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   OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06   

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https://dejure.org/2006,3642
OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06 (https://dejure.org/2006,3642)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.07.2006 - 14 U 55/06 (https://dejure.org/2006,3642)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 14 U 55/06 (https://dejure.org/2006,3642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung einer Maklercourtage; Zustandekommen eines Maklervertrags bei einem Gespräch im Zusammenhang mit der Übergabe eines Exposés durch den Makler; Beauftragung eines Maklers mit dem Verkauf eines Objekts; Umfang der Erbringung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 652

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Zustandekommen eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklercourtage für Vermittlungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Maklercourtage bei unwesentlicher Vermittlungstätigkeit! (IMR 2007, 163)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1982
  • NZM 2007, 494
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von einem Abschluss eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten nur dann auszugehen, wenn dem Interessenten die eindeutige Provisionsforderung des Maklers bekannt ist und er daraufhin in diesem Wissen weiterhin, und zwar bei der hier gegebenen Vorkenntnis wesentliche Maklerdienstleistungen in Anspruch nimmt (BGH NJW-RR 2000, 282, 284, BGH NJW-RR 1996, 114).

    Etwaige Unklarheiten gegen zu Lasten des die Provision begehrenden Maklers (BGH NJW-RR 1996, 114; BGH NJW 1984, 232).

    Das bedeutet, dass der Kunde durch den Hinweis den Anstoß bekommen haben muss, sich um das Objekt zu bemühen (BGH NJW 1983, 1849, 1850; NJW-RR 1996, 114, 115; NJW-RR 1990, 1269, 1270; NJW-RR 1998, 411, 412).

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82

    Stillschweigende Annahme einer Maklerangebotes durch Entgegennahme und

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06
    Etwaige Unklarheiten gegen zu Lasten des die Provision begehrenden Maklers (BGH NJW-RR 1996, 114; BGH NJW 1984, 232).

    Der Abschluss des Hauptvertrages allein lässt jedenfalls keinen Rückschluss auf das Zustandekommen eines Maklervertrages zu (BGH NJW 1984, 232).

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 91/65

    Fälligkeit der Provision im Maklervertrag - Indizien für den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06
    Denn es liegt regelmäßig im eigenen Interesse des Maklers, auch nach einem erfolgten Nachweis an den weiteren Verhandlungen der Vertragsparteien beteiligt zu bleiben, weil er seine Provision nicht bereits durch die Nachweistätigkeit, sondern erst mit Abschluss des Hauptvertrages verdient (MüKo-Roth, BGB-Kommentar, 4. Aufl., § 652, Rn. 56; BGH NJW 1967, 1365, 1366).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89

    Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06
    Das bedeutet, dass der Kunde durch den Hinweis den Anstoß bekommen haben muss, sich um das Objekt zu bemühen (BGH NJW 1983, 1849, 1850; NJW-RR 1996, 114, 115; NJW-RR 1990, 1269, 1270; NJW-RR 1998, 411, 412).
  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 57/96

    Anspruch des Maklers auf Zahlung der Provision bei Abschluß des Hauptvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06
    Das bedeutet, dass der Kunde durch den Hinweis den Anstoß bekommen haben muss, sich um das Objekt zu bemühen (BGH NJW 1983, 1849, 1850; NJW-RR 1996, 114, 115; NJW-RR 1990, 1269, 1270; NJW-RR 1998, 411, 412).
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06
    Denn der Makler kann nicht davon ausgehen, dass der Kaufinteressent ein überreichtes Expose sogleich durchliest und die Courtageforderung des Maklers zur Kenntnis nimmt (BGH NJW-RR 1991, 371).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.07.2006 - 14 U 55/06
    Das bedeutet, dass der Kunde durch den Hinweis den Anstoß bekommen haben muss, sich um das Objekt zu bemühen (BGH NJW 1983, 1849, 1850; NJW-RR 1996, 114, 115; NJW-RR 1990, 1269, 1270; NJW-RR 1998, 411, 412).
  • OLG Schleswig, 25.09.2009 - 14 U 66/09

    Zustandekommen eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

    Nach der Rechtsprechung (auch des Senats) ist es im Übrigen anerkannt, dass ein Makler nicht davon ausgehen kann, dass der Kaufinteressent ein überreichtes Exposé sogleich durchliest und die Courtageforderung des Maklers zur Kenntnis nimmt, wenn die Besichtigung gleichzeitig durchgeführt wird (OLG Schleswig NJW 2007, 1982 ).
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