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   OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16   

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OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16 (https://dejure.org/2018,51014)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.03.2018 - 7 U 62/16 (https://dejure.org/2018,51014)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. März 2018 - 7 U 62/16 (https://dejure.org/2018,51014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 192 Abs 1 VVG, § 1 MB/KK 2009, § 4 Abs 1 MB/KK 2009, § 2 KHEntgG, § 17 Abs 1 S 1 KHEntgG
    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärer Krankenhausbehandlung: Berechnung erstattungsfähiger wahlärztlicher Leistungen für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    MB/KK 2009 § 4 Abs. 1; VVG § 192 Abs. 1
    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für stationäre Behandlungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Eine Wahlleistungsvereinbarung, die entgegen § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 KHEntG ohne hinreichende vorherige Unterrichtung des Patienten abgeschlossen worden ist, ist unwirksam (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97, juris; BGH, Urteil vom 27.11.2003 - III ZR 37/03, juris: zum Zeitpunkt dieser BGH-Rechtsprechung war das Erfordernis der Schriftlichkeit noch nicht gesetzlich festgeschrieben, daher hielt es der BGH nur für "zweckmäßig", die Unterrichtung schriftlich vorzunehmen; vgl. Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, Kommentar, 3. Auflage, § 17 KHEntG Rn 26 und 31).

    Der Patient soll durch die vor Abschluss der Vereinbarung erfolgte Information vor übereilten Entscheidungen und den durch die Wahlleistungsvereinbarung regelmäßig nicht vorhersehbaren Kostenrisiken geschützt werden (vgl. Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, Kommentar, 3. Auflage, § 17 KHEntG Rn 21; BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97, juris).

    Der Patient schließt den Wahlleistungsvertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des Chefarztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07; BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.1995 - 8 U 33/94, jeweils zitiert nach juris).

    Die Klägerin wollte sich durch die Wahlleistungsvereinbarung die persönliche Zuwendung und Behandlung eines besonders qualifizierten und erfahrenen Krankenhausarztes hinzukaufen (BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97, juris).

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Der Patient schließt den Wahlleistungsvertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des Chefarztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07; BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.1995 - 8 U 33/94, jeweils zitiert nach juris).

    Demzufolge muss der Wahlarzt die seine Disziplin prägende Kernleistung persönlich und eigenhändig erbringen (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07, juris).

    Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es erforderlich, dass der gewählte Arzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt, d.h., er muss sich zu Beginn, während und zum Abschluss der Behandlung mit dem Patienten befassen; Hauptleistungen hat er stets persönlich zu erbringen (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07; OLG Oldenburg, Urteil vom 14.12.2011 - 5 U 183/11; OLG Köln, Urteil vom 25.08.20085 - 5 U 243/07, jeweils zitiert nach juris; Bach/Moser/Göbel, Private Krankenversicherung, 5. A. 2015, nach § 1 MB/KK Rn. 283 m.w.N.).

  • OLG Celle, 15.06.2015 - 1 U 98/14

    Wahlarztbehandlung in Psychiatrie - welche Leistungen der Chefarzt delegieren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Ihre Ausführungen zur Rechtsprechung des OLG Celle (Urteil vom 15.06.2015, - 1 U 98/14, juris) sollten lediglich dazu dienen, eine exemplarische Rechnung anzuführen, die sie für sachgerecht hielten.

    Zwar hat das OLG Celle (Urteil vom 15.06.2015, - 1 U 98/14, juris) die gesonderte Abrechenbarkeit nichtärztlicher Leistungen als wahlärztliche Leistungen bejaht.

  • OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 243/07

    Arztrecht - keine Vergütung des Wahlarztes für angeordnete Behandlungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Wahlarztvertrag ist es erforderlich, dass der gewählte Arzt durch sein eigenes Tätigwerden der wahlärztlichen Behandlung sein persönliches Gepräge gibt, d.h., er muss sich zu Beginn, während und zum Abschluss der Behandlung mit dem Patienten befassen; Hauptleistungen hat er stets persönlich zu erbringen (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07; OLG Oldenburg, Urteil vom 14.12.2011 - 5 U 183/11; OLG Köln, Urteil vom 25.08.20085 - 5 U 243/07, jeweils zitiert nach juris; Bach/Moser/Göbel, Private Krankenversicherung, 5. A. 2015, nach § 1 MB/KK Rn. 283 m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn bei der Behandlungsmaßnahme nicht einmal ein Arzt anwesend ist (OLG Köln Urteil vom 25.08.2008 - 5 U 243/07, juris; OLG Oldenburg, a.a.O).

  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Eine Wahlleistungsvereinbarung, die entgegen § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 KHEntG ohne hinreichende vorherige Unterrichtung des Patienten abgeschlossen worden ist, ist unwirksam (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97, juris; BGH, Urteil vom 27.11.2003 - III ZR 37/03, juris: zum Zeitpunkt dieser BGH-Rechtsprechung war das Erfordernis der Schriftlichkeit noch nicht gesetzlich festgeschrieben, daher hielt es der BGH nur für "zweckmäßig", die Unterrichtung schriftlich vorzunehmen; vgl. Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, Kommentar, 3. Auflage, § 17 KHEntG Rn 26 und 31).

    Die nach der Rechtsprechung des BGH verlangte kurze Charakterisierung des Inhalts wahlärztlicher Leistungen, wobei zum Ausdruck kommt, dass hierdurch ohne Rücksicht auf Art und Schwere der Erkrankung die persönliche Behandlung durch die liquidationsberechtigten Ärzte sichergestellt werden soll, verbunden mit dem Hinweis, dass der Patient auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung die medizinisch notwendige Versorgung durch hinreichend qualifizierte Ärzte erhält, ist in der Wahlleistungsvereinbarung vom 17.10.2012 nicht enthalten (vgl. zu den erforderlichen Kriterien einer hinreichenden Information: BGH, Urteil vom 27.11.2003 - III ZR 37/03, juris; BGH, Urteil vom 04.11.2004 - III ZR 201/04, juris).

  • BGH, 16.10.2014 - III ZR 85/14

    Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Etwas anderes kann auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des BGH vom 16.10.2004 (III ZR 85/14, juris) entnommen werden, da es in dieser Entscheidung nur darum ging, dass die auf konkrete Personen einer ärztlichen Wahlleistungsvereinbarung abstellende Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntG nicht durch die Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 2 KHEntG erweitert werden sollte.
  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Demgemäß liegt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung dann vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2013 - IV ZR 307/12, juris).
  • VG Stuttgart, 07.07.2008 - 12 K 4319/07

    Beihilfe; Leistungserbringung durch nichtärztliches Personal

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Das bloße Anordnen einer Leistung entspricht ebenfalls nicht den Anforderungen (vgl. Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 3. Auflage 2006, § 4 GOÄ RdNr. 39; VG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2008, 12 K 4319/07, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06

    Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Somit besteht auch kein Erstattungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus dem Krankheitskostenversicherungsvertrag (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2002 - III ZR 58/02, juris; OLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.04.2011 - 4 O 11065/06, juris).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
    Grundsätzlich ist es dem Tatrichter im Rahmen der freien Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (BGH, Urteil vom 06.10.1981 - X ZR 57/80, juris; BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14, juris).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 201/04

    Ziffer

  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

  • OLG Oldenburg, 14.12.2011 - 5 U 183/11

    Anforderungen an die Erbringung von Leistungen aus einem Wahlarztvertrag durch

  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 8 U 33/94

    Behandlungsvertrag; Chefarzt; Stationäre Behandlung; Patient; Hinweispflicht;

  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

  • AG Neuss, 05.04.2023 - 85 C 368/22

    Wahlleistungen des Chefarztes sind nur abrechenbar, wenn er die medizinischen

    Hierbei kann es genügen, wenn der Wahlarzt in der Fachrichtung Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik wöchentlich 50 -minütige Einzeltherapiesitzungen selbst durchführt, die die Gesamtbehandlung des Patienten mitprägen, im Rahmen der Visite beinahe täglich Kontakt zum Patienten hat und daneben die Behandlung in Form unterschiedlicher Therapien koordiniert und steuert ( OLG Stuttgart Urteil vom 1.3.2018, 7 U 62/16), Danach reicht es im zu entscheidenden Fall nicht aus, dass der Wahlarzt V. die Station täglich besucht und jeden einzelnen Patienten mit dem gesamten Ärzte- und Psychologenteam besprochen hat sowie das therapeutische Konzept individuell für jeden einzelnen Patienten persönlich entworfen und dauerhaft und engmaschig überwacht hat.
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