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   OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83   

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https://dejure.org/1985,4631
OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83 (https://dejure.org/1985,4631)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.09.1985 - 8 UF 106/83 (https://dejure.org/1985,4631)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. September 1985 - 8 UF 106/83 (https://dejure.org/1985,4631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tragweite des sog. "Gegenseitigkeitsgrundsatzes" gegenüber einem volljährigen Gymnasiasten

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1610
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; Privatschule; Tragweite des sog. »Gegenseitigkeitsgrundsatzes« gegenüber einem volljährigen Gymnasiasten; Obliegenheit des volljährigen Schülers zum zielstrebigem Betreiben seiner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 201
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 29.10.1980 - 2 UF 352/78

    Studium; Finanzierung; Begabung; Wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
    Das erneute schulische Versagen brauchte der Beklagte im übrigen auch nicht allein im Hinblick auf seine vergleichsweise guten wirtschaftlichen Verhältnisse (monatliches Nettoeinkommen von über 6.500 DM) hinzunehmen, die für ihn eine Unterhaltsverpflichtung nur gegenüber dem Kläger an sich erheblich erleichterten (zu diesem Gesichtspunkt OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 702 f).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
    Darunter ist eine Berufsausbildung zu verstehen, die - unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern (§ 1603 BGB) - der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht (BGHZ 69, 190, 192 = FamRZ 1977, 629 mit Anm. Bosch).
  • BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 39/83

    Obliegenheiten des in Ausbildung stehenden Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
    Andererseits ist - in dem Verhältnis zu dem Unterhaltspflichtigen - ein in der Ausbildung stehender Unterhaltsberechtigter seinerseits gehalten, seine Ausbildung mit dem gehörigen Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit zu betreiben, damit er sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer beenden kann (zuletzt BGH FamRZ 1984, 777, 778 = EzFamR BGB § 1610 Nr. 1 = BGHF 4, 375 mwN).
  • OLG Hamm, 23.03.1981 - 7 WF 90/81

    Antrag auf Armenrecht für eine Klage auf rückständigen Unterhalt;

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
    Dieser sog. Gegenseitigkeitsgrundsatz hat bislang vorwiegend auf Studenten Anwendung gefunden (BGH aaO; OLG Hamm FamRZ 1981, 493; 1982, 1099 f); er ist jedoch nicht von vornherein auf sie beschränkt.
  • BVerfG, 27.04.1978 - 1 BvR 285/77
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
    Ist das erstrebte Ausbildungsziel zweimal verfehlt worden, ist im allgemeinen von unzureichenden Fähigkeiten oder nicht hinreichendem Leistungswillen auszugehen (vgl. zum Ganzen OLG Hamm FamRZ 1978, 446 - mittlere Reife, bzw. OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 613 f - Abitur auf "Zweitem Bildungsweg«; Diederichsen in Palandt, BGB 44. Aufl. § 1610 Anm. 4 a cc und ee).
  • OLG Hamm, 20.07.1982 - 1 UF 13/82
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
    Dieser sog. Gegenseitigkeitsgrundsatz hat bislang vorwiegend auf Studenten Anwendung gefunden (BGH aaO; OLG Hamm FamRZ 1981, 493; 1982, 1099 f); er ist jedoch nicht von vornherein auf sie beschränkt.
  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Er muß sich alsbald um einen entsprechenden Ausbildungsplatz bemühen und die Ausbildung zielstrebig angehen (vgl. OLG Schleswig FamRZ 1986, 201 f.).
  • OLG Naumburg, 12.01.2010 - 8 WF 274/09

    Ausbildungsunterhalt: Anspruch bei Abbruch des Studiums und Bemühungen um einen

    Erst wenn derartige Bemühungen unterlassen worden wären, hätte das Kind das unterhaltsrechtliche Gegenseitigkeitsprinzip verletzt (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 1986, 201, 202).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06

    Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe

    Er muss sich alsbald um einen entsprechenden Ausbildungsplatz bemühen und die Ausbildung zielstrebig angehen (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 24.09.1985 - 8 UF 106/83 - FamRZ 1986, 201).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.06.1995 - 142 F 6501/95

    Abänderungsklage; Unterhalt des Kindes; Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten;

    Ein Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen Ausbildung entsteht erst dann wieder, wenn sie mit hinreichender Zielstrebigkeit das selbst gewählte Ausbildungsziel, das ihren Neigungen und Befähigungen entspricht, angeht (OLG Schleswig, FamRZ 1986, 201).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97

    Ausbildungsunterhalt, Verhältnisse wirtschaftliche

    e) Es kann dahinstehen, ob für sich der Besuch eines Gymnasiums, ohne daß er zu einem bestimmten Beruf führt, ohne weiteres zu einer berechtigten Berufsausbildung gehört (so wohl OLG Schleswig, FamRZ 1986, 201).
  • OLG Hamburg, 25.07.1986 - 3 WF 82/86
    Der vorliegende Fall, in dem ein minderjähriges Kind den Hauptschulabschluß in einer Privatschule erlangt hat, ist nicht vergleichbar mit den Fällen, die den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamburg vom 25. November 1985 (FamRZ 1986, 382) und Schleswig vom 24. September 1985 (FamRZ 1986, 201) zugrunde lagen.
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