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   OLG Schleswig, 30.01.2008 - 2 W 252/07   

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https://dejure.org/2008,10350
OLG Schleswig, 30.01.2008 - 2 W 252/07 (https://dejure.org/2008,10350)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.01.2008 - 2 W 252/07 (https://dejure.org/2008,10350)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 2 W 252/07 (https://dejure.org/2008,10350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nach billigem Ermessen nach einer Rücknahme der Notarbeschwerde; Erstattungspflicht der einem anderen durch die Rücknahme eines Rechtsmittels nach Ingangsetzen eines Rechtsmittelverfahrens entstandenen ...

  • Judicialis

    BNotO § 15 Abs. 2; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 15 Abs. 2; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1
    Billigkeitsentscheidung bei Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten nach Rücknahme einer Notarbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 24.10.2007 - 1 W 52/07
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2008 - 2 W 252/07
    Hiergegen legte der Beteiligte zu 1. am 1.10.2007 sofortige Beschwerde ein (1 W 52/07 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht).
  • BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2008 - 2 W 252/07
    Allerdings ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nach Rücknahme der Notarbeschwerde gemäß §§ 15 Abs. 2 BNotO, 13a Abs. 1 Satz 1 FGG nach billigem Ermessen zu erfolgen hat (BGH NJW 1958, 1493; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 13a Rn. 42, 42b m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 18.11.1999 - 15 W 309/99

    Beteiligteneigenschaft bei Hinterlegung des Kaufpreises auf einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2008 - 2 W 252/07
    Es trifft ferner zu, dass auch die Beteiligte zu 2. im Sinne des § 13a Abs. 1 FGG "an der Angelegenheit beteiligt" ist, denn sowohl Käufer als auch Verkäufer sind materiell am Hinterlegungsverhältnis beteiligt, wenn - wie hier - bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages die Einrichtung des Notaranderkontos der gegenseitigen Sicherung der beiderseitigen Vertragserfüllung dient (OLG Hamm DNotZ 2000, 379).
  • KG, 24.08.1992 - 1 W 2765/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2008 - 2 W 252/07
    Als besondere Umstände, die ausnahmsweise eine abweichende Entscheidung rechtfertigen, kommt u. a. in Betracht, in welchem Maße die Einlegung des Rechtsmittels bei objektiver Betrachtungsweise veranlaßt war und/oder seine Rücknahme auf Grund eines gerichtlichen Hinweises bei schwieriger Rechtslage erfolgte (vgl. KG NJW-RR 1993, 831; BayObLG FamRZ 1998, 436).
  • LG Flensburg, 12.09.2007 - 4 O 310/07
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2008 - 2 W 252/07
    Den Antrag des Beteiligten zu 1. an das Landgericht, der Beteiligten zu 2. im Verfahren der einstweiligen Verfügung aufzugeben, vorläufig in den Verbleib des Kaufpreises auf dem Notaranderkonto einzuwilligen, lehnte dieses durch Beschluss vom 12.09.2007 - 4 O 310/07 - ab.
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