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   OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5431
OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14 (https://dejure.org/2014,5431)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.03.2014 - 3 Wx 17/14 (https://dejure.org/2014,5431)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. März 2014 - 3 Wx 17/14 (https://dejure.org/2014,5431)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2356 Abs 2 BGB, § 58 FamFG, § 68 FamFG
    Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für ein Absehen von der eidesstattlichen Versicherung beim Erbscheinsantrag; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2356; FamFG §§ 58, 68
    Erbscheinsverfahren: Beschwerde gegen Versagung des Erlasses der eidessstattlichen Versicherung unstatthaft; Absehen von eidesstattlicher Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Absehen von der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren gem. § 2356 Abs. 2 BGB

  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinantrag - Absehen von der eidesstattlichen Versicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 2356 BGB; §§ 58, 68 FamFG
    Voraussetzungen des Absehens von der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren gem. § 2356 Abs. 2 BGB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Von Eidesstattlicher Versicherung kann im Erbscheinsverfahren nur ausnahmsweise abgesehen werden

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Bei einem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins muss in der Regel eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Von Eidesstattlicher Versicherung kann im Erbscheinsverfahren nur ausnahmsweise abgesehen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1039
  • FamRZ 2015, 1062
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14
    Die Beschwerde, über die nach § 68 Abs. 3 FamFG schriftlich entschieden werden kann (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 3 Wx 92/09 -, SchlHA 2010, 145; Sternal in Keidel, 18. Aufl. 2014, § 68 Rn. 58), hat keinen Erfolg.
  • OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06

    Verlangen des Nachlassgerichts nach eidesstattlicher Versicherung auch bei als

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14
    Sie stützt sich ausweislich der dazu angegebenen Fundstelle auf eine Entscheidung des OLG München aus dem Jahre 2006, die noch zum FGG erging und - nach damaliger Rechtslage zutreffend - darauf abstellt, dass die Entscheidung über den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung eine Zwischenverfügung und eine solche mit der Beschwerde anfechtbar sei (OLG München NJW-RR 2007, 665, 665 f).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2018 - 14 W 113/16

    Erbscheinsverfahren: Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegattens nach der

    Die Wertfestsetzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 2, Abs. 3 i. V. m. Anl. 2 GNotKG mit dem dort vorgesehenen Mindestgeschäftswert von bis 500 ?, weil der Nachlass nach Mitteilung der Beteiligten überschuldet ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 24.03.2014 - 3 Wx 17/14 -, Rn. 9, zit. n. juris).
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