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   OLG Schleswig, 19.10.2009 - 16 W 115/09   

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https://dejure.org/2009,19146
OLG Schleswig, 19.10.2009 - 16 W 115/09 (https://dejure.org/2009,19146)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.10.2009 - 16 W 115/09 (https://dejure.org/2009,19146)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 16 W 115/09 (https://dejure.org/2009,19146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Besserstellung eines Gläubigers durch "Erstarkung" eines zunächst als Insolvenzforderung begründeten Anspruchs zu einer Masseverbindlichkeit durch Aufnahme des Prozesses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38; InsO § 55; ZPO § 727; ZPO § 732
    Behandlung eines vor der Insolvenz entstandenen Kostenerstattungsanspruchs nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenerstattungsanspruch bei Verfahrenswiedraufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattungsanspruch bei Verfahrensaufnahme in der Insolvenz - Kosteneinheit? (IBR 2009, 1239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 616
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.2009 - 16 W 115/09
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter der Kostenerstattungsanspruch des Gegners insgesamt als Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO ) oder hinsichtlich der vor Verfahrenseröffnung bereits vollendeten Gebührentatbestände nur als Insolvenzforderung (§ 38 InsO ) zu behandeln ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 397 f. - 9. ZS - Rn 10 - 14 nach juris; BGH NJW-RR 2005, 356 f. - 3. ZS - Rn 8 f. nach juris jeweils mit umfangreichen Nachweisen; BFH ZIP 2002, 2225 f. Rn 15 nach juris).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis eines Anspruchs auf Feststellung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.2009 - 16 W 115/09
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter der Kostenerstattungsanspruch des Gegners insgesamt als Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO ) oder hinsichtlich der vor Verfahrenseröffnung bereits vollendeten Gebührentatbestände nur als Insolvenzforderung (§ 38 InsO ) zu behandeln ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 397 f. - 9. ZS - Rn 10 - 14 nach juris; BGH NJW-RR 2005, 356 f. - 3. ZS - Rn 8 f. nach juris jeweils mit umfangreichen Nachweisen; BFH ZIP 2002, 2225 f. Rn 15 nach juris).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 69/00

    Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.10.2009 - 16 W 115/09
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings umstritten, ob im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter der Kostenerstattungsanspruch des Gegners insgesamt als Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO ) oder hinsichtlich der vor Verfahrenseröffnung bereits vollendeten Gebührentatbestände nur als Insolvenzforderung (§ 38 InsO ) zu behandeln ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 397 f. - 9. ZS - Rn 10 - 14 nach juris; BGH NJW-RR 2005, 356 f. - 3. ZS - Rn 8 f. nach juris jeweils mit umfangreichen Nachweisen; BFH ZIP 2002, 2225 f. Rn 15 nach juris).
  • BFH, 20.12.2013 - II E 18/12

    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für

    Im Anwendungsbereich der InsO wird zwar angenommen, dass im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter der Kostenerstattungsanspruch des Gegners hinsichtlich der vor Verfahrenseröffnung bereits vollendeten Gebührentatbestände nur als Insolvenzforderung (§ 38 InsO) zu behandeln ist (vgl. FG Münster, Beschluss vom 30. August 2010  11 Ko 4689/08 GK, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 354; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2009  16 W 115/09).
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