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   OLG Schleswig, 27.07.2000 - 5 U 63/99   

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https://dejure.org/2000,5183
OLG Schleswig, 27.07.2000 - 5 U 63/99 (https://dejure.org/2000,5183)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.07.2000 - 5 U 63/99 (https://dejure.org/2000,5183)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 5 U 63/99 (https://dejure.org/2000,5183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überweisung; Kontonummer; Kontoinhaber; Bankgeschäft; Wichtigkeit des Kontoempfängers

  • Judicialis

    PVV; ; BGB § 812

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Ausführung eines Überweisungsauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 133, 157, 276, 812
    Ausführung und Auslegung eines Überweisungsauftrags nach dem Prinzip der formalen Auftragsstrenge

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 812
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2000 - 5 U 63/99
    Sie sind weder verpflichtet noch überhaupt in der Lage, Überlegungen über die Zweckmäßigkeit der einzelnen Überweisungen anzustellen (Schimansky a. a. O. Rn. 15; Canaris Rn. 331; BGH NJW 1994, 2082, 2084 a. E.).
  • BGH, 31.01.1972 - II ZR 145/69

    Objektiver Inhalt eines Überweisungsauftrages - Überweisungsaufträge sind

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2000 - 5 U 63/99
    Die Bank hat sich deshalb an den Namen des Empfängers zu halten, weil dieser eine wesentlich sicherere Individualisierung ermöglicht und die Überweisung demgemäß bei einer Auslegung des Auftrags gemäß §§ 133, 157 BGB im Zweifel dem Namensträger und nicht dem Inhaber des durch die angegebene Nummer bezeichneten Kontos zugute kommen soll (BGH NJW 1991, 3208; BGH WM 1972, 308; Canaris Rn. 331; Schimansky a. a. O. Rn. 18).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 173/94

    Rechtswirkung der Überweisung einer Zahlung auf ein anderes Konto des Gläubigers

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2000 - 5 U 63/99
    Es steht diesem insbesondere dann nicht zu, wenn die Gutschrift auf einer materiell berechtigten Zahlung beruht (BH NJW 1995, 520, 521).
  • OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 193/98

    Ansprüche der Bank bei einer Zuviel-Überweisung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2000 - 5 U 63/99
    Es werden allein Rechte und Pflichten zwischen dem Überweisenden und den jeweiligen Banken begründet; insbesondere ist der Überweisungsauftrag kein Vertrag zugunsten Dritter (Schimansky in Bankrechts-Handbuch § 49 Rn. 4, 12, 33; Senatsurteil vom 24. Februar 2000 - 5 U 193/98 -).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2000 - 5 U 63/99
    Das in Nr. 8 der AGB zum Ausdruck kommende Stornorecht gibt der Bank die Befugnis, das in der Gutschrift liegende abstrakte Schuldversprechen einseitig zu widerrufen (BGHZ 72, 9, 11).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.07.2000 - 5 U 63/99
    Die Bank hat sich deshalb an den Namen des Empfängers zu halten, weil dieser eine wesentlich sicherere Individualisierung ermöglicht und die Überweisung demgemäß bei einer Auslegung des Auftrags gemäß §§ 133, 157 BGB im Zweifel dem Namensträger und nicht dem Inhaber des durch die angegebene Nummer bezeichneten Kontos zugute kommen soll (BGH NJW 1991, 3208; BGH WM 1972, 308; Canaris Rn. 331; Schimansky a. a. O. Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 17 U 79/03

    Bankenhaftung: Prüfungspflichten der Bank bei Überweisungsaufträgen im Verfahren

    Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2000 (WM 2001, 812) sagt nichts darüber aus, ob die Empfängerbank sich nach der angegebenen Kontonummer hätte richten können.
  • KG, 27.01.2003 - 8 U 216/01

    Fristlose Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzuges: Verspätete

    Zwar trifft es zu, dass in dem Fall, in dem auf einem Überweisungsträger Kontonummer und Empfängerbezeichnung nicht übereinstimmen, grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich ist (OLG Schleswig WM 2001, 812f).
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