Rechtsprechung
OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit einer organschaftlichen Vertretungsmacht nach § 138 BGB wegen erkennbaren Missbrauchs; Abtretung der Berechtigung zur Einziehung von Mieteinnahmen und Pachteinnahmen; Schädigung des Sicherungsgebers bei der Sicherungsabtretung zugunsten der Besicherung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 177 § 242
Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unwirksame Forderungsabtretung eines KG-Geschäftsführers
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 18.05.2004 - 5 O 135/03
- OLG Schleswig, 16.12.2004 - 5 U 72/04
- OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1062
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.04.1992 - XI ZR 164/91
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei Abtretung einer Grundschuld zur Sicherung von …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).Denn Sicherungsabtretungen zugunsten der Besicherung von Drittschulden sind - für sich betrachtet - keinesfalls derart ungewöhnlich, dass schon allein hieraus ein Vertragspartner Verdachtsmomente entnehmen muss (BGH WM 1992, 1362, 1363).
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98
Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).Die Rechtsfolge des festgestellten Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den Komplementär B. besteht darin, dass die Klägerin mangels Genehmigung des Vertreterhandelns dieses im Verhältnis zur Beklagten nicht gegen sich gelten lassen muss (BGH WM 1999, 1617, 1618 mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung).
- BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93
Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).
- BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03
Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.). - BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.). - BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93
Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht
Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2005 - 5 U 72/04
Der Vertretene kann vielmehr nur dann vor einem Missbrauch der Vertretungsmacht geschützt sein, wenn der Vertreter gegenüber dem anderen Teil von seiner Vertretungsmacht "in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, sodass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege" (BGHZ 50, 112, 114; ständige Rechtsprechung), wobei allerdings letztlich eine "massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs" zu fordern ist, (BGH WM 1992, 1362, 1363; WM 1994, 1204, 1206; WM 1994, 2190, 2191; WM 1999, 1617, 1618 und jetzt WM 2004, 1625 ff.).