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   OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,72529
OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16 (https://dejure.org/2016,72529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.09.2016 - 2 W 45/16 (https://dejure.org/2016,72529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. September 2016 - 2 W 45/16 (https://dejure.org/2016,72529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zwangsvollstreckung: Ordnungsmittel aufgrund von Verstößen gegen ein Unterlassungsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Umfang einer Unterlassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Ulm, 22.06.2016 - 11 O 8/16

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen fortgesetzen Verstoßes gegen eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16
    Die sofortige Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 22. Juni 2016 (Az.: 11 O 8/16) wird.

    Das Landgericht hat dem auf die Beschlussverfügung des Landgerichts Ulm vom 04. April 2016 (Az.: 11 O 8/16) gestützten Ordnungsmittelantrag der Vollstreckungsgläubigerin stattgegeben und gegen den Vollstreckungsschuldner ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, festgesetzt.

  • OLG Stuttgart, 08.10.2015 - 2 U 40/15

    Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung: Grenzen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16
    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; und vom 10. März 2016 - 2 W 49/15).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 40/15

    Verstoß gegen das titulierte Gebot der Unterlassung von Aussagen im Internet:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16
    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; und vom 10. März 2016 - 2 W 49/15).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15

    Modedesign Studium - Vollstreckung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16
    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; und vom 10. März 2016 - 2 W 49/15).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16
    Sie umfasst vielmehr auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (BGHZ 120, 73, 76 f.; BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, CR 2015, 254, 255, bei juris Rz. 16).
  • KG, 29.11.2011 - 5 W 258/11

    Ordnungsmittelverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen ein tituliertes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16
    Bezogen auf Verstöße durch leistungsbezogene Aussagen im Internet bedeutet dies, dass der Unterlassungsschuldner verpflichtet ist, organisatorische Maßnahmen innerhalb des eigenen Unternehmens und im Verhältnis zu Dritten zu ergreifen, um die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung zu gewährleisten (vgl. KG, Beschluss vom 29. November 2011 - 5 W 258/11, MMR 2012, 106, bei juris Rz. 11 f.).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 W 45/16
    Sie umfasst vielmehr auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (BGHZ 120, 73, 76 f.; BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, CR 2015, 254, 255, bei juris Rz. 16).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 W 78/16

    Zwangsvollstreckung: Ordnungsmittel aufgrund von Verstößen gegen ein

    Damit korrespondiert, dass im Internet jeder Abruf eines Inhaltes und jede Zusendung der Daten eine neue Datenübermittlung erfordert (vgl. zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 2 U 40/15, m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 2 W 40/15; vom 10. März 2016 - 2 W 49/15 und vom 01. September 2016 - 2 W 45/16).
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