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   OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10   

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OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10 (https://dejure.org/2011,9678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2011 - 3 U 36/10 (https://dejure.org/2011,9678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10 (https://dejure.org/2011,9678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2314
    Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis trotz vorausgegangener eidesstattlicher Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S.v. § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB; Rechtsmissbräuchlichkeit des Verlangens

  • erbrechtsiegen.de

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314 Abs. 1
    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB; Rechtsmissbräuchlichkeit des Verlangens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigter kann notarielles Nachlassverzeichnis verlangen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 946
  • FamRZ 2011, 1821
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10
    Der Notar darf sich dabei nicht darauf beschränken, Angaben des Erben wiederzugeben und von diesem vorgelegte Belege auf Plausibilität zu prüfen, selbst wenn er den Erben über seine Vollständigkeits- und Wahrheitspflicht belehrt hat (OLG Saarbrücken, aaO.; OLG Celle, Beschl. v. 21.01.2002 - 4 W 318/01, DNotZ 2003, 62 ; Staudinger/Haas, aaO., § 2314, Rn. 41).

    Es hat aus mehreren Gründen eine höhere Beweiskraft und damit auch eine größere Richtigkeitsgewähr als ein privates (oder ein lediglich notariell protokolliertes) Nachlassverzeichnis (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.08.2006 - 15 W 23/06, ZEV 2007, 329 ): Die Aufnahme durch den Notar soll eine besondere Gewähr dafür bieten, dass der Schuldner die Angaben wahrheitsgemäß erteilt, da er von ihm nachhaltig über die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben belehrt wird (OLG Celle, aaO., DNotZ 2003, 62 ).

    Der Notar trägt zudem - als unbeteiligter Dritter - die Verantwortung für die Durchführung und die sachgerechte Gestaltung der Aufnahme der einzelnen Vermögensgegenstände und damit für den Inhalt des Verzeichnisses; er entscheidet nach seinem Ermessen, auf welche Weise er die Vollständigkeit feststellt (OLG Celle, aaO., DNotZ 2003, 62 ; Senat, Beschl. v. 27.03.2009 - 3 U 66/08; van der Auwera, Die Rechte des Pflichtteilsberechtigten im Rahmen seines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB , ZEV 2008, 359).

  • LSG Bayern, 10.07.2008 - L 3 U 66/08

    Möglichkeit der Anfechtung einer Prozesserklärung im sozialgerichtlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10
    Ein derartiges Verzeichnis soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten und genügt deshalb den Anforderungen des § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB nur dann, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - ermittelt hat und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10, ZEV 2010, 416 , bei juris Rn. 13; Beschl. des Senats in der Sache 3 U 66/08, S. 2 f.).

    Der Notar trägt zudem - als unbeteiligter Dritter - die Verantwortung für die Durchführung und die sachgerechte Gestaltung der Aufnahme der einzelnen Vermögensgegenstände und damit für den Inhalt des Verzeichnisses; er entscheidet nach seinem Ermessen, auf welche Weise er die Vollständigkeit feststellt (OLG Celle, aaO., DNotZ 2003, 62 ; Senat, Beschl. v. 27.03.2009 - 3 U 66/08; van der Auwera, Die Rechte des Pflichtteilsberechtigten im Rahmen seines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB , ZEV 2008, 359).

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10
    Zweck dieses Anspruchs ist es, der Beweisnot des Pflichtteilsberechtigten abzuhelfen (BGH, Urt. v. 02.11.1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373 = NJW 1961, 602 , bei juris Rn. 11; Staudinger/Haas, BGB , 2006, § 2314 , Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.1994 - 7 U 198/93

    Rechte der pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10
    Grundsätzlich gilt zunächst, dass der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf ein notarielles Nachlassverzeichnis nicht durch die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung verlangen zu können, ausgeschlossen wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1994 - 7 U 198/93, FamRZ 1995, 1236, 1239; LG Essen, Urt. v. 14.12.1961 - 4 O 358/60, MDR 1962, 575; s.a. BGH aaO., bei juris Rn. 22; Staudinger/Haas, aaO., § 2314 , Rn. 39; MK/Lange, BGB , 5. Aufl., § 2314 , Rn. 29; Palandt/Edenhofer, BGB , 70. Aufl., 2011, § 2314, Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06

    Notarielles Nachlassverzeichnis: Verpflichtung zur Vorlage bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10
    Es hat aus mehreren Gründen eine höhere Beweiskraft und damit auch eine größere Richtigkeitsgewähr als ein privates (oder ein lediglich notariell protokolliertes) Nachlassverzeichnis (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.08.2006 - 15 W 23/06, ZEV 2007, 329 ): Die Aufnahme durch den Notar soll eine besondere Gewähr dafür bieten, dass der Schuldner die Angaben wahrheitsgemäß erteilt, da er von ihm nachhaltig über die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben belehrt wird (OLG Celle, aaO., DNotZ 2003, 62 ).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10
    Ein derartiges Verzeichnis soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten und genügt deshalb den Anforderungen des § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB nur dann, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - ermittelt hat und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10, ZEV 2010, 416 , bei juris Rn. 13; Beschl. des Senats in der Sache 3 U 66/08, S. 2 f.).
  • RG, 10.01.1910 - IV 81/09

    Pflichtteil; Leibrente; Aufnahme des Nachlasses

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10
    Zur Bejahung bedarf es besonderer Umstände im Einzelfall (BGH aaO., bei juris Rn. 28 im Anschluss an RG, Urt. v. 10.01.1910 - Rep. IV 81/09, RGZ 72, 379, 384).
  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Die Berufung des Gläubigers auf ein bislang noch nicht ordnungsgemäß erstelltes notarielles Nachlassverzeichnis erweist sich vor diesem Hintergrund daher trotz der hier bereits vorgreiflich abgegebenen - grundsätzlich "höherstufigen" - eidesstattlichen Versicherung der Schuldnerin auch nicht als rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1821 ).
  • BGH, 31.10.2018 - IV ZR 313/17

    Stufenklage des Pflichtteilsberechtigten: Hemmung der Verjährung des Anspruchs

    (a) Zwar wird allgemein angenommen, das amtliche Verzeichnis biete gegenüber dem privatschriftlichen Verzeichnis eine größere Gewähr für Klarheit, Übersichtlichkeit und Richtigkeit (Senatsurteil vom 23. Mai 2012 - IV ZR 250/11, BGHZ 193, 260 Rn. 8), da der Notar zur Vornahme von Ermittlungen berechtigt und verpflichtet sowie für den Inhalt des Nachlassverzeichnisses verantwortlich sei (vgl. BVerfG ZEV 2016, 578 Rn. 3; BGH, Urteil vom 2. November 1960 - V ZR 124/59, BGHZ 33, 373, 376 f. [juris Rn. 18]); OLG München FamRZ 2017, 2076, 2077 [juris Rn. 23]; OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, 947 [juris Rn. 24]; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105, 106 [juris Rn. 9]; Staudinger/Herzog, BGB [2015] § 2314 Rn. 72; Müller in Burandt/Rojahn, Erbrecht 2. Aufl. § 2314 BGB Rn. 48; MünchKomm-BGB/Lange, 7. Aufl. § 2314 Rn. 22; NK-BGB/Bock, 4. Aufl. § 2314 Rn. 23; Kuhn/Trappe, ZEV 2011, 347, 350).
  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 4 W 42/16

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses und

    Entgegen der (nicht näher begründeten) Ansicht des Landgerichts und dem in der Stellungnahme des Notars vom 05.01.2016 erweckten Eindruck sind der Gegenstand und insbesondere auch der Umfang der einem Notar bei der Vorbereitung und Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 1, 3 BGB obliegenden Prüfungs- und Ermittlungspflichten im wesentlichen geklärt (vgl. etwa BGHZ 33, 373, Rn. 11; OLG Celle DNotZ 2003, 62, Rn.9; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105, Rn.9; OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, Rn.15; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2026, Rn.13 und 2011, 1258, Rn. 12, 17, 22; OLG Köln ErbR 2013, 328, Rn. 9ff.; OLG Koblenz NJW 2014, 1972, Rn. 18ff.; Beschluss des KG vom 12.6.2014 - 1 U 32/13 -, dort Rn. 26, 33, 37; Landgericht Kleve NJW-RR 2015, 1288, Rn. 24, 25; ferner die den aktuellen Stand der OLG-Rechtsprechung prägnant zusammenfassende und weiterführende Darstellung bei StaudingerHerzog, 2015, Rn. 72ff. zu § 2314 BGB).
  • BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 2423/14

    Keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde

    Der Notar ist dabei regelmäßig auch zur selbständigen Ermittlung der aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen berechtigt und verpflichtet, er muss zudem durch eine Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringen, für den Inhalt verantwortlich zu sein (stRspr.; vgl. nur Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10 -, juris, Rn.15 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 05.05.2015 - 3 U 98/14

    Voraussetzungen der Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Die Ansprüche können kumulativ neben- und nacheinander geltend gemacht werden (BGH NJW 1961, 602 f, [...] Rn. 22 und Senat NJW-RR 2011, 946 ff, [...] Rn. 14).
  • LG Kleve, 09.01.2015 - 3 O 280/14

    Voraussetzungen eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Vielmehr wird von dem Notar - wenn auch ausgehend und unter Berücksichtigung der Angaben des Auskunftspflichtigen - eine eigene Ermittlungstätigkeit nach pflichtgemäßen Ermessen bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses erwartet (vgl. grundlegend BGH NJW 1961, 602 (603 f.): "Insbesondere wird beim Verzeichnis nach §§ BGB § 2314 Abs. BGB § 2314 Absatz 1 Satz 3, 260 BGB - ebenso wie beim amtlichen Inventar nach § BGB § 2003 BGB und im Gegensatz zum privaten Verzeichnis nach § BGB § 2002 BGB (mit amtlicher Mitwirkung) oder § BGB § 2314 Abs. BGB § 2314 Absatz 1 Satz 1 BGB (ohne amtliche Mitwirkung) - die aufnehmende Amtsperson zur Vornahme von Ermittlungen berechtigt und verpflichtet sowie für seinen Inhalt verantwortlich sein" und dem folgend in teilweise näherer Ausgestaltng die - soweit ersichtlich - einhellige Ansicht der Obergerichte, vgl. etwa OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, OLG Saarbrücken ZEV 2010, 416 und OLG Koblenz Besch v. 18.03.2014 - 2 W 495/13 - BeckRS 2014, 07822, OLG Köln ZEV 2013, 362, OLG Düsseldorf Beschl v. 31.07.2007, I - 7 W 60/07 zitiert nach beckRS 2008, 06712).
  • OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12

    Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines

    Denn die bloße Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen bildet kein notarielles Verzeichnis im Sinne von § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB; erforderlich ist dafür, dass der Notar selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - den tatsächlichen und fiktiven Nachlassbestand ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Saarbrücken a.a.O.; ZEV 2010, 416; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 584; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 2011, 376).
  • OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16

    Ermittlungspflicht des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses

    Zudem muss der Notar durch eine entsprechende Bestätigung zum Ausdruck bringen, dass das Verzeichnis von ihm aufgenommen wurde und er selbst für den Inhalt verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2012 - I-2 W 32/12, juris Rn. 11; in diesem Sinne auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 4 W 318/01, juris Rn. 9).

    Der Notar darf sich daher nicht darauf beschränken, Angaben des Erben wiederzugeben und von diesem vorgelegte Belege lediglich auf Plausibilität zu prüfen, selbst wenn er den Erben über dessen Wahrheitspflicht belehrt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2011 - 3 U 36/10, Rn. 15, juris).

  • LG Schwerin, 13.04.2012 - 4 T 3/12

    Unverletzlichkeit der Wohnung steht Auskunftsintersse bzgl. notariellen

    Nach der Rechtsprechung (zuletzt OLG Schleswig, NJW-RR 2011, 946 ff.; OLG Saarbrücken, ZEV 2010, 416) darf sich d. N. mit bloßen Bekundungen von Erklärungen des Auskunftspflichtigen bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 BGB nicht begnügen.
  • LG Waldshut-Tiengen, 02.08.2016 - 1 O 91/13

    Stufenklage Pflichtteil - dritte Stufe nach Wertermittlungsantrag

    Das Oberlandesgericht Schleswig spricht in dem Zusammenhang davon, das Gesetz gewähre den Auskunftsanspruch in verschiedenen Stärkegraden (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2011, 946).
  • LSG Hamburg, 11.10.2011 - L 3 U 35/10
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