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   OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 10 U (Baul.) 80/96   

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https://dejure.org/1998,40752
OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 10 U (Baul.) 80/96 (https://dejure.org/1998,40752)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.12.1998 - 10 U (Baul.) 80/96 (https://dejure.org/1998,40752)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 10 U (Baul.) 80/96 (https://dejure.org/1998,40752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Enteignungsentschädigung für Jagdgenossenschaften im Zusammenhang mit einer Enteignung auf Grund des Baus einer Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 216/90

    Enteignungsentschädigung bei Eingriff in verpachtetes Jagdausübungsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 10 U (Baul) 80/96
    Der BGH hat es in seiner Entscheidung vom 12.3.1992 (BGHZ 117, 309, 312 = RBL 1992, 186 = Argrarrecht 1993, 20 = NJW 1992, 2078 [BGH 12.03.1992 - III ZR 216/90] ) für rechtsbedenkenfrei erklärt, auf die Ertragseinbuße in Gestalt der Jagdwertminderung abzustellen, "die sich daraus ergibt, daß Grundbesitz als Teil einer (verpachteten) Genossenschaftsjagd unter dem Gesichtspunkt der jagdlichen Nutzbarkeit regelmäßig einen geringeren Ertrag abwirft denn als (verpachtete) Eigenjagd.

    Thies setzt den sogenannten Ewigkeitsschaden wie auch der BGH in seiner zurückverweisenen Entscheidung durch Verweisung auf seine Entscheidung in BGHZ 117, 309 mit dem Kapitalisierungsfaktor 25 an, von dem auch alle Beteiligten ausgehen, und will nur die Zeit gleichbleibender Pachtzinszahlung aus Altpachtverträgen durch Verminderung dieses Faktors berücksichtigen.

  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 10 U (Baul) 80/96
    Auf diese Entscheidung vom 12.10.1970 hat der BGH in seinem Urteil vom 14.06.1982 (BGHZ 84, 261, 266) selbst Bezug genommen und es im entschiedenen Fall dahingestellt bleiben lassen, ob der den Eigentümern bezahlte Betrag auch die entgangenen Erträgnisse einer Jagdnutzung auf den Trassenflächen abgegolten habe, da eine solche Entschädigung im gegebenen Falle nicht im Streit stünde.
  • BGH, 23.09.1957 - III ZR 224/56

    Berechnung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 10 U (Baul) 80/96
    Die Jagdgenossenschaften konnten im gerichtlichen Verfahren eine höhere Entschädigung beantragen als sie ihnen im Entschädigungsbescheid zugesprochen wurde, obwohl nicht sie diesen Bescheid angegriffen haben, sondern die Beteiligte Ziff. 1. Wie der BGH (BGHZ 25, 225, 227) entschieden hat, verliert der Entschädigungsfeststellungsbeschluß mit rechtzeitiger Klagerhebung im ganzen Umfang seine Bedeutung (und erwächst nicht einmal durch eine beschränkte Anfechtung teilweise in Rechtskraft).
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