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   OLG Schleswig, 31.05.2018 - 7 U 40/18   

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https://dejure.org/2018,19311
OLG Schleswig, 31.05.2018 - 7 U 40/18 (https://dejure.org/2018,19311)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.05.2018 - 7 U 40/18 (https://dejure.org/2018,19311)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 7 U 40/18 (https://dejure.org/2018,19311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 8, 27 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, Abs. 3 Nr. 3 u. 4
    Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht des WEG-Verwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Vertretungsmacht des WEG-Verwalters hinsichtlich Baumaßnahmen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG -Verwalter; Vertretungsmacht; Außenhaftung; Instandhaltung; Instandsetzung; außergewöhnliche Baumaßnahmen; Sanierungskosten; Beschluss; Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de

    Umfang der Vertretungsmacht des WEG -Verwalters hinsichtlich Baumaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollmacht eines WEG-Verwalters ist beschränkt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht des WEG-Verwalters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der gesetzlichen Vertretungsmacht des WEG-Verwalters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht Falle: Vollmacht des WEG-Verwalters ist beschränkt! (IBR 2018, 613)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2018, 922
  • ZMR 2018, 693
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 23.04.2015 - 6 U 20/14

    Zahl der Räume muss mit Baugenehmigung übereinstimmen!

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2018 - 7 U 40/18
    Mit rechtskräftigem Urteil des OLG Schleswig vom 23.04.2015 (Az. 6 U 20/14, Bl. 181 bis 192 d. A.) sind die Streithelfer deshalb zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt worden.

    Schließlich sind die Streithelfer aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Schleswig vom 23.04.2015 (6 U 20/14) im Ergebnis verpflichtet, dem Beklagten sämtlichen künftigen Schaden von der Hand zu halten, der durch die berechtigte Rückabwicklung des Kaufvertrages entstanden ist.

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