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   OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16   

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OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16 (https://dejure.org/2016,51436)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.09.2016 - 2 Wx 56/16 (https://dejure.org/2016,51436)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. September 2016 - 2 Wx 56/16 (https://dejure.org/2016,51436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    Liegenschaftsrecht - Zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

  • notar-drkotz.de

    WEG - Zuweisung Sondernutzungsrecht an Gemeinschaftsfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 25.06.2015 - 20 W 54/15

    Grundbuch: Keine Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    2 Z 119/84">BayObLGZ 1985, 378; OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.; OLG Hamm, DNotZ 2000, S. 210 ff.; Schultzky in: Jennißen, a. a. O., § 13 Rn. 82; a. A.: LG Stuttgart, BWNotZ 1990, S. 43, mit ablehnender Anmerkung Seidl, S. 43 f.).

    Es stellt sich auch nicht die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der teilende Eigentümer noch anstelle der anderen Wohnungseigentümer handeln kann (vgl. zu einem derartigen Fall OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.).

    Eine Grundbuchberichtigung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO durch nachträgliche Eintragung eines Sondernutzungsrechts zur Zuordnung bei einer bestimmten Einheit kommt nicht einmal in den Fällen in Betracht, in denen bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts zum Grundbuchinhalt geworden ist (OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.; OLG München, NotBZ 2014, S. 472 ff. ZWE 2012, S. 367 f. mit ablehnender Anmerkung Schmidt, S. 368 f.; OLG Zweibrücken, ZWE -, S. 410).

    Die fehlenden Bewilligungen der übrigen Wohnungseigentümer nach § 19 GBO hat das Grundbuchamt schließlich zu Recht nicht im Wege einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO angefordert (so auch OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.; OLG München, ZWE 2012, S. 367 f.).

  • OLG München, 04.07.2014 - 34 Wx 153/14

    Zurückweisung nicht eingetragenen Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Des Weiteren hat die Rechtspflegerin sich nunmehr auf den Beschluss des OLG München vom 4. Juli 2014 (NotBZ 2014, S. 472 ff.) berufen, wonach für die Verlautbarung eines Sondernutzungsrechtes in einem bestimmten Wohnungsgrundbuchblatt die Bewilligung aller Wohnungseigentümer nebst Zustimmung ihrer Gläubiger nach Maßgabe des § 5 Abs. 4 S. 2 WEG erforderlich sei.

    Eine Grundbuchberichtigung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO durch nachträgliche Eintragung eines Sondernutzungsrechts zur Zuordnung bei einer bestimmten Einheit kommt nicht einmal in den Fällen in Betracht, in denen bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts zum Grundbuchinhalt geworden ist (OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.; OLG München, NotBZ 2014, S. 472 ff. ZWE 2012, S. 367 f. mit ablehnender Anmerkung Schmidt, S. 368 f.; OLG Zweibrücken, ZWE -, S. 410).

    Ob das OLG München in der vom Grundbuchamt angeführten Entscheidung vom 4. Juli 2014 (NotBZ 2014, S. 472 ff.) die Ablehnung der Grundbuchberichtigung zutreffend damit begründet hat, dass ein einmal entstandenes Sondernutzungsrecht außerhalb des Grundbuchs nach § 398 BGB auf einen anderen Wohnungseigentümer übertragen worden sein könne und diese Möglichkeit nicht in der Form des § 29 GBO ausgeschlossen worden sei, hat die Beteiligte zwar zu Recht in Zweifel gezogen.

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Wenn bei einem Sondernutzungsrecht von einer "negativen" (Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer von der Nutzung) und einer "positiven" Komponente (Zuweisung an ein konkretes Sondereigentum) die Rede ist, hat dies insbesondere im Zusammenhang mit der zeitlich gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer Bedeutung (vgl. BGH, NJW 2012, S. 676 ff.; DNotI-Report 2016, S. 117 ff.; Elzer, NZM 2016, S. 529 ff.; Schultzky in: Jennißen, WEG, 4. Auflage, § 13 Rn. 78 ff.).

    Dazu gehört die Gestaltung, zunächst nur den Ausschluss eines oder bestimmter Wohnungseigentümer von der Nutzung einer bestimmten Fläche in der Teilungserklärung zu regeln und sich die Zuweisung der Nutzung zu einer bestimmten Einheit vorzubehalten (BGH, NJW 2012, S. 676 ff.; Überblick zu den wesentlichen drei Gestaltungsmöglichkeiten der gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten DNotI-Report 2016, S. 118; siehe auch unten 2.a.).

    So kann der teilende Eigentümer sich in der Teilungserklärung zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen für alle Einheiten und damit zur einseitigen Zuweisung von Sondernutzungsrechten ermächtigen lassen (BGH, NJW 2012, S. 676 ff.).

  • OLG München, 11.05.2012 - 34 Wx 137/12

    Wohnungseigentum: Nachträgliche Eintragung eines "schuldrechtlichen"

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Eine Grundbuchberichtigung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO durch nachträgliche Eintragung eines Sondernutzungsrechts zur Zuordnung bei einer bestimmten Einheit kommt nicht einmal in den Fällen in Betracht, in denen bereits die negative Komponente des Sondernutzungsrechts zum Grundbuchinhalt geworden ist (OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.; OLG München, NotBZ 2014, S. 472 ff. ZWE 2012, S. 367 f. mit ablehnender Anmerkung Schmidt, S. 368 f.; OLG Zweibrücken, ZWE -, S. 410).

    Die fehlenden Bewilligungen der übrigen Wohnungseigentümer nach § 19 GBO hat das Grundbuchamt schließlich zu Recht nicht im Wege einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO angefordert (so auch OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.; OLG München, ZWE 2012, S. 367 f.).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Er kann bei der Teilung auch bereits "auf Vorrat" Sondernutzungsrechte begründen, diese einer bei ihm selbst verbleibenden Einheit zuweisen und sodann die Sondernutzungsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer auf die Käufer der jeweiligen Einheiten übertragen (vgl. BGHZ 73, 145).

    Die Möglichkeit der Abtretung an einen anderen Wohnungseigentümer nach den §§ 398, 399 BGB besteht in der Tat nur für bloß schuldrechtlich wirkende Sondernutzungsrechte (BGHZ 73, 145).

  • OLG Schleswig, 27.12.1995 - 2 W 60/95

    Übergang von Sondernutzungsrechten bei Veräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Das Grundbuchamt hat der Beschwerde mit Beschluss vom 15. Juli 2016 nicht abgeholfen und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 27. Dezember 1995 (NJWE-MietR 1996, S. 84 f.) weitere Ausführungen dazu gemacht, dass Vereinbarungen der Wohnungseigentümer jeweils auch ohne grundbuchliche Eintragung zugunsten des Sonderrechtsnachfolgers eines Berechtigten gelten würden.

    Es ist für sich zwar richtig, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Begünstigten sich auf dessen Vereinbarungen mit den anderen Wohnungseigentümern auch dann berufen kann, wenn die jeweilige Abrede nicht im Grundbuch eingetragen ist (Senat, NJWE-MietR 1996, S. 84 f.; OLG Hamm, ZMR 1998, S. 718 ff.; Schultzky in: Jennißen, a. a. O., § 13 Rn. 106, m. w. N.).

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Eine Zwischenverfügung darf nämlich nur ergehen, wenn ein Eintragungshindernis mit rückwirkender Kraft zu beseitigen ist, da anderenfalls dem Antrag nicht der Rang nach dem Eingang beim Grundbuchamt gebühren würde (vgl. nur Senat, FGPrax 2010, S. 282 ff., m. w. N.).
  • OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Nr. 29 in § 1 Ziff. 1. Das Bestimmtheitserfordernis des Sachen- und Grundbuchrechts gilt auch für das als Inhalt des Sondereigentums nach § 10 Abs. 3 WEG in das Grundbuch einzutragende Sondernutzungsrecht (BGH, NJW-RR 2012, S. 711 f.; OLG München, NJW-RR -, S. 1483 f.; OLG Hamm, DNotZ 2009, S. 383 ff.; Grziwotz in: Erman BGB, 14. Auflage, § 15 WEG Rn. 9).
  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 125/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vorbehalt der nachträglichen Begründung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Nr. 29 in § 1 Ziff. 1. Das Bestimmtheitserfordernis des Sachen- und Grundbuchrechts gilt auch für das als Inhalt des Sondereigentums nach § 10 Abs. 3 WEG in das Grundbuch einzutragende Sondernutzungsrecht (BGH, NJW-RR 2012, S. 711 f.; OLG München, NJW-RR -, S. 1483 f.; OLG Hamm, DNotZ 2009, S. 383 ff.; Grziwotz in: Erman BGB, 14. Auflage, § 15 WEG Rn. 9).
  • OLG Hamm, 28.05.1998 - 15 W 4/98

    Auslegung eines Sondernutzungsrechts und eines Aufteilungsplanes; Aufteilungsplan

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
    Es ist für sich zwar richtig, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Begünstigten sich auf dessen Vereinbarungen mit den anderen Wohnungseigentümern auch dann berufen kann, wenn die jeweilige Abrede nicht im Grundbuch eingetragen ist (Senat, NJWE-MietR 1996, S. 84 f.; OLG Hamm, ZMR 1998, S. 718 ff.; Schultzky in: Jennißen, a. a. O., § 13 Rn. 106, m. w. N.).
  • LG Stuttgart, 09.06.1989 - 1 T 2/89
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

  • OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 20 W 240/21

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Ein Anspruch auf eine ausdrückliche Verlautbarung besteht allerdings nach herrschender Auffassung nicht (vgl. etwa Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich WEG, Rz. 71; ders. in BeckOK WEG, a.a.O., § 7 Rz. 32; Hügel/Elzer, a.a.O., § 7 Rz. 18; OLG München ZWE 2013, 404; Schleswig-Holsteinisches OLG ZWE 2017, 213; OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161, je zitiert nach juris; a. A. wohl Bärmann/Seuß/Schneider, a.a.O., § 13 Rz. 66).
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