Rechtsprechung
OLG Schleswig, 30.06.2015 - 5 W 34/15 |
Volltextveröffentlichung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13
Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2015 - 5 W 34/15
Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (BGH…, Urteil vom 19. April 2000- XII ZR 332/97, juris Rn. 12;… Urteil vom 20. Februar 2008- VIII ZR 139/07, Rn. 9; Urteil vom 27. März 2015-V ZR 296/13, Rn. 7).18 Klaganträge sind regelmäßig so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH…, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13, Rn. 15; Versäumnisurteil vom 27. März 2015 - V ZR 296/13, Rn. 8).
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2015 - 5 W 34/15
Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (BGH, Urteil vom 19. April 2000- XII ZR 332/97, juris Rn. 12;… Urteil vom 20. Februar 2008- VIII ZR 139/07, Rn. 9;… Urteil vom 27. März 2015-V ZR 296/13, Rn. 7). - OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2015 - 5 W 34/15
8 Eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung ist mit dem vollen Betrag der von der Kündigung betroffenen Darlehenssumme zu bewerten (BGH, Beschl. v. 25. Februar 1997 - XI ZB 3/97, Leitsatz zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April2005 -17 W 21/05, juris Rn. 3; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Mai 2015-5 U 210/14, nv).
- BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97
Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung
Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2015 - 5 W 34/15
8 Eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung ist mit dem vollen Betrag der von der Kündigung betroffenen Darlehenssumme zu bewerten (BGH, Beschl. v. 25. Februar 1997 - XI ZB 3/97, Leitsatz zitiert nach juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 11. April2005 -17 W 21/05, juris Rn. 3; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Mai 2015-5 U 210/14, nv). - BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2015 - 5 W 34/15
Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (BGH…, Urteil vom 19. April 2000- XII ZR 332/97, juris Rn. 12; Urteil vom 20. Februar 2008- VIII ZR 139/07, Rn. 9;… Urteil vom 27. März 2015-V ZR 296/13, Rn. 7). - BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.2015 - 5 W 34/15
18 Klaganträge sind regelmäßig so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13, Rn. 15;… Versäumnisurteil vom 27. März 2015 - V ZR 296/13, Rn. 8).
- OLG Hamburg, 17.07.2015 - 6 W 25/15 Der Senat folgt der Ansicht des OLG Schleswig (Beschluss vom 30.6. 2015, 5 W 34/15) nicht, dass eine Klage der vorliegenden Art als (negative) Feststellungsklage, gerichtet auf die Feststellung des Nichtbestehens einer Darlehensverbindlichkeit, zu verstehen ist (vgl. die Anlage zum Schriftsatz vom 7.7. 2015).