines Pfandes bei Nichtrückgabe der SIM-Karte nach Ende des zugrunde liegenden Mobilfunkvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel über Pfand für Mobilfunk-SIM und Nichtbenutzergebühr unwirksam

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sim-Karten-Pfand unzulässig - Anspruch auf auf Gewinnabschöpfung zu Gunsten des Bundeshaushaltes gegen Mobilfunkanbieter

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige AGB-Klausel über Pfand für SIM-Karte

  • heise.de (Pressemeldung, 01.04.2015)

    Keine Pfandgebühr für nicht zurückgeschickte SIM-Karten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfand für die SIM-Karte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mobilfunkanbieter ein SIM-Kartenpfand verlangt...

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag: Verbot von "Pfand" für SIM-Karten und Anspruch auf Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag: Verbot von "Pfand" für SIM-Karten und Anspruch auf Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand” für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr”

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter dürfen kein SIM-Karten Pfand und keine Nichtnutzungsgebühr verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter dürfen kein SIM-Karten Pfand und keine Nichtnutzungsgebühr verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - Zum "Pfand" für die SIM-Karte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    AGB-Pfandklausel für SIM-Karten großer Mobilfunkanbieter gekippt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkvertrag: Erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr" - Mobilfunkvertrag darf kein Pfand für deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte vorsehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12

    Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14
    Dabei ist allgemein anerkannt, dass mit dem Gewinnabschöpfungsanspruch auch ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gemäß § 242 BGB einhergeht (vgl. nur Senat, MMR 2013, S. 579 ff., m. w. N.).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. März 2013 (2 U 7/12 = MMR 2013, S. 579 ff.) entschieden, dass die Bestimmungen der §§ 307 bis 309 BGB Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen.

    Zur Anwendung des § 10 Abs. 1 UWG genügt vielmehr bedingter Vorsatz, so dass es ausreicht, wenn der Verwender die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (vgl. nur Senat, MMR 2013, S. 579 ff., m. w. N.).

    Die Auskunft ist also eng auf den Bereich der unlauteren Klauselnutzung beschränkt und nicht mit dem Fall der Rücklastschriftpauschale zu vergleichen, über die der Senat im Urteil vom 26. März 2013 (MMR 2013, S. 579 ff.) zu entscheiden hatte.

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14
    Ob die Vorschriften der §§ 307 bis 309 BGB Marktverhaltensregeln darstellen, sei streitig und vom BGH in seinem Urteil vom 31. Mai 2012 (I ZR 45/11) bisher noch sehr zurückhaltend nur im Hinblick auf die Anwendung der §§ 307, 308 Nr. 1, 309 Nr. 7a BGB für den dortigen Streitfall bejaht worden.

    Der BGH hat die Einordnung der §§ 307 ff. BGB als Marktverhaltensregelungen zwar in seinem Urteil vom 31. Mai 2012 (I ZR 45/11, NJW 2012, S. 3577 ff.) selbstverständlich nur in Bezug auf den dort zu entscheidenden Fall vorgenommen.

    Wie bereits ausgeführt, sind die Erwägungen des BGH im Urteil vom 31. Mai 2012 (I ZR 45/11) jedenfalls auch für die Verwendung der betroffenen Klausel über eine "Nichtnutzungsgebühr" einschlägig.

  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14
    Der BGH hat in seiner mittlerweile gegenüber einem anderen Mobilfunkanbieter ergangenen Entscheidung zum SIM-Karten-Pfand vom 9. Oktober 2014 (III ZR 32/14, NJW 2015, S. 328 ff.) im Übrigen nicht einmal die Frage aufgeworfen, ob die betroffene Klausel der Inhaltskontrolle unterliege, sondern sogleich Ausführungen zur unangemessenen Benachteiligung des Kunden gemacht.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2014 (a. a. O.) zwar zunächst klargestellt, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Gestellung von Sicherheiten für die Forderungen des Verwenders beinhalten, nicht von vornherein zu beanstanden seien.

    In Bezug auf die Klausel zum SIM-Karten-Pfand sind die grundsätzlichen Fragen durch das Urteil des BGH vom 9. Oktober 2014 (III ZR 32/14) geklärt.

  • OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11

    Keine "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14
    Der Senat hatte die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 3. Juli 2012 zurückgewiesen (Az. 2 U 12/11, Anlage K 6, Bl. 41 ff. d. A. = NJW-RR 2013, S. 298 ff.).

    Die Unwirksamkeit der betroffenen Klausel, die die Beklagte nicht mehr verwendet, ist wie die Vorgängerregelung zum Kartenpfand Gegenstand der Urteile in dem Verfahren zu den Aktenzeichen 2 U 12/11 (Senat) bzw. 2 O 136/11 (LG Kiel).

    Im Urteil vom 3. Juli 2012 (2 U 12/11) konnte der Senat noch dahinstehen lassen, ob die Beklagte überhaupt ein berechtigtes Interesse an der Rückerlangung der verwendeten SIM-Karten hat und ob die Durchsetzung der Rückgabepflicht mittels eines Pfandes zulässig ist.

  • LG Hannover, 17.11.2015 - 18 O 36/15

    Auskunftsanspruch betreffend Gewinne für die Vereinnahmung pauschaler

    In der Regel ist eine vorsätzliche Begehung anzunehmen, wenn der Täter sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt (Köhler/Bornkamm a. a. O.; OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2015 - 2 U 6/14 - juris RN 84 ff.).

    Der Kläger muss in die Lage versetzt werden, anhand der Mitteilungen der Beklagten über die Einnahmen einerseits und die mit der Zuwiderhandlung verbundenen Ausgaben andererseits selbst den Anspruch zu ermitteln, der letztlich in der Zahlungsstufe geltend gemachte wird (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2015 - 2 U 6/14 - juris RN 97).

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