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   OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08   

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https://dejure.org/2009,6885
OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08 (https://dejure.org/2009,6885)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2009 - 3 U 248/08 (https://dejure.org/2009,6885)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 3 U 248/08 (https://dejure.org/2009,6885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Fixkostenspediteurs eines multimodalen Transports bei einem Ladungsschaden während des Containertransports mit einem Binnenschiff: Anwendbarkeit des CMNI; qualifiziertes Verschulden des Schiffsführers bei nicht ordnungsgemäßer Beladung des Schiffs; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des CMNI auf vor der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim ungarischen Außenministerium eingetretene Schadensfälle; Haftung des Schiffsführers bei im Rahmen eines multimodalen Transports eingetretene Schäden am Transportgut

  • unalex.eu

    Art. 4 Abs. 4 EVÜ
    Güterbeförderungsverträge - Objektive Anknüpfung

  • tis-gdv.de

    CMNI

  • rabüro.de

    Haftung des Schiffsführers bei nicht ordnungsgemäßer Beladung des Schiffs

  • Judicialis

    HGB § 435; ; BinSchG § 4 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 435; BinSchG § 4; CMNI
    Anwendbarkeit des CMNI auf vor der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim ungarischen Außenministerium eingetretene Schadensfälle; Haftung des Schiffsführers bei im Rahmen eines multimodalen Transports eingetretene Schäden am Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08
    Eine Leichtfertigkeit im Sinne des § 435 HGB liegt bei besonders schweren Pflichtverstößen vor, bei denen sich der Frachtführer oder die Personen, für die er nach § 428 HGB haftet, in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzen (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2004, 399).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2004, 399).

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08
    Eine Leichtfertigkeit im Sinne des § 435 HGB liegt bei besonders schweren Pflichtverstößen vor, bei denen sich der Frachtführer oder die Personen, für die er nach § 428 HGB haftet, in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzen (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2004, 399).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH TranspR 2007, 423; BGH TranspR 2004, 399).

  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08
    Nachdem die ursprüngliche Rechtsinhaberschaft der Streithelferin der Klägerin zwischen den Parteien unstreitig ist, hätte die Beklagte Umstände vortragen und ggf. beweisen müssen, aus denen sich ein Forderungsübergang auf einen Dritten vor dem 10.07.2007 ergeben würde (vgl. Knerr in jurisPK zum BGB, 4. Auflage, 2008, § 398, Rn. 56, wonach ein Schuldner, der sich darauf beruft, dass der ursprüngliche Gläubiger nicht mehr aktivlegitimiert sei, da er die Forderung wirksam abgetreten habe, für diese angebliche Abtretung die Darlegungs- und Beweislast trägt; vgl. außerdem BGH NJW 1983, 2018, wonach ein Gegner, der die Wirksamkeit einer Abtretung bestreitet, die Tatsachen darlegen und beweisen muss, aus denen sich die rechtshindernde Einwendung ergibt).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08
    Hierbei muss die aus der Sicht des Handelnden gegebene Wahrscheinlichkeit nicht 50% überschreiten (BGH, TranspR 2004, 309).
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08
    Der Zeitpunkt, ab dem der Inhalt eines völkerrechtlichen Vertrages als innerstaatliches deutsches Recht gilt, liegt immer nach der deutschen Ratifikation und jedenfalls nicht vor Eintritt der völkerrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages für die Bundesrepublik Deutschland (BVerfGE 1, 396, 411).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2001 - 2 U 77/01

    Schadensersatz; Haftungsbeschränkung; Leichtfertig; Leichtfertigkeit; Wegfall;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08
    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintrittes naheliegend ist (OLG Oldenburg, TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161, zum Meinungsstand insgesamt Koller, aaO., § 435, Rn. 16 und dort Fußnote 112).
  • OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/01

    Frachtrecht - qualifiziertes Verschulden - Wertersatz - Marktpreis - Abzug der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08
    Auf Grund der Haftung der Beklagten nach § 435 HGB entfallen die Haftungsbeschränkungen des § 429 HGB, sodass die Schadenshöhe gemäß §§ 249 ff BGB zu bestimmen ist (vgl. OLG Stuttgart, TranspR 2002, 23).
  • OLG München, 27.07.2001 - 23 U 3096/01

    Anspruch auf Schadensersatz eines Transportversicherers gegen ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 3 U 248/08
    Ausreichend ist vielmehr, dass das Risiko des Schadenseintrittes naheliegend ist (OLG Oldenburg, TranspR 2001, 367) bzw. dass eine geringe, andererseits aber auch nicht völlig belanglose, sondern statistisch relevante Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist (OLG München TranspR 2002, 161, zum Meinungsstand insgesamt Koller, aaO., § 435, Rn. 16 und dort Fußnote 112).
  • OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10

    Binnenschifffahrtstransportvertrag: Transportschaden an Chemikalienfässern wegen

    Zur näheren Begründung wird auf das noch nicht rechtskräftige Senatsurteil vom 01.07.2009 - 3 U 248/08, veröffentlicht in TranspR 2009, 309 - Bezug genommen, welches das nämliche Schadensereignis vom 25.03.2007 zum Gegenstand hat.

    Diesem Rechtsstandpunkt tritt der Senat aus den Gründen ebenfalls bei, die bereits in dem schon zitierten Urteil vom 01.07.2009 - 3 U 248/08 - näher dargelegt wurden.

    Es kommt hinzu, dass so eher zu erwarten ist, dass der BGH über die gegen das Senatsurteil vom 01.07.2009 i.S. 3 U 248/08 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde noch vor einer Entscheidung des Land- bzw. Oberlandesgerichts über den vorliegenden Rechtsstreit befindet.

  • OLG Nürnberg, 30.03.2017 - 9 U 243/14

    Ausschluss der Haftungsbeschränkung beim Schiffseigner bei leichtfertigem

    Nach der Rechtsprechung ist dies zu bejahen, wenn grundlegende, auf der Hand liegende Sorgfaltspflichten verletzt werden (so bereits BGHZ 74, 162), wenn nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden oder wenn der Handelnde bzw. Verantwortliche sich über Bedenken in Anbetracht von Gefahren hinwegsetzt, die sich jedem aufdrängen müssen (vgl. hierzu OLG Stuttgart VersR 2011, 1074; TranspR 2009, 309 OLG Düsseldorf TranspR 2005, 468).
  • OLG Celle, 13.10.2010 - 3 U 159/10

    Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Tilgung eines Darlehens durch eine

    Überdies besteht im Regelfall keine Pflicht der Bank, einen Kunden über das Risiko einer möglichen Unterdeckung der Lebensversicherung aufzuklären (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2009 - 3 U 248/08 und vom 14. Mai 2009 - 3 U 42/09; ebenso OLG Koblenz, WM 2007, 497 ff).
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