Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32459
OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13 (https://dejure.org/2013,32459)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.10.2013 - 15 WF 358/13 (https://dejure.org/2013,32459)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 (https://dejure.org/2013,32459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 91a Abs 2 ZPO, § 99 Abs 2 ZPO, § 269 Abs 5 ZPO, § 567 ZPO, §§ 567 ff ZPO
    Kostenentscheidung: Ermessensfehler bei isolierter Kostenentscheidung in Ehe- und Familienstreitsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren vor den Familiengerichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 567 ZPO; 243 FamFG
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren vor den Familiengerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostentragung des Unterhaltsbegehrenden im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostentragung des Unterhaltsbegehrenden im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 963
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 30.08.2012 - 4 WF 102/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines familiengerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
    Vielmehr ist die Rechtslage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung summarisch zu würdigen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2013, 1059 Tz. 3).
  • OLG Celle, 18.08.2011 - 10 UF 179/11

    Auslegung des Begriffs der Billigkeit i.S.v. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG; Grundsätze

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
    Im Gegensatz zu den Kostenregelungen der §§ 91 ff. ZPO eröffnet § 243 FamFG einen Ermessensspielraum (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829 Tz. 18; OLG Celle, FamRB 2012, 281 Tz. 11; FamRZ 2012, 1324; wohl auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2012 - 3 WF 35/12 Tz. 7 zitiert nach juris).
  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
    In diesen Fällen ist die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - XII ZB 2/11 - FamRZ 2011, 1933 Tz. 13 ff.).
  • OLG Schleswig, 04.08.2011 - 15 UF 113/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
    Im Hinblick auf diese höchstrichterliche Entscheidung hat der Senat bereits damals dahin beraten, seine Rechtsprechung aufzugeben, die in diesen Fällen die Beschwerde nach § 58 FamFG als das statthafte Rechtsmittel angesehen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 04. August 2011 - 15 UF 113/11 - Tz. 30 zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
    Im Gegensatz zu den Kostenregelungen der §§ 91 ff. ZPO eröffnet § 243 FamFG einen Ermessensspielraum (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829 Tz. 18; OLG Celle, FamRB 2012, 281 Tz. 11; FamRZ 2012, 1324; wohl auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2012 - 3 WF 35/12 Tz. 7 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 3 WF 35/12

    Unterhaltssache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
    Im Gegensatz zu den Kostenregelungen der §§ 91 ff. ZPO eröffnet § 243 FamFG einen Ermessensspielraum (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829 Tz. 18; OLG Celle, FamRB 2012, 281 Tz. 11; FamRZ 2012, 1324; wohl auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2012 - 3 WF 35/12 Tz. 7 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.01.2016 - 2 WF 199/15

    Veranlassung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt; Jugendamtsurkunde;

    Isolierte Kostenentscheidungen in Familienstreitsachen, die nach streitloser Hauptsacheregelung erfolgen, sind mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - XII ZB 2/11 - FamRZ 2011, 1933; Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - II-2 WF 70/12 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. März 2012 - 18 WF 97/11 - FamRZ 2012, 1967).

    Wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, sind diese Gesichtspunkte nicht als abschließend zu verstehen, vielmehr können auch andere Umstände und Rechtsgedanken, wie etwa der des § 97 ZPO, die Ermessensausübung (mit)bestimmen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 - zitiert nach juris).

    Die Überprüfungsmöglichkeit beschränkt sich darauf, ob das Familiengericht von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - II-2 WF 70/12 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 - zitiert nach juris).

    Diese Rechtsprechung ist auch im Anwendungsbereich des § 243 FamFG maßgeblich, der die Ausübung billigen Ermessens zum tragenden Grundsatz der Kostenentscheidung in Unterhaltssachen erhoben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - II-2 WF 70/12 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 - zitiert nach juris).

  • OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Folglich hat das Familiengericht ein Nicht-/Abhilfeverfahren durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 und OLG Schleswig FamRZ 2014, 963).

    Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ; OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf. 2016 § 243 FamFG Rn. 6, 8; demgegenüber anderer - wohl unzutreffender - Ansicht: OLG Köln FamRZ 2013, 1059 ); hiervon betroffen ist auch § 91a ZPO ).

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2022 - 3 WF 18/22

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterhaltsverfahrens durch Vergleich

    Der Senat braucht nicht darüber zu befinden, ob derartige Ermessensentscheidungen durch das Beschwerdegericht nur eingeschränkt überprüfbar sind und das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung nur dahin überprüfen kann, ob das Amtsgericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 5.11.2012 - II-2 WF 179/12 FamRZ 2013, 1060; OLG Schleswig Beschl. v. 31.10.2013 - 15 WF 358/13, BeckRS 2013, 21784, m.w.N Kemper/Schreiber, Familienverfahrensrecht, 3. Aufl. 2015, FamFG § 243, Rz 34); oder - so die Gegenmeinung - ob das Beschwerdegericht als "vollwertige" Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensentscheidung zur Grundlage der Beschwerde machen kann, auch wenn Ermessensfehler nicht vorliegen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2011 - 2 WF 320/10 - FamRZ 2011, 1244; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - II-13 WF 148/21 -, zit. nach juris Rz. 19; Johannsen/Henrich/Althammer/Maier, 7. Aufl. 2020, FamFG § 243 Rn. 12; Senat zu der Überprüfung der Ermessensentscheidung nach § 81 FamFG Beschluss vom 13.11.2020, II-3 WF 50/20, FamRZ 2021, 876 = FGPrax 2021, 96 = FuR 2021, 217).
  • LG Karlsruhe, 30.10.2020 - 16 O 11/19

    Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einer

    Ein tatsächliches Obsiegen und Unterliegen kann in Ermangelung einer Sachentscheidung nicht Maßstab für die Kostenentscheidung sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.10.2013 - 15 WF 358/13 -, juris, in FamRZ 2014, 963).
  • LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17

    Baulandsache: Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Kammer für

    Ein tatsächliches Obsiegen und Unterliegen kann in Ermangelung einer Sachentscheidung nicht Maßstab für die Kostenentscheidung sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.10.2013 - 15 WF 358/13 -, juris, in FamRZ 2014, 963).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht