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   OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07   

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https://dejure.org/2007,7314
OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07 (https://dejure.org/2007,7314)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2007 - 2 W 61/07 (https://dejure.org/2007,7314)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2007 - 2 W 61/07 (https://dejure.org/2007,7314)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung des Betroffenen zum Zwecke einer Heilbehandlung wegen einer psychischen Erkrankung; Voraussetzungen für eine Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 I Nr. 2 BGB

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung nicht ohne Behandlungskonzept

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 180
  • FamRZ 2008, 1376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bei Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben, weil sich nur aus diesen Angaben der Unterbringungszweck sowie Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben (NJW 2006, 1281).
  • OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der

    Auf die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 26. Juli 2007 hat der Senat durch Beschluß vom 16. August 2007 - 2 W 61/07 - den Beschluß vom 16. Juli 2007 aufgehoben, die Sache zur erneuten Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch vom 10. Mai 2007 an das Landgericht zurückverwiesen und dieses angewiesen, das Prozeßkostenhilfegesuch nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abzulehnen.
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Nach herrschender und vom erkennenden Gericht geteilter Auffassung stellt die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB daher zugleich eine Rechtsgrundlage für die Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung des einwilligungsunfähigen Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen, d. h. auch unter Anwendung von Zwang gegen körperlichen Widerstand, dar (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 11.10.2000 - XII ZB 69/00 ; Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05 ; vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss 25.01.2002 - 2 W 17/02 ; Beschluss vom 23.03.2007 - 2 W 61/07 ; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2006 - 16 Wx 141/06 ; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007 - 17 W 72/07 u. a., alle zitiert nach Juris; aus dem Schrifttum etwa Jürgens/Marschner, Betreuungsrecht, 4. A. 2010, § 1904 Rdn. 12; eine spezielle Rechtsgrundlage fordernd Palandt/Diederichsen, BGB, 70. A. 2011, § 1906 Rdn. 20; zur Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug jüngst auch BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 , dort auch zur Vereinbarkeit mit der UN-BRK, zweifelnd insoweit Marschner, a. a. O.).

    Unter dem (zutreffenden) Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes muss es vielmehr genügen, wenn, wie vom Sachverständigen erläutert, die genaue Dosierung und ggf. Verabreichungshäufigkeit dem behandelnden Arzt überlassen wird (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 23.03.2007, a. a. O., Tz. 14: Darlegung eines konkreten Behandlungskonzeptes/grobe Skizzierung der geplanten Handlungsmaßnahmen).

  • OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09

    1. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu hindern, sich gesundheitlich

    Dazu bedarf es der Vorlage eines konkreten Behandlungskonzepts (OLG Schleswig, Beschluss vom 23.3.2007, Az.: 2 W 61/07, Rn. 14 [zitiert nach juris]).
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