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   OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20   

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https://dejure.org/2020,43477
OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20 (https://dejure.org/2020,43477)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.11.2020 - 7 U 61/20 (https://dejure.org/2020,43477)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. November 2020 - 7 U 61/20 (https://dejure.org/2020,43477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Kontrolle ordnungsgemäßer Reinigungsarbeiten nach Beendigung einer Baustelle

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht - ordnungsgemäße Reinigungsarbeiten nach Beendigung einer Baustelle

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rollsplitt ist ordnungsgemäß zu beseitigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Straßenbaulastträger haftet für mangelhafte Reinigung durch Bauunternehmer! (IBR 2021, 129)

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 297
  • NVwZ-RR 2021, 461
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 18.06.2015 - 7 U 143/14

    Unfall eines Motorradfahrers auf Rollsplitt bei fehlendem Warnzeichen - Haftung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Träger der Straßenbaulast für Verkehrssicherungspflichtverletzungen auf den von ihm vorgehaltenen Straßen haftet (vgl. OLG Schleswig Urt. v. 18.06.2015 - 7 U 143/14, BeckRS 2015, 20764 Rn. 16; Röttger, Amtshaftung bei Verkehrsunfällen in Schleswig-Holstein, SchlHA 2018, 82 ff. mit zahlreichen Nachweisen).

    Denn es verbleiben bei ihm Aufsichts- und Überwachungspflichten (vgl. OLG Schleswig, Urt. vom 18.06.2015 (a.a.O.), Rn. 16).

  • OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00

    Gegenstand und Umfang öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20
    Die Kontrollintensität bei der Übertragung von Verkehrssicherungspflichten richtet sich nach allgemeiner Ansicht nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen (vgl. OLG Brandenburg Urt. v. 06.02.2001 - 2 U 35/00, BeckRS 2001, 30159800).
  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 9 U 126/97

    Absicherung von Frässtreifen auf der Fahrbahn L

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20
    Die Warnfunktion des aufgestellten Schildes gilt somit solange fort, solange sie nicht entweder durch eine Beschilderung aufgehoben wurde oder der äußere Anblick der Straße eindeutig die Beendigung der Baustelle indiziert (vgl. zu einer ähnlichen Fragestellung OLG Hamm, Urteil vom 05.12.1997 - 9 U 126/97, BeckRS 1998, 01422, wo auf den Eindruck einer "mehr oder weniger zusammenhängenden Gesamtbaustelle" abgestellt wird).
  • BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05

    Behandlung der Berufungen der Hauptpartei und ihres Streithelfers

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20
    Haben - wie hier - Hauptpartei und Streithelferin Berufung eingelegt, so handelt es sich nur um ein einheitliches Rechtsmittel (vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2006 - VI ZB 49/05, NJW-RR 2006, 644).
  • BGH, 19.01.1989 - III ZR 258/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast für

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20
    Auch der Bundesgerichtshof hat (vgl. Urteil vom 19.01.1989 - III ZR 258/87, NZV 1989, 346) stets auf den Ort des Vorliegens der Straßenbeeinträchtigung abgestellt.
  • BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04

    Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch in Randbereichen der Fahrbahn, etwa im Bereich der Bankette, Verkehrssicherungspflichten bestehen können (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27.01.2005 - III ZR 176/04, NZV 2005, 255).
  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 167/92

    Amtshaftung bei Schäden durch umstürzende Straßenbäume

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.11.2020 - 7 U 61/20
    Des Weiteren ist es - entgegen der Berufung - dem beklagten Land für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht möglich, sich auf den Grundsatz der nur subsidiären Haftung aus § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB zu berufen (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1993 - III ZR 167/92, NZV 1993, 386, 387; Röttger (a.a.O.), SchHA 2018, 83; Berz/Burmann StraßenverkehrsR-HdB, 9. A. Verkehrssicherungspflicht auf Straßen Rn. 44).
  • OLG Schleswig, 03.04.2023 - 7 U 177/22

    Haftungsfrage bei Strandung einer Segelyacht infolge fehlerhafter

    Denn das Verweisungsprivileg kommt bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung der öffentlich-rechtlich ausgestalteten Amtspflicht zur Sorge für die Verkehrssicherheit und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich nicht zum Zuge (OLG Schleswig, Urteil vom 26.11.2020 - 7 U 61/20, NVwZ-RR 2021, 461, 462 m. w. N.).
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