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   OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07   

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https://dejure.org/2007,3154
OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07 (https://dejure.org/2007,3154)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.10.2007 - 17 U 43/07 (https://dejure.org/2007,3154)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - 17 U 43/07 (https://dejure.org/2007,3154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bzgl. einer in den Verkehr gebrachten Geschirrspülmaschine wegen eines Defekts auf Grund des Zusammenwirkens von in der Maschine befindlichem Wasser und stromführenden Bauteilen; Konstruktionsfehler einer Spülmaschine bei fehlendem Einbau eines ...

  • rabüro.de

    Zur Produkthaftung für Zerstörung einer Geschirrspülmaschine und Beschädigung einer Küche infolge unterlassenen Einbaus eines Fehlerstromschalters

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; ProdHaftG § 1; ; ProdHaftG § 3

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Produkthaftung wegen konstruktiv unterlassenen Einbaus eines Fehlerstromschalters in Geschirrspülmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Defekte Spülmaschine zerstört Geschirr und sich selbst - Hersteller haftet für mangelhafte Sicherheit: Konstruktionsfehler

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Defekte Spülmaschine: Herstellerin muss Küchenreparatur bezahlen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 41 (Entscheidungsbesprechung)

    Produkthaftung wegen konstruktiv unterlassenen Einbaus eines Fehlerstromschalters in Geschirrspülmaschine

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 691
  • MDR 2008, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88

    Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07
    Auch soweit technische Normen keine Vorgaben enthalten, war die Beklagte jedoch als Herstellerin von Geschirrspülmaschinen verpflichtet, in den Grenzen des technisch Möglichen und ihr wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass von ihren Produkten im Rahmen der üblichen Nutzung keine Verletzung anderer Rechtsgüter des Kunden ausgehen (vgl. BGH NJW 1990, 906 zu Sicherheitsanforderungen an Pferdeboxen; BGH NJW 1988, 2611 zur Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen).

    Das Angebot der Händler allein gibt noch keinen Hinweis darauf, dass der Markt gleichartige Konstruktionen hinnimmt, geschweige denn, dass die Benutzer sie auch dann noch "tolerieren" würden, wenn ihnen die Gefahr bewusst wäre und sie auf sichere Konstruktionen ausweichen könnten (vgl. BGH NJW 1990, 906).

    Zwar ist auch dem Senat bewusst, dass die Produktionskosten auf dem umkämpften Markt der "weißen Ware" eine große Rolle spielen, die auch für die Frage des Umfangs der zu verlangenden Verkehrssicherungspflichten heranzuziehen ist (vgl. BGH NJW 1990, 906).

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07
    Auch soweit technische Normen keine Vorgaben enthalten, war die Beklagte jedoch als Herstellerin von Geschirrspülmaschinen verpflichtet, in den Grenzen des technisch Möglichen und ihr wirtschaftlich Zumutbaren dafür zu sorgen, dass von ihren Produkten im Rahmen der üblichen Nutzung keine Verletzung anderer Rechtsgüter des Kunden ausgehen (vgl. BGH NJW 1990, 906 zu Sicherheitsanforderungen an Pferdeboxen; BGH NJW 1988, 2611 zur Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen).

    (a) Maßstab dafür ist, was ein durchschnittlicher Benutzer objektiv an Sicherheit von einer Geschirrspülmaschine erwartet bzw. erwarten kann, wobei zum einen die Gefahr nicht nur theoretischer Natur sein darf und zum anderen es sich auch nicht um Gefahren handeln darf, die typischerweise mit der Benutzung des Produkts verbunden sind und von den Benutzern erkannt und grundsätzlich "in Kauf genommen werden" (vgl. BGH NJW 1988, 2611; BGH VersR 1977, 334 zu Autoscootern).

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73

    Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07
    Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagte ist auch kausal für den bei der Klägerin eingetretenen Schaden (vgl. zu den Voraussetzungen BGH NJW 1975, 1827; Palandt, 66. Aufl., § 823 BGB, Rdnr. 166; § 3 ProdHaftG Rn. 5).
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 3 U 10/99

    Produkthaftung auf dem Gebiet der Freizeittechnik

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07
    Die Einhaltung der normativen Voraussetzungen spricht indiziell dafür, dass das Produkt den Sicherheitserwartungen der Personen entspricht, die mit dem Produkt in Berührung kommen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 1248 zum Betrieb einer Anlage).
  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04

    Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.2007 - 17 U 43/07
    Dabei hat der Begriff des Fehlers, wie er sich aus § 3 ProdHaftG ergibt, gleichermaßen Bedeutung für den Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB (vgl. zuletzt OLG Koblenz NJW-RR 2006, 169).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Abzustellen ist dabei nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. BT-Drucks. 11/2447, S. 18; Senatsurteil vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - VersR 2009, 649 f. m.w.N.;OLG Köln, VersR 2007, 1003; OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 691, 692; Palandt/Sprau aaO, § 3 ProdHaftG Rn. 3; Kullmann, ProdHaftG, 5. Aufl., § 3 Rn. 4 ff.).
  • OLG Hamm, 19.05.2016 - 21 U 154/13

    Produkthaftung des Herstellers von zur Hausinstallation verwendeten Fittings

    Die bestehenden Risiken bei einem solchen Wasseraustritt auch für die Gesundheit der Hausbewohner, insbesondere in Verbindung mit Strom oder bei Schimmelbildung, sowie die bei Gebäudeschäden regelmäßig bestehende Gefahr besonders hoher materieller Schäden begründeten eine gesteigerte Informationspflicht (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 691, 692).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2022 - 1 U 267/21

    Beweislast für Produktfehler und dessen Ursächlichkeit für die

    Entspricht das Produkt den einschlägigen rechtlichen und technischen Vorschriften, spricht dies indiziell für die Fehlerlosigkeit des Produkts (OLG Schleswig, Urteil vom 19.10.2007, Az. 17 U 43/07, Juris); verstößt es gegen Sicherheitsvorschriften, lässt sich regelmäßig auf einen Fehler des Produkts schließen.

    Genau dies indiziert indes die Fehlerlosigkeit des Produkts (OLG Schleswig, Urteil vom 19.10.2007, Az. 17 U 43/07, Juris).

  • LG Bonn, 25.01.2017 - 9 O 125/14

    Schadensersatzanspruch wegen Produkthaftung bei Implantation einer Hüftprothese

    Abzustellen ist dabei nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, die die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. BT-Drucks. 11/2447, S. 18; BGH, Urteil vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - VersR 2009, 649 f. m.w.N.;OLG Köln, VersR 2007, 1003; OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 691, 692; Palandt/Sprau aaO, § 3 ProdHaftG, Rn. 3; Kullmann, ProdHaftG, 5. Aufl., § 3 Rn. 4 ff.).
  • LAG Köln, 15.12.2008 - 5 Sa 990/08

    Eingruppierung als Oberarzt

    Dabei hat die Arbeitnehmerseite die Darlegungs- und Beweislast (s. LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07 - BeckRS 2008, 58, 160).
  • LG Berlin, 19.09.2011 - 2 O 130/09

    Zur Produkthaftung wegen Bruchwahrscheinlichkeit eines Hüftimplantats

    Die Einhaltung der normativen Voraussetzungen spricht nur indiziell dafür, dass das Produkt den Sicherheitserwartungen der Personen entspricht, die mit dem Produkt in Berührung kommen (OLG Schleswig, Urt. v. 19.10.2007 - 17 U 43/07).
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