Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11649
OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98 (https://dejure.org/1999,11649)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.02.1999 - 14 U 4/98 (https://dejure.org/1999,11649)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 14 U 4/98 (https://dejure.org/1999,11649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Untersuchungspflichten des Arztes bei Angaben der Schwangeren zu einem vorzeitigen Blasensprung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten des eine schwangere Patientin betreuenden Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Werden - wie hier - medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunde nicht erhoben, kann nach der Rechtsprechung des BGH im Wege der Beweiserleichterung zugunsten des Klägers auf ein positives Befundergebnis geschlossen werden, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. hierzu BGH vom 13.02.1996, VersR 1996, 633 und Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdn. 551 f. m.w.N.).

    Für die Kausalität kann der Verstoß gegen die Befunderhebungs- und Sicherungspflicht aber dann beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist; dies ist dann der Fall, wenn sich - gewöhnlich unter Würdigung zusätzlicher medizinischer Anhaltspunkte - ein so deutlicher und gravierender Befund als hinreichend wahrscheinlich ergibt, dass seine Verkennung sich als fundamental fehlerhaft darstellen müsste (BGH vom 13.02.1996, VersR 1996, 633 ; vgl. auch Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdn. 554; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, S. 90).

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Deshalb kann offen bleiben, ob man bereits in der unterlassenen Spekulumuntersuchung und pH-Wertbestimmung einen groben Befunderhebungsfehler sehen kann; denn jedenfalls das Fehlreagieren auf den wahrscheinlichen (hypothetischen) Befund, nämlich den Fruchtwassernachweis nach Spekulumuntersuchung oder nach pH-Wert Bestimmung würde sich als grober Behandlungsfehler darstellen (vgl. hierzu ferner BGH vom 13.01.1998, VersR 1998, 457 f., vom 27.01.1998, VersR 1998, 585 f. und vom 06.10.1998, VersR 1999, 60 ; Steffen, aaO., S. 200 und Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, S. 90 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist hierbei eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (vgl. BGH vom 27.01.1998, VersR 1998, 585 ).

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Deshalb kann offen bleiben, ob man bereits in der unterlassenen Spekulumuntersuchung und pH-Wertbestimmung einen groben Befunderhebungsfehler sehen kann; denn jedenfalls das Fehlreagieren auf den wahrscheinlichen (hypothetischen) Befund, nämlich den Fruchtwassernachweis nach Spekulumuntersuchung oder nach pH-Wert Bestimmung würde sich als grober Behandlungsfehler darstellen (vgl. hierzu ferner BGH vom 13.01.1998, VersR 1998, 457 f., vom 27.01.1998, VersR 1998, 585 f. und vom 06.10.1998, VersR 1999, 60 ; Steffen, aaO., S. 200 und Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, S. 90 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.03.1997 - 5 U 55/94

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Geburtsleitung und daraus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Dass bei vorzeitigem Blasensprung empfohlen wird, die Geburt in Abstimmung mit der Mutter nach 12 - 24 Stunden, spätestens aber nach 36 Stunden einzuleiten ist dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt und wird in gleicher Weise in den Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 15.09.1990, VersR 1991, 1177 und vom OLG Köln vom 12.03.1997, VersR 1998, 767 zugrunde gelegt.
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Der Beklagte haftet dem Grunde nach auch für die mit dem Klagantrag Nr. 3 bezifferten, vorprozessual entstanden materiellen Schäden, nicht nur deliktisch, sondern auch aus dem mit seiner Mutter geschlossenen Behandlungsvertrag, der Schutzwirkung zu seinen Gunsten entfaltet (BGH vom 18.03.1983, BGHZ 86, 240 = VersR 1983, 396 ff. und OLG Stuttgart, VersR 1993, 839).
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Die Rechtsprechung des BGH hat an die sachliche Begründetheit eines solchen Feststellungsantrags stets maßvolle Anforderungen gestellt (BGH vom 19.03.1991, VersR 1991, 779 und vom 11.07.1989, NJW-RR 1989, 1367 ).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Die Rechtsprechung des BGH hat an die sachliche Begründetheit eines solchen Feststellungsantrags stets maßvolle Anforderungen gestellt (BGH vom 19.03.1991, VersR 1991, 779 und vom 11.07.1989, NJW-RR 1989, 1367 ).
  • OLG Stuttgart, 02.07.1992 - 14 U 38/91

    Intramuskuläre Injektion des Schmerzmittels "D." während der Entbindung zulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Der Beklagte haftet dem Grunde nach auch für die mit dem Klagantrag Nr. 3 bezifferten, vorprozessual entstanden materiellen Schäden, nicht nur deliktisch, sondern auch aus dem mit seiner Mutter geschlossenen Behandlungsvertrag, der Schutzwirkung zu seinen Gunsten entfaltet (BGH vom 18.03.1983, BGHZ 86, 240 = VersR 1983, 396 ff. und OLG Stuttgart, VersR 1993, 839).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Deshalb kann offen bleiben, ob man bereits in der unterlassenen Spekulumuntersuchung und pH-Wertbestimmung einen groben Befunderhebungsfehler sehen kann; denn jedenfalls das Fehlreagieren auf den wahrscheinlichen (hypothetischen) Befund, nämlich den Fruchtwassernachweis nach Spekulumuntersuchung oder nach pH-Wert Bestimmung würde sich als grober Behandlungsfehler darstellen (vgl. hierzu ferner BGH vom 13.01.1998, VersR 1998, 457 f., vom 27.01.1998, VersR 1998, 585 f. und vom 06.10.1998, VersR 1999, 60 ; Steffen, aaO., S. 200 und Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, S. 90 jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 15.05.1990 - 5 U 114/89

    Behandlungsregeln, Behandlungsmethode, Schwangerschaft, Belegkrankenhaus,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
    Dass bei vorzeitigem Blasensprung empfohlen wird, die Geburt in Abstimmung mit der Mutter nach 12 - 24 Stunden, spätestens aber nach 36 Stunden einzuleiten ist dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt und wird in gleicher Weise in den Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 15.09.1990, VersR 1991, 1177 und vom OLG Köln vom 12.03.1997, VersR 1998, 767 zugrunde gelegt.
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

  • BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers

  • LG Bielefeld, 27.09.2016 - 4 O 299/13

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer ärztlichen

    Unterhalb der Schwelle eines - von dem Sachverständigen hier eindeutig verneinten - groben Behandlungsfehlers kommen Beweiserleichterungen nur dann in Betracht, wenn medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde nicht erhoben werden, die hinreichend wahrscheinlich ein positives Befundergebnis ergeben hätten, wobei in den Fällen weiter auf die Ursächlichkeit der unterlassenen Befunderhebung für den erlittenen Gesundheitsschaden geschlossen werden kann, in denen sich hinreichend wahrscheinlich ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich seine Verkennung als fundamental fehlerhaft darstellen würde (vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Auflage, S. 195/196; OLG Stuttgart, VersR 2000, 362).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht