Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,66035
OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15 (https://dejure.org/2016,66035)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.08.2016 - 10 U 136/15 (https://dejure.org/2016,66035)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. August 2016 - 10 U 136/15 (https://dejure.org/2016,66035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,66035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertragsangebot und Annahme per E-Mail - Vertragsschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebot per E-Mail angenommen: Sog. Disclaimer hilft nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Angebot per E-Mail angenommen: Sog. "Disclaimer" hilft nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Mindestsätze für Paketanbieter! (IBR 2017, 625)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot per E-Mail angenommen: Sog. "Disclaimer" hilft nicht! (IBR 2017, 603)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15
    Eine Zusammenrechnung hat grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander von Klage und Widerklage eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht, beide also nicht das wirtschaftlich identische Interesse betreffen (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 m.w.N. zu § 19 Abs. 1 GKG a.F.).

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zieht (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 m.w.N.; Beschluss vom 6. Juni - - I ZR 190/11 zu Haupt- und Hilfsantrag).

  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 177/96

    Honorar für die Umwandlung eines Mietobjekts in Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15
    Nicht anwendbar ist die HOAI auf Anbieter, die neben oder zusammen mit anderen Leistungen, beispielsweise Bauleistungen, auch Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 177/96, BauR 1998, 193 m.w.N.).

    Auch bei Projektentwicklungsarbeiten ist die HOAI nicht anzuwenden (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 177/96, BauR 1998, 193, ebenso wenig bei Generalunternehmer- oder Generalübernehmerverträgen, da mit solchen Verträgen erheblich vom Leistungsbild eines Architektenvertrages abgewichen wird. Geschuldet wird nicht der den Architektenvertrag prägenden Werkerfolg, vielmehr stehen die (weitergehenden) Leistungen im Vordergrund und bestimmen den Gesamtcharakter.

  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11

    Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15
    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zieht (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 m.w.N.; Beschluss vom 6. Juni - - I ZR 190/11 zu Haupt- und Hilfsantrag).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15
    Dies gilt insbesondere für Bauträger und andere Anbieter kompletter Bauleistungen, die die dazu erforderlichen Ingenieur- und Architektenleistungen einschließen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1997 - VII ZR 290/95, BGHZ 136, 1 = BauR 1997, 677).
  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10

    Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15
    Ausnahmsweise darf sie aber mit der die Fälligkeit begründenden Handlung des Gläubigers verbunden werden (BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 - XI ZR 27/10 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht