Rechtsprechung
OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
§ 17 StVG, § 18 Abs. 3 StVG, § 1 Abs. 1 StVO, § 4 Abs 1. StVO
StVG, StVO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises für das Verschulden des Auffahrenden bei einem Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG §§ 18 Abs. 3, 17 ; StVO §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises für das Verschulden des Auffahrenden bei einem Auffahrunfall - rechtsportal.de
StVG §§ 18 Abs. 3, 17 ; StVO §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall auf einer einspurigen Bundesstraße
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 23.10.2017 - 6 O 165/17
- OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
Die Rechtsprechung des BGH zu Auffahrunfällen auf mehrspurigen Autobahnen (BGH, Urteil vom 30.11.2010, NJW 2011, 685 - 686; BGH, Urteil vom 13.12.2011, NJW 2012, 608 - 609) bezieht sich jeweils auf einen streitigen, dem Auffahrunfall vorangegangenen Spurwechsel im Sinne von § 7 Abs. 5 StVO, sie betrifft mithin nicht die hier streitgegenständliche Konstellation eines Auffahrunfalls auf einer einspurigen Bundesstraße.Der BGH hat in den bereits zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10, NJW 2011, 685-686; BGH, Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, NJW 2012, 608-609 = DAR 2012, 137-139) die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Anscheinsbeweises zulasten des Auffahrenden - im Zusammenhang mit einem vorherigen Fahrspurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs auf eine Autobahn - festgelegt.
Dies kann nur bei einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Geschehensablaufs beurteilt werden (BGH, Urteil vom 13.12.2011, a. a. O. juris Rn. 7 und 11).
Außerdem handelt es sich hier nicht um einen Auffahrunfall auf einer Autobahn (…so aber jeweils die Fälle BGH Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10 a. a. O.; BGH Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, a. a. O.; OLG Naumburg Urteil vom 17.12.2002, 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809-810).
- BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
Die Rechtsprechung des BGH zu Auffahrunfällen auf mehrspurigen Autobahnen (BGH, Urteil vom 30.11.2010, NJW 2011, 685 - 686; BGH, Urteil vom 13.12.2011, NJW 2012, 608 - 609) bezieht sich jeweils auf einen streitigen, dem Auffahrunfall vorangegangenen Spurwechsel im Sinne von § 7 Abs. 5 StVO, sie betrifft mithin nicht die hier streitgegenständliche Konstellation eines Auffahrunfalls auf einer einspurigen Bundesstraße.Der BGH hat in den bereits zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10, NJW 2011, 685-686; BGH, Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, NJW 2012, 608-609 = DAR 2012, 137-139) die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Annahme eines Anscheinsbeweises zulasten des Auffahrenden - im Zusammenhang mit einem vorherigen Fahrspurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs auf eine Autobahn - festgelegt.
Außerdem handelt es sich hier nicht um einen Auffahrunfall auf einer Autobahn (so aber jeweils die Fälle BGH Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10 a. a. O.;… BGH Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, a. a. O.; OLG Naumburg Urteil vom 17.12.2002, 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809-810).
- BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56
Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
Der Anscheinsbeweis gilt immer bei typischen Geschehensabläufen, bei denen nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis auf einen bestimmten Erfolg geschlossen werden kann und umgekehrt (so bereits BGH NJW 1957, 1230).
- KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
In der Entscheidung des KG Berlin vom 26.08.2004 (Az. 12 U 195/03, DAR 2005, 157 = VRS 108, 25-26) war unstreitig, dass vor dem Auffahrunfall ein Fahrstreifenwechsel der Klägerin durchgeführt worden ist, streitig war lediglich, ob die Fahrspur unmittelbar vor dem Anstoß gewechselt wurde (die Klägerin behauptete, sie habe vor dem Anstoß 30-40 Sekunden an einer Ampel gestanden). - OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
Außerdem handelt es sich hier nicht um einen Auffahrunfall auf einer Autobahn (…so aber jeweils die Fälle BGH Urteil vom 30.11.2010, VI ZR 15/10 a. a. O.;… BGH Urteil vom 13.12.2011, VI ZR 177/10, a. a. O.; OLG Naumburg Urteil vom 17.12.2002, 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809-810). - OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17
Dem Sachverhalt des Urteils OLG Hamm vom 23.09.2003 (Az. 9 U 70/03, VersR 2005, 1303 = NJW-RR 2004, 172-173) lagen unstreitige atypische Umstände zugrunde, weil sich in dem Unfallbereich eine Linksabbiegespur befand und der ortsunkundige Beklagte nach dem richtigen Weg suchte und aus diesem Grund seine Geschwindigkeit erheblich vermindert hatte.
- AG Hamburg-Bergedorf, 22.12.2020 - 410b C 46/20
Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahren auf ein in eine …
Ein Anscheinsbeweis ist anzunehmen bei typischen Geschehensabläufen, bei denen nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis auf einen bestimmten Erfolg geschlossen werden kann und umgekehrt (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.1. 2018 - 7 U 100/17).