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   OLG Schleswig, 31.10.1983 - 6 RE-Miet 1/83   

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https://dejure.org/1983,2687
OLG Schleswig, 31.10.1983 - 6 RE-Miet 1/83 (https://dejure.org/1983,2687)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.10.1983 - 6 RE-Miet 1/83 (https://dejure.org/1983,2687)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Oktober 1983 - 6 RE-Miet 1/83 (https://dejure.org/1983,2687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mieterhöhung; Verlangen des Vermieters; Benennung von Vergleichswohnungen; Wirksamkeit des Verlangens; Inhaber der Vergleichswohnung ; Weigerung der Wohnungsbesichtigung; Auskunfterteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    2. WKSchG Art. 3 § 2; MHG § 2 Abs. 1, Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 245
  • MDR 1984, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.1983 - 6 REMiet 1/83
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 53, 352 ff. 357 = NJW 1980, 1617) hat deshalb zum Ausdruck gebracht, daß die Begründung des Erhöhungsverlangens durch Hinweis auf Vergleichsobjekte die Ausnahme bleiben solle.
  • BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 1/82

    Benennung von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsschreiben

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.1983 - 6 REMiet 1/83
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seinem Rechtsentscheid vom 20.9.1982 (NJW 1982, 2867 ff.) ausgeführt, daß der Mieter anhand der Hinweise des Vermieters die Berechtigung einer Mietzinserhöhung überprüfen und sich seine Meinung dazu bilden könne.
  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 236/18

    Bezugnahme zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf entsprechende

    Hierauf abstellend wird - wie auch vom Berufungsgericht - die Auffassung vertreten, dass die Benennung von Wohnungen aus dem preisgebundenen Wohnungsmarkt generell nicht zur Begründung eines Erhöhungsverlangens nach § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB geeignet sei, weil eine Erhöhung gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich sei, an deren Bildung preisgebundene Wohnungen gemäß § 558 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht teilnähmen (vgl. OLG Schleswig, NJW 1984, 245 [zu § 2 Abs. 2 MHG]; AG Frankfurt (Oder), WuM 2012, 320, 321; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 14. Aufl., § 558a BGB Rn. 127; vgl. auch Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb.
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