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   OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14   

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https://dejure.org/2014,8269
OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14 (https://dejure.org/2014,8269)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.04.2014 - 4 Ws 79/14 (https://dejure.org/2014,8269)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. April 2014 - 4 Ws 79/14 (https://dejure.org/2014,8269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Unrichtigkeiten in den Urteilsgründen; Zulässigkeit der Berichtigung von Urteilsgründen; Merkmal der Offenkundigkeit des Fassungsversehens; Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Feststellung einer Tätigkeit der Verlobten im ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 267 StPO, § 319 ZPO
    Strafurteil: Anspruch auf Berichtigung der schriftlichen Urteilsgründe bei Beanstandung angeblich nicht entscheidungserheblicher Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Unrichtigkeiten in den Urteilsgründen - hier bezogen auf die Feststellung zu den persönlichen Verhältnissen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichtigung vorgeblich nicht entscheidungserheblicher Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichtigung der Urteilsgründe - und die erfolgte Beweisaufnahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Sie wird in entsprechender Anwendung des § 319 ZPO lediglich insoweit als zulässig angesehen, als es sich um eine offensichtliche, versehentliche Unrichtigkeit des Urteils (BGHSt 12, 374, 376 f.) und damit um ein Versehen handelt, das sich zwanglos aus klar zu Tage tretenden Umständen ergibt (BGH NJW 1991, 1900 f.; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 267 Rn. 39 m.w.N. zur Rspr.).

    Ein offenkundiges und damit berichtigungsfähiges Fassungsversehen wird aber auch dann angenommen, wenn die Divergenz zwischen erkennbar Gewolltem und mündlich oder schriftlich Formuliertem für die Verfahrensbeteiligten aus anderen Verfahrensvorgängen - beispielsweise der mündlichen Urteilsbegründung - unzweifelhaft auf der Hand liegt (BGH, MDR 1991, 362 ff. m.w.N. zur Rspr.).

  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09

    Verkannte Bindungswirkung eines früheren Urteils (übernommene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Im Übrigen entfaltet das - zumindest hinsichtlich des Bf. - rechtskräftige Urteil keine Rechtskraft und damit auch keine Bindungswirkung in Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen (BGH NStZ 2010, 529; Meyer-Goßner, aaO., Einl. Rn. 170 m.w.N. zur Rspr.).
  • OLG Oldenburg, 27.02.1990 - 1 Ws 35/90

    Personenidentität, richterlich, Unrichtigkeit, offensichtliche, Unrichtigkeit,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind Berichtigungen in den Urteilsgründen ab dem Zeitpunkt, in dem das schriftliche Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben wird, unzulässig, wenn dadurch auch nur der Verdacht einer nachträglichen sachlichen Änderung und somit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2St RR 91/98 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Februar 1990 - 1 Ws 35/90 -, juris).
  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind Berichtigungen in den Urteilsgründen ab dem Zeitpunkt, in dem das schriftliche Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben wird, unzulässig, wenn dadurch auch nur der Verdacht einer nachträglichen sachlichen Änderung und somit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2St RR 91/98 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Februar 1990 - 1 Ws 35/90 -, juris).
  • BayObLG, 19.06.1998 - 2St RR 91/98

    Sachliche Änderung eines Urteils im Wege der Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind Berichtigungen in den Urteilsgründen ab dem Zeitpunkt, in dem das schriftliche Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben wird, unzulässig, wenn dadurch auch nur der Verdacht einer nachträglichen sachlichen Änderung und somit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2St RR 91/98 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Februar 1990 - 1 Ws 35/90 -, juris).
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52

    Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Die nachträgliche sachliche Berichtigung von Tatsachen, die der Tatrichter in den Urteilsgründen als erwiesen feststellt, wird grundsätzlich für unzulässig erachtet (BGHSt 2, 248 ff.).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Sie wird in entsprechender Anwendung des § 319 ZPO lediglich insoweit als zulässig angesehen, als es sich um eine offensichtliche, versehentliche Unrichtigkeit des Urteils (BGHSt 12, 374, 376 f.) und damit um ein Versehen handelt, das sich zwanglos aus klar zu Tage tretenden Umständen ergibt (BGH NJW 1991, 1900 f.; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 267 Rn. 39 m.w.N. zur Rspr.).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Ob sich das erkennende Gericht von einem - vordergründig nur wenig relevant erscheinenden - Umstand bei der Beweiswürdigung oder bei der Strafzumessung auch nur geringfügig hat leiten lassen, liegt außerhalb der Beurteilungsmöglichkeiten eines Rechtsmittelgerichts, da die Ausführungen zur Strafzumessung gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO nur die bestimmenden - nicht etwa sämtliche (BGH, Urteil vom 07. November 2007 - 1 StR 164/07 -, juris) - Zumessungsgründe erkennen lassen müssen.
  • BGH, 12.06.1997 - 4 StR 237/97

    Anforderung an die Strafzumessung, insbesondere hinsichtlich der Kenntnis vom

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
    Eine Offenkundigkeit kann nicht vorliegen, wenn sich das behauptete Versehen nur im Wege einer inhaltlichen Rekonstruktion der Beweisaufnahme - für die schon das zur Überprüfung eines Urteils vorgesehene Revisionsverfahren keinen Raum bietet (BGH NStZ-RR 1998, 17) - feststellen ließe.
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