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   OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09   

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OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09 (https://dejure.org/2010,6120)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.02.2010 - 5 U 79/09 (https://dejure.org/2010,6120)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 5 U 79/09 (https://dejure.org/2010,6120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Anlagevermittlers; Anforderungen an den Nachweis der Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung; Umfang des Schadensersatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten eines Anlagevermittlers; Anforderungen an den Nachweis der Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung; Umfang des Schadensersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 280, 826, 31; EStG § 15; ZPO § 287
    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung an einer Filmfondsgesellschaft - mögliche Anrechnung von Steuervorteilen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Zum Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei Erwerb einer Filmfonds-Beteiligung und zur Frage, inwieweit Steuervorteile anzurechnen sind

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1006
  • WM 2010, 1071
  • NZG 2010, 1075 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Mit dem Bundesgerichtshof (WM 2007, 1503 ; WM 2007, 1507 ), auf dessen Entscheidungen hinsichtlich der näheren Einzelheiten Bezug genommen wird, ist davon auszugehen, dass der streitgegenständliche Prospekt dem durchschnittlichen Anleger einen Gesamteindruck dahingehend vermittelt, dass er mit der Beteiligung ein begrenztes Risiko eingehe.

    Ein Verschuldensvorwurf entfällt entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung auch nicht deshalb, weil in zahlreichen Gerichtsentscheidungen vor den vorzitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 1503 ; WM 2007, 1507 ) ein Prospektfehler verneint worden ist.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, kommt dem Anleger eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung zugute, dass er sich bei einer deutlichen Aufdeckung des Risikos eines Totalverlustes gegen eine Beteiligung entschieden hätte (BGH III ZR 89/08, Beschluss vom 09.04.2009, Rz. 8 bei juris; NJW-RR 2007, 1329, 1332 Rn. 21).

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Zwar kann in Ausnahmefällen einem Anleger ein Mitverschulden im Hinblick auf seine Kenntnisse und auf seine Möglichkeiten zuzumessen sein, die überreichten Unterlagen näher zu prüfen (BGH NJW-RR 2008, 1365).

    Da eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, ist eine nähere Berechnung nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Ersatzberechtigte - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH III ZR 89/08, Beschluss vom 09.04.2009, Rz. 10; NJW 2006, 499 Rz. 8; NJW-RR 2008, 1365 Rz. 28).

  • BGH, 01.12.1987 - X ZR 36/86

    Schadensersatz auf Grund der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens -

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft kann der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen (BGH WM 1965, 287, 288; WM 1978, 946, 948; NJW-RR 1988, 855, 856).

    Es widerspräche - von Sonderfällen abgesehen - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat, den Schädiger deswegen zu entlasten, weil sich der Geschädigte auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen hat (NJW-RR 1988, 855, 856).

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen dem potentiellen Anleger und einem Anlagevermittler stillschweigend ein auf Auskunft gerichteter Anlagevermittlungsvertrag mit Haftungsfolgen zur Entstehung, wenn der Interessent deutlich macht, dass er auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (st. Rspr., vgl. BGH WM 2007, 873 m.w.N.).

    Fehlende Sachkunde muss der Anlagevermittler dem Vertragspartner offenlegen (BGH WM 2007, 873 ; ZIP 2000, 355, 356).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Mit dem Bundesgerichtshof (WM 2007, 1503 ; WM 2007, 1507 ), auf dessen Entscheidungen hinsichtlich der näheren Einzelheiten Bezug genommen wird, ist davon auszugehen, dass der streitgegenständliche Prospekt dem durchschnittlichen Anleger einen Gesamteindruck dahingehend vermittelt, dass er mit der Beteiligung ein begrenztes Risiko eingehe.

    Ein Verschuldensvorwurf entfällt entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung auch nicht deshalb, weil in zahlreichen Gerichtsentscheidungen vor den vorzitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 1503 ; WM 2007, 1507 ) ein Prospektfehler verneint worden ist.

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, kommt dem Anleger eine auf die Lebenserfahrung gegründete tatsächliche Vermutung zugute, dass er sich bei einer deutlichen Aufdeckung des Risikos eines Totalverlustes gegen eine Beteiligung entschieden hätte (BGH III ZR 89/08, Beschluss vom 09.04.2009, Rz. 8 bei juris; NJW-RR 2007, 1329, 1332 Rn. 21).

    Da eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, ist eine nähere Berechnung nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Ersatzberechtigte - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH III ZR 89/08, Beschluss vom 09.04.2009, Rz. 10; NJW 2006, 499 Rz. 8; NJW-RR 2008, 1365 Rz. 28).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Ein solcher Anlagevermittlungs- und Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 2005, 1120; NJW-RR 1993, 1114 ; ZIP 2000, 355, 356; NJW-RR 2003, 1690 ).

    Fehlende Sachkunde muss der Anlagevermittler dem Vertragspartner offenlegen (BGH WM 2007, 873 ; ZIP 2000, 355, 356).

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 21 O 96/02

    Bankgeheimnis steht einer Forderungsabtretung nicht entgegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Ein solcher Anlagevermittlungs- und Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (BGH WM 2005, 1120; NJW-RR 1993, 1114 ; ZIP 2000, 355, 356; NJW-RR 2003, 1690 ).
  • BGH, 06.04.1978 - III ZR 43/76

    Unrichtige Darstellung der Aussichten für die Übernahme einer Landesbürgschaft -

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft kann der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen (BGH WM 1965, 287, 288; WM 1978, 946, 948; NJW-RR 1988, 855, 856).
  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2010 - 5 U 79/09
    Die in Amtshaftungssachen entwickelte Kollegialgerichtsrichtlinie, nach der ein Verschulden des Beamten in der Regel zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (BGHZ 150, 172, 184), kann auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht übertragen werden.
  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • BGH, 07.01.1965 - VII ZR 28/63

    Schadensersatz aus einem Auskunftsvertrag über den finanziellen Status eines

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

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