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   OLG Schleswig, 24.10.2008 - 1 U 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32343
OLG Schleswig, 24.10.2008 - 1 U 6/07 (https://dejure.org/2008,32343)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.10.2008 - 1 U 6/07 (https://dejure.org/2008,32343)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 1 U 6/07 (https://dejure.org/2008,32343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung überzahlter Stunden nach Bezahlung der Schlussrechnung als anerkannter Fall der Leistungskondiktion

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Stundenlohn nach Schlusszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Stundenlohn nach Schlusszahlung: Bereicherungsanspruch! (IBR 2011, 318)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Beweislast für Überzahlung bei anderem behaupteten Rechtsgrund! (IBR 2011, 1181)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislasterleichterungen für Rückforderung durch AG wegen Überzahlung! (IBR 2011, 1340)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag: Ausschluss der Wissensvertretung bei kollusivem Zusammenwirken! (IBR 2011, 1341)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2008 - 1 U 6/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2006, 434 - 437 zit. nach juris Rn. 23) liegt in Anwendung des Rechtsgedankens aus §§ 427, 441 Abs. 3 Satz 3, 444, 446, 453 Abs. 2, 454 Abs. 1 ZPO und § 242 BGB eine Beweisvereitelung vor, wenn eine Partei ihrem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 279/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verneinung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2008 - 1 U 6/07
    Der Vertragspartner kann sich nicht auf die bestehende Vertretungsmacht berufen, wenn er mit dem Vertreter in Kenntnis der Treuepflicht kollusiv, d.h. bewusst, zum Nachteil des Vertretenen zusammengewirkt hat oder ein Missbrauch der Vertretungsmacht für ihn evident ist (OLG Saarbrücken VersR 2005, 675 zit. nach juris Rn. 36 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.11.2013 - 1 U 59/12

    Stundenlohnarbeiten müssen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen!

    Erfüllt die Gegenpartei die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast nicht, so greift vielmehr die Geständnisfiktion des § 138 Abs. 3 ZPO ein (BGH, Urteil vom 10. März 1986 - II ZR 107/85; OLG Schleswig, Urteil vom 24, Oktober 2008 - 1 U 6/07; Prutting, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. -, § 286 Rn. 103; Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, vor § 284 Rn. 34c).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 82/08

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Schleudertrama aufgrund Verkehrsunfall mit

    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGH VersR 2006, 710; dem in ständiger Rechtsprechung folgend der Senat, z.B. Urteil vom 23. April 2007, I-1 U 6/07).

    Bemessungsgrundlagen im Rahmen des § 87 Abs. 1 BGB a.F. sind Ausmaß und Schwere der psychischen und physischen Störungen, das Alter des Verletzten, seine persönlichen Verhältnissen, das Maß der Lebensbeeinträchtigung, die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die Dauer der stationären Behandlung, die Arbeitsunfähigkeit, die Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und die Fraglichkeit der endgültigen Heilung, das Fortbestehen dauernder Behinderungen oder Entstellungen, sowie der Grad der Verschuldensbeiträge (BGH NJW 1998, 2741 ff.; Senatsurteile vom 17. September 2001, 1 U 30/01; vom 14. November 2005, 1 U 78/05; vom 23. April 2007, I-1 U 6/07; vom 17. November 2008, I-1 U 249/06).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2014 - 22 U 7/14

    Pauschalpreis nach Leistungserbringung vereinbart: Rückzahlungsanspruch

    ergibt sich eine berechtigte Werklohnforderung der Klägerin in Höhe von 692.898,72 EUR, von der Abschlagszahlungen der Beklagten in - insoweit unstreitiger Höhe von 705.865,20 EUR abzuziehen sind, so dass sich eine von der Klägerin der Beklagten gemäß §§ 631, 812 BGB (vgl. Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2653 ff. mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2427; BGH, Urteil vom 06.12.1990, VII ZR 98/89, BauR 1991, 223; OLG Schleswig, Urteil vom 24.10.2008, 1 U 6/07, IBR 2011, 318 mit Anm. Rohrmüller) zu erstattende Überzahlung seitens der Beklagten in Höhe von 12.966,48 EUR ergibt.
  • LG Duisburg, 05.10.2012 - 25 O 21/12
    Dies wäre jedoch Voraussetzung dafür, dass eine Beweislastumkehr zu Lasten der Klägerin in dem Sinne eintreten würde, dass diese die Ableistung der in den Rechnungen aufgeführten Stunden beweisen muss (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24.10.2008, AZ 1 U 6/07 - zitiert nach juris).
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