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   OLG Stuttgart, 01.09.1980 - 3 Ss 440/80   

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https://dejure.org/1980,1466
OLG Stuttgart, 01.09.1980 - 3 Ss 440/80 (https://dejure.org/1980,1466)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.09.1980 - 3 Ss 440/80 (https://dejure.org/1980,1466)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. September 1980 - 3 Ss 440/80 (https://dejure.org/1980,1466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    »Sitzredakteur« und Redaktionskollektiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BaWü-LPresseG § 20 Abs. 2 Nr. 1; StGB §§ 185, 193

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 163
  • NStZ 1981, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Von seiner strafrechtlichen Mitverantwortung wäre er nur befreit, wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hätte, um den gebotenen Beschluß zu erwirken (ähnlich, wenngleich für den Bereich der Handlungsverantwortlichkeit: BGHSt 9, 203, 215f; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1981, 27f; Schmidt-Salzer, Produkthaftung, Bd. I: Strafrecht, 2. Aufl. Rdn. 1.278; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 223).
  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

    Folglich billigte er das Ergebnis der Mehrheitsentscheidung und wollte dies mit herbeiführen (ähnlich: OLG Stuttgart, NStZ 1981, 27; OLG Düsseldorf NJW 1980, 71; LG Göttingen NJW 1979, 1558; BGHSt 9, 203; Käpplinger, Zur aktienrechtlichen Zulässigkeit von Abfindungszahlungen, NZG 2003, 573 (574); Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 25 Rn. 8; Ulmer, Aufsichtsratsmandat und Interessenskollision, NJW 1980, 1603 (1605); a. A. LG Berlin ZIP 2004, 73 (allerdings zu einem teilweise anderem tatsächlichen Geschehen); Franke, Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Redakteurskollektiven, JZ 1982, 579 (582)).
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten

    Nach in der Literatur vertretenen Auffassungen kann die persönliche Betroffenheit danach beispielweise bei einer Äußerung über "die Polizei" (Soehring/Hoene PresseR/Soehring § 13 Rn. 13.36) zu verneinen sein, bei einer Äußerung über "die GSG 9" (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Urteil vom 01.09.1980 - 3 Ss 440/80, NStZ 1981, 27, 27) hingegen zu bejahen.
  • BGH, 27.03.1981 - 3 StR 76/81

    Maßgeblichkeit der Benennung im Impressum für die strafrechtliche Zurechenbarkeit

    Dies ist aber schon bei demjenigen der Fall, der sich bereiterklärt hat, im Impressum als Verantwortlicher genannt zu sein, wenn er als formal presserechtlich Verantwortlicher in Kenntnis dessen, daß ein auf die Bundeswehr verfassungsfeindlich einwirkender und beleidigender Schrifteninhalt zu erwarten ist, mit Billigung dieses strafbaren Inhalts an der Tat mitgewirkt [BGH, Beschluß vom 7. Februar 1979 - 3 StR 411/78 (S); vgl. auch OLG Stuttgart MDR 1981, 163].
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