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   OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07   

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https://dejure.org/2007,4395
OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.11.2007 - 16 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4395)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. November 2007 - 16 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4395)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei möglicher bezifferter Leistungsklage unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit; Ausschluss von Ansprüchen aus einer privaten Haftpflichtversicherung wegen vorsätzlichen Herbeiführens eines Schadensereignisses; ...

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; VVG § 1; ; VVG § 149; ; AHB 91 § 1; ; AHB 91 § 4; ; AHB 91 § 7

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 06.07.2007 - 10 U 1748/06

    Zum Umfang des Privathaftpflichtversicherungsschutzes für minderjähriges Kind,

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07
    Nach alledem ist davon auszugehen, dass der Zeuge A zwar die Vorstellung gehabt hat, dass der Kirchenraum verschmutzt wird, nicht jedoch die weit reichenden Folgen vorausgesehen hat oder hat voraussehen können (im Ergebnis ebenso zur Betätigung eines Feuerlöschers in einer Kirche durch einen 13 Jahre alten Schüler, OLG Koblenz, Urteil vom 06. Juli 2007 - 10 U 1748/06 -, zitiert nach Juris).

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat diese Frage in seine Entscheidung, mit der es den Vorsatz eines 13 Jahre alten Schülers bei der Betätigung eines Feuerlöschers in einer Kirche verneint hat (Urteil vom 06. Juli 2007 - 10 U 1748/06 - zitiert nach Juris) nicht einmal erwähnt.

  • LG Freiburg, 16.12.1976 - 3 S 126/76

    Eigenschädigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07
    Gerade wenn man nicht nur die äußeren Tatumstände, wie die in das Geschehen einbezogenen Zeugen es wiedergeben, berücksichtigt, sondern - entsprechend der von der Beklagten in der Berufungsbegründung herangezogenen Entscheidung OLG Düsseldorf NJW 1977, 588 - auch Lebenserfahrung und allgemeine Erfahrungssätze, kommt man dazu, dass hier ein - verurteilenswerter - Dummejungenstreich vorliegt, bei dem der Zeuge A bei Benutzung des Feuerlöschers nicht die Vorstellung hatte, nicht nur räumlich begrenzt einen dann aus der Kirche wegziehenden oder sich räumlich begrenzt niederschlagenden Nebel oder Schaum zu erzeugen, sondern das gesamte Kircheninnere mit einem nur unter erschwerten Bedingungen zu entfernenden Pulver zu bedecken.
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07
    Dies wird für große Versicherungsunternehmen angenommen (BGH VersR 2005, 629; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 256 Rdnr. 7 a, 8), zu denen nach Auffassung des Senats auch die Beklagte zählt.
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07
    Dies gilt aber nur für Fälle der Voraussetzungsidentität, weil der Versicherungsnehmer und der Versicherer keinen Einfluss darauf haben, dass der Haftpflichtrichter "überschießende", nicht entscheidungserhebliche Feststellungen trifft oder nicht entscheidungserhebliche Rechtsausführungen macht (BGH VersR 2004, 590; BGH VersR 2006, 106).
  • OLG Hamm, 18.08.2000 - 20 U 26/00

    Herbeiführung des Versicherungsfalls - Feststellungen zum Vorsatz -

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07
    So hat der Senat bei einem Schlag mit der Bierflasche Vorsatz bzgl. der Schnittverletzungen im Gesicht, nicht aber hinsichtlich schwerer Verletzungen am Arm infolge eines Sturzes in ein Fenster anlässlich dieser Schläge angenommen (Senatsurteil vom 20. April 2006 - 16 U 50/05; zu mehraktigen Handlungen entsprechend OLG Hamm NVersZ 2001, 134; Prölss/Martin, a. a. O., § 152 Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 07.06.2016 - 9 U 244/15

    Wirksamkeit einer Klausel betreffend den Umfang der Eintrittspflicht einer

    Das Geschehen darf nicht wesentlich vom erwarteten oder vorhersehbaren Ablauf abweichen (BGH in st. Rspr., Urteil v. 17.06.1998, IV ZR 163/97; OLG Köln, Urteil v. 11.07.1991, 5 U 198/09; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 22.11.2007, 16 U 9/07; Prölss/Martin, Lücke, a.a.O., Ziff. 7 AHB, Rz. 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12

    Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung: Vorsätzliche

    Der Versicherungsnehmer bzw. hier der Versicherte muss dabei mindestens die Handlungsfolgen in groben Umrissen voraussehen können, ihren Eintritt akzeptieren, ohne sie zwingend herbeiführen zu wollen und das Geschehen darf nicht wesentlich vom erwarteten oder vorhersehbaren Ablauf abweichen (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2007 - 16 U 9/07 - m.w.N., zitiert nach juris).
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