Rechtsprechung
OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 2356 Abs 2 BGB, § 58 FamFG, § 68 FamFG
Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für ein Absehen von der eidesstattlichen Versicherung beim Erbscheinsantrag; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2356; FamFG §§ 58, 68
Erbscheinsverfahren: Beschwerde gegen Versagung des Erlasses der eidessstattlichen Versicherung unstatthaft; Absehen von eidesstattlicher Versicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für ein Absehen von der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren gem. § 2356 Abs. 2 BGB
- erbrechtsiegen.de
Erbscheinantrag - Absehen von der eidesstattlichen Versicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 2356 BGB; §§ 58, 68 FamFG
Voraussetzungen des Absehens von der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren gem. § 2356 Abs. 2 BGB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Von Eidesstattlicher Versicherung kann im Erbscheinsverfahren nur ausnahmsweise abgesehen werden
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Bei einem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins muss in der Regel eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Von Eidesstattlicher Versicherung kann im Erbscheinsverfahren nur ausnahmsweise abgesehen werden
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 21.02.2014 - 34 VI 58/14
- OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1039
- FamRZ 2015, 1062
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
- OLG München, 28.11.2006 - 31 Wx 80/06
Verlangen des Nachlassgerichts nach eidesstattlicher Versicherung auch bei als …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 17/14
Sie stützt sich ausweislich der dazu angegebenen Fundstelle auf eine Entscheidung des OLG München aus dem Jahre 2006, die noch zum FGG erging und - nach damaliger Rechtslage zutreffend - darauf abstellt, dass die Entscheidung über den Erlass der Eidesstattlichen Versicherung eine Zwischenverfügung und eine solche mit der Beschwerde anfechtbar sei (OLG München NJW-RR 2007, 665, 665 f).
- OLG Karlsruhe, 27.02.2018 - 14 W 113/16
Erbscheinsverfahren: Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegattens nach der …
Die Wertfestsetzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 2, Abs. 3 i. V. m. Anl. 2 GNotKG mit dem dort vorgesehenen Mindestgeschäftswert von bis 500 ?, weil der Nachlass nach Mitteilung der Beteiligten überschuldet ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 24.03.2014 - 3 Wx 17/14 -, Rn. 9, zit. n. juris).