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   OLG Schleswig, 21.12.2012 - 10 UF 81/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48752
OLG Schleswig, 21.12.2012 - 10 UF 81/12 (https://dejure.org/2012,48752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.12.2012 - 10 UF 81/12 (https://dejure.org/2012,48752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Dezember 2012 - 10 UF 81/12 (https://dejure.org/2012,48752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Impressum - fehlende Emailanschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361; BGB § 1579 Nr. 5; BGB § 1579 Nr. 7
    Verwirkung von Trennungsunterhalt durch unberechtigte Strafanzeigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Juristischer Rosenkrieg - Ehefrau schikaniert ihren Mann mit unberechtigten Strafanzeigen: Trennungsunterhalt verwirkt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung von Trennungsunterhalt durch unberechtigte Strafanzeigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsberechtigte verwirkt Recht auf Unterhalt bei unberechtigt erhobenen Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs gegenüber den gemeinsamen Kindern - Erheblicher Verstoß gegen die eheliche Solidarität liegt vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 517
  • FamRZ 2013, 1132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 14.02.2008 - 17 UF 128/07

    Zahlung eines rückständigen Geschiedenenunterhalts; Ermittlung der für den

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 10 UF 81/12
    Werden solche Vorwürfe bekannt, kann bereits dies zu einer familiären, sozialen und beruflichen Isolation des beschuldigten Elternteils führen (OLG Celle, FamRZ 2008, Seite 1627 ff. Rn. 50).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass insbesondere dann, wenn und soweit sich das Verhalten der Klägerin aus dem Blickwinkel eines objektiven und besonnenen Betrachters unter verständiger Würdigung der Interessen der betroffenen Kinder so darstellt, als sei es der Klägerin neben der Wahrheitsfindung auch um eine Verbesserung ihrer Rechtsposition in einem familiengerichtlichen Verfahren gelegen, darin ein schwerwiegendes und unterhaltsrechtlich folgenbegründendes Fehlverhalten i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB zu sehen sein kann (vgl. OLG Celle, FamRZ 2008, Seite 1627 ff.).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 10 UF 81/12
    Der Normzweck des § 1579 BGB ist es unter anderem, die Widersprüchlichkeit eines Verhaltens des Unterhaltsberechtigten zu sanktionieren, nämlich auf der einen Seite sich auf die eheliche bzw. nacheheliche Solidarität im Hinblick auf die Geltendmachung von Unterhalt zu berufen und andererseits durch das eigene Verhalten die eheliche und nacheheliche Solidarität massiv zu verletzen (vgl. BGH FamRZ 2011, Seite 791 ff.).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 6 UF 301/04

    Trennungsunterhalt: Herabsetzung wegen leichtfertiger Beschuldigungen des

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 10 UF 81/12
    Schon aus diesem Grunde darf der Verdacht nicht leichtfertig und ohne gravierende Anhaltspunkte erhoben werden (OLG Frankfurt, FuR 2005, Seite 460, 461 ).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2012 - 10 UF 81/12
    Geht es - wie hier - um abgeschlossene Zeiträume in der Vergangenheit, ist auf das jeweilige Jahr abzustellen (vgl. BGH, FamRZ 2007, Seite 1532 ff. Rn. 23).
  • OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13

    Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

    Schon aus diesem Grunde darf der Verdacht nicht leichtfertig und ohne gravierende Anhaltspunkte erhoben werden (OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 - 10 UF 81/12, NJW-RR 2013, 517, 518; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2005 - 6 UF 301/04, BeckRS 2005, 08554).

    (2) Daneben erfüllen derartige Äußerungen, sofern man sie objektiv nicht bereits unter § 1579 Nr. 3 BGB subsumiert, objektiv den Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 7 BGB (vgl. auch OLG Schleswig, a.a.O., NJW-RR 2013, 517, 518; OLG Celle, Urteil vom 14.2.2008 - 17 UF 128/07, BeckRS 2008, 05830; Büttner, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 1579, Rn. 35).

  • OLG Koblenz, 18.04.2019 - 7 UF 53/19
    Bei der Billigkeitsabwägung sind Art und Umfang der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe, die Begleitumstände und die Motivation des Anzeigenden zu berücksichtigen (OLG Schleswig FamRZ 2013, 1132 Rn. 42-48).

    Sogar bei einer berechtigten Selbstanzeige eines Ehegatten beim Finanzamt hat dieser im Regelfall aufgrund des Gebots der (nach)ehelichen Solidarität den anderen Ehegatten vorab zu informieren, um ihm die Möglichkeit zu eröffnen, sich der Selbstanzeige anzuschließen (OLG Schleswig FamRZ 2013, 1132 Rn. 58; OLG Koblenz FamRZ 1997, 418 ).

    Der Unterhaltsberechtigte kann sich außerdem nicht auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen, wenn er die erhobenen Vorwürfe leichtfertig und ohne konkrete Anhaltspunkte in den Raum stellt (OLG Koblenz FamRZ 1997, 418 ; OLG Schleswig FamRZ 2013, 1132 Rn.48; OLG Frankfurt FuR 2005, 460 bzgl. des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs).

  • AG Brandenburg, 24.06.2016 - 34 C 39/16
    Schon aus diesem Grunde darf ein derartiger Verdacht nicht leichtfertig und ohne gravierende Anhaltspunkte erhoben werden ( OLG Hamm , Beschluss vom 03.12.2013, Az.: II-2 UF 105/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 523 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 21.12.2012, Az.: 10 UF 81/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 517 f.; OLG Celle , Urteil vom 14.02.2008, Az.: 17 UF 128/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 1627 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 08.05.2005, Az.: 6 UF 301/04, u.a. in: FuR 2005, Seiten 460 f. = ZKJ 2006, Seiten 99 f. ).
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